EBK wird entfernt dafür bekommen wir Balkons

  • Hallo,

    eine Frage habe ich noch. :) Nach langen hin und her soll nun endlich jede Wohung einen Balkon bekommen, nun müssen aber dafür, aufgrund von baulichen Maßnahmen unsere EBKs verschwinden. Ist das überhaupt zulässig. Sie könenn doch nicht von mir verlangen eine neue Küche einzubauen, obwohl eine vorhanden war?

    Liebe Grüße

  • Wurde die Küche denn gemietet oder ist diese Euer Eigentum und wurde von Euch eingebaut?

    Ist ersteres der Fall, muss sich der Vermieter kümmern, wie er eine neue Küche einbaut. Ist letzteres der Fall, ist das leider Euer "Bier".

    Die Modernisierungsmaßnahme habt Ihr grundsätzlich zu dulden (§ 555d BGB).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also sie war einfach da, als wir eingezogen sind. Man sagte uns, wir können mit den Küchen machen was sie wollen, da sie keinen materiellen Wert mehr hat. Sie seien "abgeschrieben". Es gibt beii Reperaturen auch keinen Ersatz mehr

  • OK, also ist sie Euer Eigentum. Dann werdet Ihr Euch wohl kümmern müssen, wie Ihr die Küche umbaut.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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