Gibt es zufällig dafür irgend eine Gesetzesvorlage oder Urteil. Haben sie das was in der Hand?
Beiträge von Kathy
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Danke.. ich habe es befürchtet..

aber gut zu wissen...
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Also sie war einfach da, als wir eingezogen sind. Man sagte uns, wir können mit den Küchen machen was sie wollen, da sie keinen materiellen Wert mehr hat. Sie seien "abgeschrieben". Es gibt beii Reperaturen auch keinen Ersatz mehr
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Hallo,
eine Frage habe ich noch.
Nach langen hin und her soll nun endlich jede Wohung einen Balkon bekommen, nun müssen aber dafür, aufgrund von baulichen Maßnahmen unsere EBKs verschwinden. Ist das überhaupt zulässig. Sie könenn doch nicht von mir verlangen eine neue Küche einzubauen, obwohl eine vorhanden war?Liebe Grüße
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Oh super... vielen Lieben Dank... Du hast mir gerade sehr viel Zeit erspart!
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Hallo liebe Gemeinde,
wir haben heute ein ausführliches Gespräch mit unser Wohungsverwaltung gehabt. Diese nahm alle Mängel auf und meinte, die Beseitigung der Schäden erfolgt, voraussichtlich ab dem Jahr 2017 (Wobei die Beseitigung unser Schäden wahrscheinlich erst ab 2018 passieren wird) durchgeführt werden.
Nun ist meine Frage, ob ich dennoch die Miete kürzen kann. Denn die Rostablagerungen im Trinkwasser sind nicht mehr vertretbar und ich dürfte auch laut Tabelle kürzen. Genauso verhält es sich mit dem Schimmel. Vor 2017 wird es zur keiner Sanierung des Daches kommen.
Mit lieben Grüßen und Danke für eure Hilfe
Kathy
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