Mietminderung wenn die Reperatur für 2017 / 2018 ankündigt wird?

  • :confused:

    Hallo liebe Gemeinde,

    wir haben heute ein ausführliches Gespräch mit unser Wohungsverwaltung gehabt. Diese nahm alle Mängel auf und meinte, die Beseitigung der Schäden erfolgt, voraussichtlich ab dem Jahr 2017 (Wobei die Beseitigung unser Schäden wahrscheinlich erst ab 2018 passieren wird) durchgeführt werden.

    Nun ist meine Frage, ob ich dennoch die Miete kürzen kann. Denn die Rostablagerungen im Trinkwasser sind nicht mehr vertretbar und ich dürfte auch laut Tabelle kürzen. Genauso verhält es sich mit dem Schimmel. Vor 2017 wird es zur keiner Sanierung des Daches kommen.

    Mit lieben Grüßen und Danke für eure Hilfe

    Kathy

  • Hallo,

    wenn ein minderungsfähiger Mangel vorliegt, kann ab Kenntnisnahme und Mitteilung an den Vermieter eine Mietminderung durchgeführt werden.

    Wann und wie der Vermieter gedenkt, diesen Mangel zu beseitigen, spielt hierbei keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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