VM legt Stromzähler auf Allgemeinstrom um

  • Folgendes Problem:

    In unserer Wohnanlage gibt es einen Zähler für Allgemeinstrom.
    Außerdem hat der VM ein Büro, der bisher mit einen seperaten Zähler abgerechnet wurde.

    Jetzt hat der VM den Zähler für das Büro abgemeldet und die Kabel für den Stromanschluss auf den Zähler für den Allgemeinstrom umgelegt bzw. umlegen lassen (vom Stromversorger).

    Das Büro ist zwar im Moment noch nicht besetzt, wann es besetzt ist, ist noch nicht abzusehen.
    Aber, wenn das Büro mal besetzt ist, müssen die Mieter dann für den Strom des VM teilweise mitaufkommen.
    Der VM, will bloss die Grundkosten für den Stromanschluss sparen.

    Darf er das?

  • Darf er schon.

    Nur nachher abrechnen mit den Mietern wird natürlich schwer wenn er keinen Zwischenzähler hat. Ich würde den VM hier direkt mal darauf hinweisen, dann weiß er das Ärger droht wenn er es nicht regelt.

  • Diese Kosten fallen dann unter die Rubrik "Verwaltungskosten" und dürfen nicht auf die Vermieter umgelegt werden.
    Also auf Zwischenzähler achten!

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