Hallo ihr Experten da draußen,
ich bin zum 1.5.16 in ein Zimmer einer WG in einem großen Einfamilienhaus gezogen, mit der mündlichen bzw. E-Mail Vorab-Aussage, dass ich zum 1.10.16 wieder ausziehe. Meine Vermieterin wohnt laut Vertrag in einem anderen Ort, schläft und lebt allerdings regelmäßig in einem Zimmer im EG.
Die erste Frage dabei wäre, ist das überhaupt erlaubt, dass sie hier wohnt trotz der anderen Adresse?
Jetzt ist das eigentliche Problem wie folgt entstanden:
Meine Vermieterin und ich hatten eine Meinungsverschiedenheit darüber, wie sie mit anderen Menschen (ihren Mietern) umgeht, wobei es zu keinerlei Beleidigungen kam, sie sich allerdings sehr schnell aufregt und hochschaukelt. Ende vom Lied war auf jeden Fall, dass sie sich wie ein Kleinkind verhält, mich bei WhatsApp blockt und jeden Kontakt irgendwie unterbindet.
Das ganze spielte sich dann zwischen dem 20.6.16 und 23.6.16 ab. Meine erste Kündigung hatte ihr nicht gefallen, weil ein kleiner Formfehler dabei war.. okay das war am 20. und am 23. hatte ich ihr dann die makellose Kündigung für sie fertig gemacht und im Flur auf den Tisch gelegt, wo sie auch schon den unterschriebenen Mietvertrag haben wollte. Meine Mitbewohner sind Zeugen, dass ich sie dort an diesem Tag für sie abgelegt hatte.
Als ich dann über das Wochenende nicht da war und am Sonntag wieder zurück war, hatte ich gehofft, die Kündigung sei unterschrieben. Allerdings musste ich dann Sonntag den 26.6.16 feststellen, dass sie statt einer Unterschrift nur wilde Benachrichtigungen über den Gebrauch von Mülltüten im Mülleimer auf die Rückseite der Kündigung gekrakelt hat und das ganze auf die Mülltonne legte, wo ich es auch wieder mit Zeugen vorfand.
In der Zwischenzeit war sie ab ca. 28.6.16 für zwei Wochen im Urlaub und erst heute wieder im Haus und ansprechbar.
Sie wollte nur nicht mit mir reden, hat mir keine Erklärung für ihr Verhalten geliefert und andauernd davon gesprochen, sie sei jetzt privat hier und ich solle einen Termin mit ihr machen.
Damit kommen jetzt natürlich ein paar mehr Fragen auf:
Ist meine Kündigung zum 1.10.16 nun wirksam oder muss ich das zum 1.11.16 nochmal neu machen?
Meine Mitbewohnerin (seit 4 Jahren hier) sagte mir, dass sie bei einigen Vermietern einfach die Kaution einbehalten hat und das wohl auch auf mich zukommt, obwohl ich mein Zimmer in einem einwandfreien Zustand halte. Sollte ich dafür bereits jetzt den Rat eines Anwalts einholen?
Das ganze geht mir jetzt ganz schön auf die Nerven und ich bin auch echt am Ende mit dieser Dame, außerdem möchte ich gerne wissen, ob ich hier zügig raus kann.
Vielen Dank im Voraus
Felix