Übernahme von unrenovierter Wohnung

  • Hallo zusammen,

    eine kurze Frage, bei der ihr mir hoffentlich auf die Sprünge helfen möchtet:

    Mieter X hat vor ein paar Monaten eine Wohnung gemietet und diese unrenoviert übernommen. Klar war ihm nicht, was unrenoviert genau mit einbezieht und er fragt sich jetzt, ob dazu auch gehört, dass Kabel (auf denen Strom ist) aus den Wänden kommen und Mieter X sich selbst darum zu kümmern hat. Des Weiteren gibt es Steckdosendefekte und in einem Zimmer ist kein Strom auf den Deckenkabeln für das Licht. Kann Mieter X dort auf einen Elektriker bestehen oder muss Mieter X warten, bis sich die Hausverwaltung dazu entscheidet irgendwann mal einen Elektriker vorbeizuschicken, weil Mieter X die Wohnung unrenoviert übernommen hat?

    Grüße

  • Hallo zusammen,

    eine kurze Frage, bei der ihr mir hoffentlich auf die Sprünge helfen möchtet:

    Mieter X hat vor ein paar Monaten eine Wohnung gemietet und diese unrenoviert übernommen. Klar war ihm nicht, was unrenoviert genau mit einbezieht und er fragt sich jetzt, ob dazu auch gehört, dass Kabel (auf denen Strom ist) aus den Wänden kommen und Mieter X sich selbst darum zu kümmern hat. Des Weiteren gibt es Steckdosendefekte und in einem Zimmer ist kein Strom auf den Deckenkabeln für das Licht. Kann Mieter X dort auf einen Elektriker bestehen oder muss Mieter X warten, bis sich die Hausverwaltung dazu entscheidet irgendwann mal einen Elektriker vorbeizuschicken, weil Mieter X die Wohnung unrenoviert übernommen hat?

    Grüße

    Einen Mangel hat der Mieter seinem Vermieter schriftlich anzuzeigen mit Fristsetzung und den Hinweis, wenn nach abgelaufener Frist der Mangel nicht behoben ist/wird, sieht sich der M.gezwungen, den Mangel auf eigene Faust abzustellen und die Kosten dem VM auzubürden. Und bitte dieses Schreiben beweissicher zustellen.

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    ......,dass Kabel (auf denen Strom ist) aus den Wänden kommen und Mieter X sich selbst darum zu kümmern hat. Des Weiteren gibt es Steckdosendefekte und in einem Zimmer ist kein Strom auf den Deckenkabeln für das Licht. gehören nicht zu einem vertrgasgemäßen Gebrauch.

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