Untermietvertrag wurde gekündigt

  • Hallo,
    ich bräuchte euren fachkundigen Rat!

    Ich bin am 1.4. zur Untermiete eingezogen und mir wurde dann (aus in meinen Augen nichtigen Gründen) am 28.5. das Untermietverhältnis zum 31.8. gekündigt.
    Der Hauptmieter hat mir dann gesagt, es sei auch in Ordnung, wenn ich zum 31.7. die Wohnung verlasse. Ich habe allerdings schon zum 1.7. ein neues Zimmer zur Untermiete gefunden. Dies habe ich ihm auch gesagt und ihm angeboten, die Miete für Juli teilweise zu entrichten, was er auch akzeptiert hat. Jetzt war er 3 Wochen verreist und ist plötzlich der Meinung, ich hätte gesagt, dass ich erst zum 1.8. ausziehen würde und dass ich bis zum 31.8. verpflichtet sei, den Vertrag zu erfüllen.

    Meine Frage ist nun, ob er tatsächlich von mir verlangen kann, dass ich die Miete für Juli und August komplett zahle, wenn ich den Wohnraum nicht mehr nutze.
    Dass man als Hauptmieter dazu verpflichtet ist, ist klar - aber wie sieht es da bei Untermietern aus?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    Zitat

    Dass man als Hauptmieter dazu verpflichtet ist, ist klar - aber wie sieht es da bei Untermietern aus?

    Genauso. Das BGB kennt den Begriff "Untermieter" nicht. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mieter und einem Untermieter.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob er tatsächlich von mir verlangen kann, dass ich die Miete für Juli und August komplett zahle, wenn ich den Wohnraum nicht mehr nutze.

    Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme würde dann bestehen, wenn Du ein möbliertes Zimmer (mindestens Bett und Schrank) bezogen hättest. Hier könntest Du noch bis zum 15. zum Ende des Monats kündigen.

    Unabhängig davon hat sich dein Untervermieter schon in der Kündigungsfrist vertan. Nach § 573a BGB wären das nämlich 6 Monate.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zunächst, ein sog. Untermieter ist Mieter wie jeder andere auch. Es gelten die selben rechtlichen Bestimmungen.

    Mit genau welchen Gründen hat denn Dein Vermieter die Kündigung begründet?

    Sind das keine rechtlich zulässigen ist die Kündigung schlicht unwirksam.

    Das könntest Du Deinem Vermieter auf die Nase binden. Hättest dann aber die berühmte A...karte.

    Denn Du müßtest nun kündigen, was im Moment frühestens zum 31. Oktober möglich ist.

    Überleg und entscheide was günstiger für Dich ist.

    Eine ganz andere Situation wäre es wenn Dein Zimmer zum größten Teil mit Möbeln, die Deinem Vermieter gehören, ausgestattet ist.

  • Ok, danke schonmal.
    Hmm, in dem Zimmer befindet sich nur ein Schrank, den ich genutzt habe. Gibt es denn irgendwo eine genaue Definition, was alles enthalten sein MUSS?

    Z.B. hier steht: "Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen

    Voraussetzung ist ferner, dass der Hauptmieter als Vermieter den oder die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Überwiegende Ausstattung bedeutet, dass der Vermieter mehr als die Hälfte der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellt (AG Köln WuM 1971, 156).

    Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Spüle, Herd, Gardinen, Bett, nicht aber Geschirr oder sonstiger Hausrat. Maßgebend ist die funktionale Bedeutung, nicht der Wert der Gegenstände." (http://www.mietrecht.org/untervermietun…liertes-zimmer/)

    Bis auf das Bett trifft das ja soweit zu. Ach nee, da steht ja auch nur "mehr als die Hälfte"...

    Könnte man dann also von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen?

    Edit: Seine Begründung war, dass es ihm zu laut war als mein Freund zu Besuch war und das jemand von uns angeblich die Klobürste nicht benutzt hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von Rasluka (11. Juli 2016 um 14:44)

  • Wenn das Bett fehlt und sich nur ein Schrank im Zimmer befindet, dann liegt hier keine Möblierung im mietrechtlichen Sinne vor. Das Bett ist eigentlich ein Muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Könnte man dann also von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen?

    Nein.

    Es zählt allein wie die Mietsache (das Zimmer) ausgestattet ist. Um als möbliert zu gelten müßte neben dem Schrank noch mindestens ein Bett, ein Tisch und ein Stuhl vom Vermieter in dem Zimmer stehen.

    Anders gesagt der Ein- und Auszug müßte mit einem normalen PKW mit nur einer Fahrt zu bewerkstelligen sein.

    Wie schon vermutet, die Kündigung ist unwirksam.

  • Hmmm, so oder so hab ich dann wohl oder übel die Popokarte...super!

    Wie ist es, wenn es jemanden gibt, der meinen Part übernimmt? Bin ich dann wenigstens aus dem Schneider?

  • Zitat

    Wie ist es, wenn es jemanden gibt, der meinen Part übernimmt? Bin ich dann wenigstens aus dem Schneider?

    Nur wenn Dein Vermieter den Jemand akzeptiert.

    Das man nur ein paar einzugs-/mietwillige Leute anschleppen muß und dann aus dem Vertrag ist, ist ein Ammenmärchen.

    Du kannst natürlich versuchen Dich mit Deinem Vermieter auf einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu einigen.

    Da wäre die Erwähnung das seine Kündigung unwirksam ist vielleicht hilfreich. Aber nur vielleicht.

  • Zitat

    Da wäre die Erwähnung das seine Kündigung unwirksam ist vielleicht hilfreich. Aber nur vielleicht.

    Das würde ich vermutlich nicht machen. Sonst kommt dieser auf die Idee, noch ein paar weitere Monate abzukassieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, den Jemand hat er ausgesucht. Allerdings ist mir nicht bekannt, ab wann der nun einziehen wird oder ob der überhaupt schon was mit ihm fest gemacht hat.
    Es wird wohl so oder auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen und ich muss dann damit klarkommen, dass meine Mietkaution einbehalten wird.
    Hmm, ob das mit der unwirksamen Kündigung hilfreich ist weiß ich auch nicht...ich denke eher nicht. :D

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