Hallo,
ich habe eine vollständig möblierte Wohnung gemietet. Nun möchte mein Vermieter die Kaution in voller Höhe bei Schlüsselübergabe.
Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.
Stimmt das? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kaution in drei Raten zu zahlen - bei einer vollständig möblierten Wohnung?
Vielen Dank im Voraus.
PS: bevor Kommentare kommen, von wegen ich solle einfach zahlen, wenn ich das Geld habe... Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
- auf mein Recht verzichten?
- auf die Zinsen verzichten?
- die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?