Kaution bei möblierter Wohnung in drei Raten zahlen

  • Hallo,

    ich habe eine vollständig möblierte Wohnung gemietet. Nun möchte mein Vermieter die Kaution in voller Höhe bei Schlüsselübergabe.
    Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.

    Stimmt das? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kaution in drei Raten zu zahlen - bei einer vollständig möblierten Wohnung?

    Vielen Dank im Voraus.

    PS: bevor Kommentare kommen, von wegen ich solle einfach zahlen, wenn ich das Geld habe... Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
    - auf mein Recht verzichten?
    - auf die Zinsen verzichten?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?

  • Ganz am Anfang die Gretchenfrage: Wer will was von Wem?


    Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.
    Stimmt das? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kaution in drei Raten zu zahlen - bei einer vollständig möblierten Wohnung?


    Das Gesetz kennt eine solche Trennung nicht.

    Zitat

    Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
    - auf mein Recht verzichten?
    - auf die Zinsen verzichten?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?

    - auf mein Recht verzichten? Sie müssen natürlich keineswegs auf Ihr Recht verzichten, der Vermieter wird es wahrscheinlich tun.
    - auf die Zinsen verzichten? Oh, wo leben Sie denn?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen? Müssen Sie auch nicht. Ich würde dann auf die Wohnung verzichten.


  • PS: bevor Kommentare kommen, von wegen ich solle einfach zahlen, wenn ich das Geld habe... Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
    - auf mein Recht verzichten?
    - auf die Zinsen verzichten?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?

    - Weil recht haben und recht bekommen zwei verschieden Dinge sind, und meist sehr lange dauert.
    - Von welchen Zinsen redest du bitte? Ist das ernst gemeint?
    - Was meinst du in diesem Zusammenhang Opportunitätskostenm bzw. was glaubst du denn wie hoch die sein werden?

    Mein Rat, wenn es so drückt, am besten Klage einreichen. Das wird den Vermieter dann in Zukunft lehren die Kaution bei Vertragsabschluss gleich bar zu kassieren.:rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (8. Juli 2016 um 09:24)

  • Zitat

    Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.

    Im § 551 steht nicht mal der Begriff Wohnung oder Mietsache, geschweige denn etwas von möbliert oder unmöbliert.

    Zitat

    - auf die Zinsen verzichten?

    Welchen horrenden Betrag erwartest Du denn bei etwa 0,2 % p. a.?;)

    Welcher Erlös entgeht Dir denn wenn Du die Kaution mit einem Schlag zahlst?

  • Vielen Dank für die Hilfe.

    Naja, ich habe bereits den unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter, aber noch nicht die Schlüssel.

    Soll ich dann einfach in drei Raten zahlen, oder warten auf die Schlüssel?

    PS:

    die letzten Zeilen des ersten Beitrages waren nur für Poster bestimmt, die der Meinung sind, ich solle gefälligst den Kautionsbetrag in einem Betrag zahlen.

  • Vielen Dank für die Hilfe.

    Naja, ich habe bereits den unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter, aber noch nicht die Schlüssel.

    Soll ich dann einfach in drei Raten zahlen, oder warten auf die Schlüssel?


    Ich glaube kaum das du die Schlüssel bekommst, solang du noch nicht die volle Kaution bezhalt hast. Aber wie gesagt, kannst ja klagen, das steht die immer offen.
    Was das bringt ist natürlich eine andere Frage.

  • Ich glaube kaum das du die Schlüssel bekommst, solang du noch nicht die volle Kaution bezhalt hast. Aber wie gesagt, kannst ja klagen, das steht die immer offen.
    Was das bringt ist natürlich eine andere Frage.

    aber rein rechtlich steht mir das doch zu, oder etwa nicht?

  • aber rein rechtlich steht mir das doch zu, oder etwa nicht?

    Würde ich so sehen. Nur haben viele Vermieter eben schon entsprechende Erfahrungen gemacht, und verstoßen lieber gegen das Gesetzt, als sich die Wohnung demolieren oder ausräumen zu lassen.:o
    Zumal bei einer möblierten Wohnung! Denke doch mal kritisch darüber nach, was würdest du denn tun anstelle des Vermieters?

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