Beiträge von frage

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Naja, ich habe bereits den unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter, aber noch nicht die Schlüssel.

    Soll ich dann einfach in drei Raten zahlen, oder warten auf die Schlüssel?

    PS:

    die letzten Zeilen des ersten Beitrages waren nur für Poster bestimmt, die der Meinung sind, ich solle gefälligst den Kautionsbetrag in einem Betrag zahlen.

    Hallo,

    ich habe eine vollständig möblierte Wohnung gemietet. Nun möchte mein Vermieter die Kaution in voller Höhe bei Schlüsselübergabe.
    Laut Vermieter gilt § 551 Abs. 2 BGB nicht, da es sich dabei um eine unmöblierte Wohnung handelt. Bei vollständig möblierten Wohnungen sei eine vollständige Zahlung auf einen Schlag bei Schlüsselübergabe zu leisten.

    Stimmt das? Oder gibt es eine Möglichkeit die Kaution in drei Raten zu zahlen - bei einer vollständig möblierten Wohnung?

    Vielen Dank im Voraus.

    PS: bevor Kommentare kommen, von wegen ich solle einfach zahlen, wenn ich das Geld habe... Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
    - auf mein Recht verzichten?
    - auf die Zinsen verzichten?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?

    Hallo,

    ich bin zurzeit im Ausland und mache daher eine "Blindvermietung". Ich habe also nur Bilder/Videos von der Wohnung gesehen.

    Jetzt will mir der Vermieter einen unterschriebenen Vertrag für die Wohnung zuschicken. Wenn ich den Vertrag unterzeichne und die Kaution bezahle, habe ich dann die Wohnung sicher? Nicht, dass das nur eine Verarschung ist und die Wohnung nicht existiert oder dergleichen.

    Danke im Voraus.

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