Kündigung Eigenbedarf

  • Hallo Zusammen,

    wir wohnen seit 15 Jahren in einem kleinen Haus zur Miete. Unsere Vermieter haben nun das Haus verkauft und
    von jetzt auf gleich haben wir einen neuen Vermieter, dieser hat nun Eigenbedarf angemeldet und uns die Kündigung
    geschickt.
    Wir gingen erst von 12 Monaten laut Mietvertrag aus, aber der neue Eigentümer hat uns dann eines besseren belehrt.
    Nun möchte er am 1 September, in eine kleine Dachgeschosswohnung (direkt über uns) einziehen mit seiner Frau, ehemals Ferienwohnung unserer letzten Vermieter, die nach Absprache mit uns ein bis zweimal im Jahr zu Besuch für jeweils 14 Tage kamen, was uns auch nicht allzusehr störte. Nun hätten wir aber die Sachlage, zu einem das wir diese Menschen überhaupt nicht kennen und zum zweiten benutzen wir praktisch ein Treppenhaus, sie müssen also durch unsere Mieträume um zu ihrer Wohnung zu kommen. Der Zugang zur oberen Wohnung, erfolgt direkt an unseren Räumen vorbei. "Ich komme morgens aus dem Bad, und prompt steht ein Fremder vor mir. " Unsere Türen sind nicht abschließbar, das hieße wenn wir arbeiten gehen, könnte neue Familie X umher streifen wie sie möchten. Leider konnte mir der Mieterschutzbund keine Antwort auf diese Frage geben, diese Situation war ihnen neu. Wir suchen bereits eine neue Wohnung, was aber nicht immer einfach ist, wenn auf eine passende Wohnung enorm viele Bewerber
    erscheinen.
    Meine Frage ist, darf Familie X oben einziehen, wenn wir hier noch leben? Haben wir da keine Rechte? Müssen wir diese
    neue Situation einfach so hinnehmen?

    Danke für Antworten
    MFG
    Isabeau66

  • Hallo,

    Wir gingen erst von 12 Monaten laut Mietvertrag aus, aber der neue Eigentümer hat uns dann eines besseren belehrt.

    Wie darf man das verstehen? Was genau steht in eurem Mietvertrag (bezüglich Mietdauer/Kündigungsauschluss od.ä.)?

    Wenn ihr das komplette Haus gemietet habt, müsst ihr den neuen Vermieter auch nicht in dem oberen Raum wohnen lassen. Eine Mietwohnung /Miethaus muss in sich abgeschlossen sein.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

  • Hallo
    Zu einem steht im Mietvertrag bei einer Dauer von mehr als zehn Jahren 12 Monate Kündigungsfrist. Das Gesetz wurde aber geändert, Mietzeit mehr als acht Jahre Neun Monate. Das ist ja auch ok. Gemietet hatten wir bis dato ein EFH mit Garten, nur die Dachgeschosswohnung im Haus behielten sich unsere vorherigen Vermieter als Ferienwohnung. Sie haben sich aber immer angemeldet, wenn Sie kamen, und waren sehr ruhig und angenehm. Sie haben stets Rücksicht auf uns genommen und wir hatten auch das Vertrauen, wenn wir weg waren, das sie nicht durch alle restlichen von uns bewohnbaren Räume sind. Nun ziehen die neuen Eigentümer zum 1. September in diese Dachgeschosswohnung. Diele und Treppenhaus steht im Mietvertrag drin. Es ist ein Eingang, und beim Betreten steht man im Grunde genommen direkt in unserer Wohnung. Von Privatsphäre wäre dann gar keine Rede mehr.
    Gruß
    Isabeau

  • Hallo Isabeau66,

    magst du vielleicht den Mietvertrag mal anonymisiert (also ohne Namen und Adresse) hier einstellen? Man muss sich das mal genau anschauen, was ihr exakt angemietet habt.

    Gruß,
    anonym2

  • Mit dem Mietvertrag rein stellen, ist so ne Sache.
    Aber angemietet wurden laut Vertrag : 4 Zimmer, 1 Abstellkammer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Diele, 1 Gäste WC, 1 Badezimmer, 3 Kelleranteil, 1 Balkon, 1 Garten komplett und 1 Terrasse.
    Es ist ein typisches Reihenmittelhaus. Wohnungseingangstür - Eintritt Diele. Treppe nach oben 1. Etage unsere Räume, wie Schlafzimmer, Kinderzimmer und Badezimmer. Um für nach oben zu kommen muss man an unserem Badezimmer vorbei.
    Hört sich kompliziert an, ich weiß.
    Gruß
    Isabeau

  • Hallo,

    Also noch einmal für mein Verständnis:

    Wenn man zur Haus(!)tür reinkommt, steht man dann in einem (Allgemein-)Treppenhaus, von dem aus es 2 abschließbare(!) Wohnungstüren zu euren Räumen und (!) zu den Räumen des "alten" Vermieters gibt?

    Sind in den von dir beschriebenen "4 Zimmern" die Räumlichkeiten des "alten" Vermieters mit inbegriffen?
    Wenn nicht, habt ihr ja doch kein EFH gemietet, sondern nur die 4-Zi-Wohnung mit Garten zur Alleinnutzung. Nichtsdesotrotz muss die von euch angemietete Wohnung abschließbar sein. Solange das nicht geändert wurde, müsst ihr - meiner bescheidenen Meinung nach- den neuen Eigentümer nicht durch eure Räume lassen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hi,
    kurze Beschreibung :
    Wenn die Wohnungseingangstüre aufgeschlossen wird, dann steht man direkt in unserer Diele. Von dieser Diele gehen drei Zimmer aus. Unten ist Wohnzimmer, Küche und Gäste Wc, sowie Eingang zum Keller. Möchten die neuen Eigentümer also in den Keller, müssen sie ja komplett durch unsere Diele. Keine der Türen unten sind abschließbar. Von der Diele aus geht ein Treppenaufgang nach oben, von dort gesehen unsere Zimmer. Also um zum DG zu gelangen, kleine Wohnung oben, muss man an praktisch an unseren Räumen vorbei. Unsere Wohnung ist in sich nicht abgeschlossen. Und ja, genau genommen wurden diese Vier Zimmer Küche Bad gemietet. Also wenn jene neue Familie X ständig in den Keller muss, können sie uns streng genommen, beim Fernsehen im Wohnzimmer zu schauen.
    So schon geschehen. Denn man muss ja nicht klingeln, obwohl hier Menschen wohnen, nein man schließt einfach auf und stehen plötzlich mir nichts dir nichts vor einem. Die Situation könnte auch man verfänglich werden.
    Gruss
    Isabeau.

    Danke für die Mühe mit Antworten, weiss das sehr zu schätzen.

  • Hallo Isabeau,

    das ist wirklich eine ungewöhnliche Konstellation.

    Da ihr aber keine WG-Räume angemietet habt - wo man dies evl. akzeptieren müsste - bin ich mir ziemlich sicher, dass ihr den Zugang zum Haus - und damit ja direkt zu euren angemieteten Wohnräumen verweigern könnt. Im Prinzip könntet ihr den Schließzylinder der Haustür austauschen.

    Ihr habt also nur die 4 Zimmer usw. angemietet und dürft die DG-Wohnung nicht nutzen. Der Eigentümer kann im Gegenzug aber auch nicht die DG_Wohnung betreten/nutzen, da er ja eure Mieräume betreten müsste.

    Vorausgesetzt natürlich, im Mietvertrag ist nichts über eine derartige Erlaubnis eurerseits über die Nutzung der DG-Whg. durch den Vermieter festgehalten worden.

    So meine unverbindliche Einschätzung der Situation. Da sich noch kein anderer User dazu geäußert hat, scheint es wirklich eine schwierig zu beurteilende Situation zu handeln. Notfalls also bitte einfach ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (5. Juli 2016 um 19:09)

  • Hallo Isabeau,

    das ist wirklich eine ungewöhnliche Konstellation.

    Da ihr aber keine WG-Räume angemietet habt - wo man dies evl. akzeptieren müsste - bin ich mir ziemlich sicher, dass ihr den Zugang zum Haus - und damit ja direkt zu euren angemieteten Wohnräumen verweigern könnt. Im Prinzip könntet ihr den Schließzylinder der Haustür austauschen.

    Ihr habt also nur die 4 Zimmer usw. angemietet und dürft die DG-Wohnung nicht nutzen. Der Eigentümer kann im Gegenzug aber auch nicht die DG_Wohnung betreten/nutzen, da er ja eure Mieräume betreten müsste.

    Vorausgesetzt natürlich, im Mietvertrag ist nichts über eine derartige Erlaubnis eurerseits über die Nutzung der DG-Whg. durch den Vermieter festgehalten worden.

    So meine unverbindliche Einschätzung der Situation. Da sich noch kein anderer User dazu geäußert hat, scheint es wirklich eine schwierig zu beurteilende Situation zu handeln. Notfalls also bitte einfach ein Erstgespräch bei einem Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    dem würde ich beipflichten und zudem, denn so wie es scheint, wird es hier kein Lösung ohne Juristen geben, solltet ihr dem neuen Vermieter das Betreten der Mieträume untersagen, das ist euer Recht, wenn die Privatsphäre beeinträchtigt ist!

    Wie dann der Vermieter in die Räume kommt, die nicht mit gemietet sind, das ist nur einzig und alleine sein Problem.

    Zudem wäre die Einholung von juristischem Rat zu empfehlen um dem Treiben, zumindest bis zu eurem Auszug Einhalt zu gebieten.

    Gruß
    BHShuber

  • Es ist immer von einem Treppenhaus die Rede. Wenn ich im Treppenhaus zur Dachgeschoßwohnung will muss ich an der Wohnung im OG vorbei, die allerdings eine Wohnungseingangstüre hat und ich nicht in diese Wohnung sehen kann. Soviel zum Treppenhaus.

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