Arglistige Täuschung - vorzeitige Kündigung möglich?

  • Hallo,

    Ich habe eine Blindanmietung vorgenommen und konnte die Wohnung daher vorher nicht begutachten.

    Am Tage des Einzuges musste ich feststellen dass sich eines von insgesamt 2 Fenstern NICHT öffnen lässt. Der Vermieter wusste davon, da ein Brief auf dem Tisch vom Vermieter darauf aufmerksam macht. (Die Schlüsselübergabe erfolgte durch Dritte)

    Im Mietvertrag steht NICHTS davon!

    Was kann ich jetzt da machen? Fühle mich schon arg getäuscht.

  • Ein sich nicht öffnen lassendes Fenster ist sicher ein Mangel, aber keine arglistige Täuschung.

    Das wäre es wenn der Vermieter das bewußt verschwiegen hätte. Hat er aber offensichtlich nicht.

    Was ist das denn für ein Vermieter?

    Einer der nur wenige Wohnungen vermietet, die er selbst verwaltet oder ein großes Unternehmen?

  • Ein sich nicht öffnen lassendes Fenster ist sicher ein Mangel, aber keine arglistige Täuschung.

    Das wäre es wenn der Vermieter das bewußt verschwiegen hätte. Hat er aber offensichtlich nicht.

    Genau das hat der Vermieter doch getan! Es seien schalldichte Fenster und alles würde funktionieren hieß es anfangs. Ich konnte, wie gesagt, die Wohnung vorher nicht besuchen, daher wusste ich es nicht. Der Vermieter wusste aber von Anfang an, dass das Fenster nicht isolierend ist und sich nicht öffnen lässt, und davon steht bewusst nichts im Mietvertrag!

    Es ist auch nichts isolierend, sondern extrem lauter zu hörender Straßenlärm.

    Es ist ein Vermieter, der ein paar Apartments besitzt und diese vermietet, höchstens 5 in der Anzahl, völlig unmöglich, dass er nichts davon wusste. Ich kann seit dem Einzug (2 Tage her) nicht schlafen, ich will hier raus!


  • Am Tage des Einzuges musste ich feststellen dass sich eines von insgesamt 2 Fenstern NICHT öffnen lässt. Der Vermieter wusste davon, da ein Brief auf dem Tisch vom Vermieter darauf aufmerksam macht. (Die Schlüsselübergabe erfolgte durch Dritte)

    Also mal langsam. Jedes Fenster muß sich nicht automatisch öffbar sein. Es gibt auch welche ohne Öffnungsmöglichkeit und damit wäre das kein Mangel, ebensowenig eine arglistige Täuschung.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht NICHTS davon!


    Das muß auch nicht

    Zitat

    Was kann ich jetzt da machen? Fühle mich schon arg getäuscht.


    Nichts, Ihren eigenen Mist müssen Sie schon selbst ausbaden. Kündigen!

  • Also mal langsam. Jedes Fenster muß sich nicht automatisch öffbar sein. Es gibt auch welche ohne Öffnungsmöglichkeit und damit wäre das kein Mangel,

    Bitte? Nicht zun öffnende Fenster sind ein gravierender Mangel, gerade in Hinsicht auf lüften und Schimmelbildung. Und 50% der Fenster lassen sich nicht öffnen und ich wurde darüber vor Einzug nie informiert!

    Wie kann das bitte kein Mangel und keine Täuschung sein?

  • Zitat

    Wie kann das bitte kein Mangel und keine Täuschung sein?

    Weil der Vermieter nicht zugesichert hat das alle Fenster zu öffnen sind.

    Kurz gesagt, gemietet wie gesehen.

    Kündige fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, das ist noch bis Montag zum 30.09., möglich und gut ist.

    Man kann auch mit nur einem Fenster richtig lüften. Mehrmals täglich für etwa 10 Minuten weit auf, dann klappt das schon.

  • Kündige fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, das ist noch bis Montag zum 30.09., möglich und gut ist.

    Man kann auch mit nur einem Fenster richtig lüften. Mehrmals täglich für etwa 10 Minuten weit auf, dann klappt das schon.


    Ah, das ist doch okay dann bis 30.09.! Es handelt sich jedoch um eine möblierte Wohnung und in dem Mietvertrag steht folgendes:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis kann vom Mieter erstmalig zum 31.12.2016 mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden."

    Und weiterhin:

    "Zieht der Mieter vorzeitig aus, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom anderen Vertragspartner zu vertreten. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nicht zulässig."

    Kann ich da trotzdem zum 30.09 raus, ohne bis zum 31.12.2016 zahlen zu müssen?

  • Zitat

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis kann vom Mieter erstmalig zum 31.12.2016 mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden."

    Wenn es kein Staffelmietvertrag ist oder eine Wohnung in einem Wohnheim, ist diese Klausel, wenn der Wortlaut exakt so ist, unwirksam.

    Heißt Du kannst noch bis Montag zum 30.09.2016, in Schriftform, kündigen.


    Möblierung der Wohnung hat damit nichts zu tun. Oder wohnt der Vermieter selbst mit drin?

  • Wenn es kein Staffelmietvertrag ist oder eine Wohnung in einem Wohnheim, ist diese Klausel, wenn der Wortlaut exakt so ist, unwirksam.

    Der Wortlaut ist exakt so und es handelt sich hierbei um möblierte Apartments. Ich wohne alleine in dem Apartment.

    Gibt es eventuell ein Musterschreiben für die Kündigung mit Verweis, dass die Klausel mit der verzögerten Kündigungsfrist ungültig ist? Warum ist die überhaupt ungültig?

    Ich denke nicht, dass der Vermieter damit einverstanden ist und er wird es garantiert anfechten, daher benötige ich etwas handfestes, damit das durchgeht. Gibt es da Paragraphen oder ähnliches?

    Vielen Dank für die tolle Hilfe!

  • Zitat

    Gibt es da Paragraphen oder ähnliches?

    Grundsatz Nummer 1 bei Wohnraum-Mietverhältnissen:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Steht in fast jedem Paragrafen zum deutschen Mietrecht. BGB §§ 535 und folgende.

    Die Klausel ist unwirksam weil zum Nachteil des Mieters. Ausnahmen wie schon geschrieben.

    Kündige den Vertrag formlos mit dem Satz (sinngemäß):

    Ich kündige den am ... abgeschlossenen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2016.

    Ich weise darauf hin das der einseitige Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam ist.

    ______________________________________________________________________

    Ich lese da was von einem Monat. Ist das als Kündigungsfrist für Dich vereinbart, gilt natürlich die. Ist ja nicht zu Deinem Nachteil;)

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (2. Juli 2016 um 17:40)

  • Hallo,

    Ich habe eine Blindanmietung vorgenommen und konnte die Wohnung daher vorher nicht begutachten.

    Was kann ich jetzt da machen? Fühle mich schon arg getäuscht.

    Sorry, aber "Blindanmietung" und "arglistige Täuschung" sind Ausdrücke die für mich nur schwer zusammen passen. Wie kann man dich über eine Wohnung täuschen, die du gar nicht gesehen hast? Hast du irgend welche Zusagen schriftlich?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!