Beiträge von Morti

    Hallo zusammen

    Vorweg sei gesagt, daß sich das Verhältnis zwischen uns und unserem Vermieter als eher schwierig gestaltet. Insbesondere seit er Anfang diesen Jahres vorerst mündlich von meinem Mann darüber informiert wurde das wir aus beruflichen Gründen unser Mietverhältnis beenden müssen.
    Er teilte meinem Mann schon vor Vertragsabschluss mit das er uns die Wohnung nur vermietet weil er meinem Mann vertraue sich bei mir aber sehr unsicher sei. (Was auch immer das heißen mag)
    Wenn es Probleme mit der Wohnung gab, wie z.B. das Austreten von Wasser am Spülbecken durch defekte Schläuche an der Geschirrspülmaschine die zur EBK und somit zur Wohnung gehört sprach ich ihn darauf an was er aber monatelangen ignorierte wurde. Als mein Mann ihn endlich zufällig traf und darauf ansprach war zwei Std. später der Klempner vor Ort. Selbes Thema gab es noch mit dem Spülkasten der Toilette bei dem wir über Monate den Wasserzulauf auf- und zudrehen mussten um die Spülung nutzen zu können ohne das ständig Wasser nachlief. Auch das bei Starkregen Regenwasser unterhalb der Terassentür eintritt und in unserem Wohnzimmer durch das Laminat hochkommt scheint ihm egal. Ich befürchte sogar stark das er versuchen wird uns das Laminat auf Grund des großen Wasserflecks bei Auszug in Rechnung zu stellen auch wenn der Beginn und somit der Fleck in kleinerer Form schon bei Einzug bestand und auch in dem Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt ist.

    Nun zum eigentliche Thema:
    Mein Mann und ich wohnen seit 4 Jahren in unserer Mietwohnung für welche wir, wie mit dem Vermieter vereinbart, pünktlich zum 5. jeden Monats die Miete überwiesen haben. Nun hat mein Mann (Alleinverdiener) seit Februar 2016 einen neuen Arbeitgeber der die Gehälter nicht wie bislang zum 1. sondern zum 15. des Monats überweißt weshalb wir auch die Miete erst ca. 14 Tage später als ursprünglich vereinbart zahlen können. Natürlich hat mein Mann zu Beginn seines neuen Arbeitsverhältnis mit dem Vermieter gesprochen und ihm unsere Lage geschildert womit dieser sich auch anfangs einverstanden erklärte uns aber keine schriftliche Zustimmung zur Abänderung der monatlichen Zahlungsdaten erteilte. Wir gingen davon aus das eine mündliche Abmachung ausreichend wäre. Nun stellt sich der Vermieter aber doch quer und verlangt die pünktliche Zahlung sogar zum 1. jeden Monats und droht bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist an meine Eltern heranzutreten da sie sich bei Vertragsschluss zu einer Mietbürgschaft bereiterklärt hatten.
    Ich habe nun schon mehrere Stunden das Netz durchsucht aber finde lediglich Angaben zur Ziehung der Mietbürgschaft bei Mietrückständen von 2 Monatsmieten.
    Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?

    Danke & mit freundlichen Grüßen
    Morti

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