Hallo ich bin neu hier , aber mein Problem habe ich jetzt schon seit 2 Jahren. In unserer Nebenkostenabrechnung tauchen Hausmeisterkosten für meine 84,71 qm grosse Wohnung von ca.700 Euro auf. Es gibt für unser Haus jemand der stellt die Mülltonnen rein und raus, bekommt dafür 90 Euro Monatlich , dann gibt es jemanden der putzt angeblich das Treppenhaus einmal die Woche , Kosten hierfür 175 Euro.
Und da gibt es noch so einiges was unklar ist, am Ende beläuft sich das bei meiner Wohnung auf ca . 700 Euro im Jahr. Im letztem Jahr haben wir bis zum Widerspruch vor Gericht, gestritten. Danach kam nichts mehr von Vermieter Seite, bis dieses Jahr zur Nebenkostenabrechnung wo wir wieder gefordert haben uns die Arbeit nachweisen und Zeiten des Hausmeister s offenzulegen. Was ich hier vielleicht noch erwähnen muss dieses Haus wird durch eine Hausverwaltung verwaltet, welche den Hausmeister oder die stellt, denn es sind mehrere.
Nun war gestern die Vermieterin hier im Haus und machte uns folgendes Angebot.
Wir sollten die offenen 500 Euro vom letzten Jahr zahlen und sie zahlt die offenen 500 Euro dann von diesem Jahr.
Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich denke die Hausmeisterkosten sind zu hoch für unsere Wohnung und ich sehe nicht ein jetzt klein beizugeben und im nächsten Jahr stehe ich wieder vor dem Problem. Wer kann mir helfen oder ähnliche Erfahrungen berichten. Danke schon mal im Voraus.
Was kostet mich ein Anwalt???
Hausmeistertätigkeiten
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Melissa -
30. Juni 2016 um 13:11 -
Erledigt
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Hallo,
klingt wirklich nach viel Geld für Hausmeistertätigkeit. Wenn es aber Treppenhausreinigung, Müllservice, Winterdienst und allg. Hausmeister, relativiert sich das etwas.
Wie viele Leute wohnen denn im Haus?
Vor allem wäre es interessant zu wissen, was denn das Gericht letztes Jahr gesagt hat.
Gruß
H H -
Hallo, in unserem Haus wohnen 9 Mietparteien...
Das Gericht hat letztes Jahr nix mehr gesagt, nach unserem Widerspruch im September ist nix mehr gekommen, und unsere Vermieterin meinte gestern dazu sie haben es zurückgezogen, ohne Begründung.
Aber man sagt doch der Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten beträgt 0,26-0,30 cent/ qm und das wären in unserem Fall ca.350 Euro und nicht über 700.
Unser Haus verfügt über eine Treppe und Kellerräume, Woschzeit und kehren etwa 1 gute Stunde, die Mülltonnen ca 10 Stück einmal die Woche rein und rausfahren hoch gerechnet 10 min. Mehr passiert hier in dem Haus und um das Haus nicht. Mfg -
Zitat
Das Gericht hat letztes Jahr nix mehr gesagt
Wie geht denn das? Wenn hier ein gerichtliches Verfahren stattgefunden, dann löst sich dieses doch nicht von alleine auf?
ZitatAber man sagt doch der Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten beträgt 0,26-0,30 cent/ qm
Der Mietpreisspiegel sagt eigentlich gar nichts aus. Er gibt nur den "Bundesdurchschnitt" der Hausmeisterkosten an.
Der Vermieter muss hier die Kosten im Zuge einer Belegeinsicht nachweisen können. Kann dieser auch keine Arbeitsnachweise vorlegen, ist auch nichts zu zahlen.
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Ich weiss nicht wie das geht mit dem Gericht, nach unserem Widerspruch kam jedenfalls nix mehr .
Da wir jetzt schon das 2 Jahr Arbeitsnachweise sehen wollten und immer nur die Rechnung der Hausverwaltung an die Vermieterin zu sehen bekommen , nehme ich an das es keine Arbeitsnachweise gibt. Ich weiss einfach nicht was ich jetzt weiter machen soll, Anwalt ja oder nein? -
Aber man sagt doch der Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten beträgt 0,26-0,30 cent/ qm und das wären in unserem Fall ca.350 Euro und nicht über 700.
Es gibt keinen Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten, das ist eine Tatsache. Du meinst wahrscheinlich die Artikel aus der Fachpresse wie "Bäckerblume" oder "BILD". Diese Zahlen sind statistische Werte, die nichts über die tatsächlichen Gegebenheiten aussagen. Mein Vorschlag wäre, du machst all die Arbeiten, die dir zu teuer sind selbst, dann sparst du den Hausmeister. -
Super Meinung und die Idee hatte ich auch schon, aber das hilft mir gerade für die vergangenen 2 Jahre nicht .
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Zitat
Ich weiss einfach nicht was ich jetzt weiter machen soll, Anwalt ja oder nein?
Erstmal nicht.
Noch einmal: Wenn die Nachweise nicht erbracht werden können, ist auch hierfür nichts zu zahlen. Folglich würde ich die Position der Hausmeisterkosten aus der Abrechnung herausrechnen und ggfs. den Differenzbetrag überweisen.Wenn die Vermieterin das Geld will, muss sie auf Zahlung klagen. Spätestens hier wird sie dann in Erklärungsnöte kommen, wenn sie die Forderung nicht belegen kann.
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Wir haben 700 Euro mach zuzahlen, Hausmeisterkosten sind 708 Euro. Wir haben bereits 250 Euro überwiesen. Also sollten wir es wirklich auf das Gericht ankommen lassen, denn Nachweise kann sie oder will sie uns net zeigen. Dankeschön
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