Ich lebte mit meiner Frau und unseren beiden Kinder bis zum 30.04.2014 in unserer gemeinsamen Wohung bis ich dann am 1.05.14 ausgezogen bin (Trennung), meine Frau blieb in der Wohnung mit den Kindern drin Wohnen.
Meine Frau hat die Wohnung Fristgerecht zum 30.10.2014 gekündigt da sie wegziehen wollte aber ohne die Kinder die seit dem 01.11.2014 bei mir Leben. Ich bin dann am 01.11.2014 wieder in die Wohnung (wo meine ExFrau mit den Kinder gelebt hat) wieder eingezogen mit neuem Mietvertrag.
Dann kam am 23.06.2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 wo ich 1200 Nachzahlen musste für einen Zeitraum von 6 Monaten 1.1.2014-30.04.2014 und 1.11.2014-31.12.2014.....
Meine Frau hat bis heute keine Nebenkostenabrechnung für den zeitraum vom 1.1.2014-30.10.2014 bekommen.
Jetzt habe ich für 1.1.2015-31.12.2015 die Nebenkostenabrechnung bekommen und mir ist aufgefallen das der Verbrauch von 2014 und 2015 fast Identisch ist.
Also hat mein Vermieter für 2014 den kompletten Verbrauch der Nebenkosten auf mich abgewälzt aber nur die hälfte der gezahlten Nebenkosten mitberechnet das sind mal über 900 Euro die verschwunden sind.
Was kann man dagegen jetzt noch unternehmen?
Kann meine ExFrau auf eine Abrechnung bestehen wo er ihr die über 900 Euro die verschwunden sind auszahlen muss, da er ja alles über mich abgerechnet hat?
Nebenkosten
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ChrisX83x -
30. Juni 2016 um 11:01 -
Erledigt
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Wenn gemeinsame Wohnung auch gemeinsamer Mietvertrag bedeutet kann sich der Vermieter einen aussuchen dem er die Abrechnung zuschickt und die Nachzahlung fordert.
Da Du "greifbar" warst/bist, hast Du eben die A...karte.
ZitatDann kam am 23.06.2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 wo ich 1200 Nachzahlen musste für einen Zeitraum von 6 Monaten 1.1.2014-30.04.2014 und 1.11.2014-31.12.2014.....
Wie kommst Du auf 6 Monate?
Die Wohnung war durchgehend von einer Mietpartei gemietet. Folglich 12 Monate.
Das zwischendurch mal eine Person aus und wieder eingezogen ist spielt keine Rolle.
1200 € Nachzahlung, da waren evtl. die Vorauszahlungen zu gering.
Wie groß ist denn die Wohnung und waren auch die Heizkosten dabei?
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Auf die 6 Monate kommt er, wo ich noch vom 1.1.2014-30.04.2014 mitgewohnt habe, dann ausgezogen bin und mit neuem Mietvertrag am 1.11.2014 wieder eingezogen bin.
Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen 1.1.2014-30.6.2014 207,50 euro Monatlich mit Gas
Dann wurden meiner ExFrau ab dem 1.07.2014 die Nebenkosten erhöht auf 233,50 mit Gas.
Es ist eine 85qm Wohung mit einer Zentralheizungsanlage -
Auf die 6 Monate kommt er, wo ich noch vom 1.1.2014-30.04.2014 mitgewohnt habe, dann ausgezogen bin und mit neuem Mietvertrag am 1.11.2014 wieder eingezogen bin.
Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen 1.1.2014-30.6.2014 207,50 euro Monatlich mit Gas
Dann wurden meiner ExFrau ab dem 1.07.2014 die Nebenkosten erhöht auf 233,50 mit Gas.
Es ist eine 85qm Wohung mit einer ZentralheizungsanlageHeizkosten sind ja mehr als nur Gas.
233 € NK bei 85 m² klingt auf den ersten Blick als ziemlich realistisch. Aber nur auf den ersten. Was ist denn außer Heizkosten noch alles enthalten?
Ich vermiete eine ähnlich große Wohnung. Nebenkosten, nur die wichtigsten wie Grundsteuer, Versicherungen, Wasser/Abwasser, Müll und Heizkosten machen etwa 225 € monatlich, bei Nutzung durch 2 Personen.
Am besten Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild(er), nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
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Hat es.
Und ich schmeiß weg über diese "Abrechnung".
Schade das der 23.06.2016 schon Geschichte ist. Denn bis dahin hättest Du noch Einwände gegen die Abrechnung erheben können.
Denn die ist komplett unwirksam, weil nicht mal die minmalsten Voraussetzungen erfüllt sind.
Als da z. B. wären Gesamtkosten des Hauses, Umlageschlüssel, Abrechnungs- und Nutzungszeitraum.
Mehrwertsteuer hat in der Abrechnung nichts zu suchen. Die ist ja schon in den Kosten die der Vermieter zahlt enthalten.
Sieht die Abrechnung für 2015 auch so aus?
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Ja die sieht genauso aus. Aber wie schon erwähnt Wohnte meine ExFrau ja vom 1.1.2014-30.10.2014 mit den Kindern in der Wohnung und hat nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Also könnte ich die mehrwertsteuer von meinem vermieter zurückverlangen? -
Also könnte ich die mehrwertsteuer von meinem vermieter zurückverlangen?Da die 12 Monate während dessen Einsprüche gegen die Abrechnung seit 6 Tagen um ist kannst Du nichts mehr zurück verlangen.
ZitatJa die sieht genauso aus
Die Abrechnung für 2015 würde ich, weil unwirksam, zurückweisen oder schweigen bis zum 1. Januar 2017 und dann die Abrechnung für 2015 fordern.
Sollte der Vermieter zwischenzeitlich mal nach der Zahlung fragen, antworten das Du keine korrekte Abrechnung bekommen hast.
Du hast doch noch nicht gezahlt?
Wenn ja, ganz schnell Einspruch einlegen. Am besten mit Hilfe eine Fachanwaltes für Mietrecht. Vielleicht kann der auch noch was wegen der Abrechnung 2014 machen.
ZitatAber wie schon erwähnt Wohnte meine ExFrau ja vom 1.1.2014-30.10.2014 mit den Kindern in der Wohnung und hat nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Wie ich schon erwähnte, der Vermieter kann sich einen aussuchen von dem er das Geld einfordern möchte. Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung.
Hier ein Muster wie in etwa eine korrekte Abrechnung aussehen sollte:
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Nein gezahlt habe ich nichts für 2015 bekomme diesmal laut ihm 195 wieder raus.
Aber was ist für die anderen 6 Monate wo meine Frau ja nur gezahlt hat und ich nicht mehr im Mietvertrag mit drin stand?
Da dürfte er doch nicht ihren verbrauch von den 6 Monaten bei mir mit einberechnen?
Den wie auf Bildern hat er den gesamten jahresverbrauch bei mir mit berechnet auch wo ich nicht mehr mit ihm Mietvertrag drinstand... -
Aber was ist für die anderen 6 Monate wo meine Frau ja nur gezahlt hat und ich nicht mehr im Mietvertrag mit drin stand?Noch mal zum mit meißeln und im Klartext
Der Drops Abrechnung 2014 ist gelutscht
Die Abrechnung 2015 würde ich prüfen lassen. Evtl. fällt die Gutschrift höher aus.
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Alles klar soweit.
Dann frag ich mal wegen meiner ExFrau. Sie hat keine Nebenkostenabrechnung für 2014 wo sie drin gewohnt hat bekommen und die frist für den Vermieter ist ja demnach am 31.12.2015 abgelaufen.
Wie ich gelesen habe kann mich aber auch irren ( etwas verwirrend für mich) könnte meine ExFrau doch jetzt den Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung ansprechen bzw Anschreiben und gegebenfalls die Vorrauszahlungen der Nebenkosten zurückverlangen wo nur sie im Mietvertrag drinstand. -
Zitat
könnte meine ExFrau doch jetzt den Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung ansprechen bzw Anschreiben und gegebenfalls die Vorrauszahlungen der Nebenkosten zurückverlangen wo nur sie im Mietvertrag drinstand.
Das ist richtig.
Aber meinst Du das Du dann was von ihr zurück bekommst?
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Ja das würde ich von ihr wiederbekommen.
Also sehe ich das jetzt mal so..... meine Ex möchte jetzt eine Abrechnung vom Vermieter für das Jahr 2014 , vom Vermieter die Frist ist abgelaufen.
Da ich ja den gesamten Jahresverbrauch aufgebrummt bekommen habe, kann er ja auch schlecht bei ihr ein Verbrauch eintragen, und somit würde sie ihre gesamten Vorrauszahlungen wiederbekommen müssen.
Will nur sichergehen das ich das jetzt richtig verstanden habe
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Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine formell ordnungsgemäße Abrechnung i.S.d. § 259 BGB über die Betriebskosten vorliegt, wenn zumindest die nachgenannten 4 Punkte erfüllt sind:
1. Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten.
2. Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssels.
3. Die Berechnung des Anteils des Mieters.
4. Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.Eine Betriebskostenabrechnung, die formelle Fehler aufweist, die einjährige Einwendungsfrist, die dem Mieter ab Zugang der Betriebskostenabrechnung zusteht, nicht in Gang setzt. Ist die Abrechnung hinsichtlich einzelner Betriebskostenpositionen formell fehlerhaft, muss die Betriebskostenabrechnung in einen wirksamen und in einen unwirksamen Teil unterschieden werden.
Also verstehe ich das richtig wie du auch schon sagtest das sie Unwirksam ist also Formell unwirksam ist. Dann würde ja die Einwendungsfrist von 12 Monaten ja nicht greifen
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Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine formell ordnungsgemäße Abrechnung i.S.d. § 259 BGB über die Betriebskosten vorliegt, wenn zumindest die nachgenannten 4 Punkte erfüllt sind:
1. Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten.
2. Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssels.
3. Die Berechnung des Anteils des Mieters.
4. Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.Eine Betriebskostenabrechnung, die formelle Fehler aufweist, die einjährige Einwendungsfrist, die dem Mieter ab Zugang der Betriebskostenabrechnung zusteht, nicht in Gang setzt. Ist die Abrechnung hinsichtlich einzelner Betriebskostenpositionen formell fehlerhaft, muss die Betriebskostenabrechnung in einen wirksamen und in einen unwirksamen Teil unterschieden werden.
Also verstehe ich das richtig wie du auch schon sagtest das sie Unwirksam ist also Formell unwirksam ist. Dann würde ja die Einwendungsfrist von 12 Monaten ja nicht greifen
Darum ja mein Rat das ganze einem Fachanwalt für Mietrecht zu übergeben.
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Wie befürchtet, genau so unwirksam wie die andere. Wenn man nur die MwSt rausrechnet würde Dein Guthaben auf über 800 € steigen.
Also wie schon geraten, der Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen und eine korrekte Abrechnung fordern.
Wie die in etwa aussehen sollte habe ich ja per Bild gezeigt.
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800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?
Werde Montag mir einen Termin bei meinem Anwalt holen der macht auch Mietrecht. Vorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.
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800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?
Werde Montag mir einen Termin bei meinem Anwalt holen der macht auch Mietrecht. Vorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.
Alleine schon da mein Vermieter einen neuen Energieversorger für Gas ab dem 1.8.2015 genommen hat der günstiger sein sollte. -
800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?
Die neue. Nach der Hast Du ein Guthaben von 370,59 €, rechnet man die MwSt, von insgesamt 472,64 €, dazu macht das 843,20 €.
ZitatVorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.
Hast Du das wirklich gemacht?

Du hast kein Recht auf Kopien der Belege, nur das Recht diese in den Räumen das Vermieters einzusehen.
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