Widerspruchsfrist ab Zugang der Abrechnung
Die 12-monatige Widerspruchsfrist wird aber nur durch den Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung in Gang gesetzt. Ist die Betriebskostenabrechnung also etwa mangels Nachvollziehbarkeit völlig unbrauchbar, muss der Vermieter erst eine prüfbare Abrechnung erstellen, bevor die Ausschlussfrist zu laufen beginnt. Das gilt ebenso für einzelne, abtrennbare Kostenpositionen, die formell nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Hier beginnt zwar der Lauf der Ausschlussfrist hinsichtlich der anderen Betriebskosten in der Abrechnung, nicht aber hinsichtlich der formell nicht ordnungsgemäß abgerechneten Kostenpositionen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 08.12.2010, Az.: VIII ZR 27/10).
Beiträge von ChrisX83x
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Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. So ebend war mein Vermieter da und hat mir jetzt diese Nebenkostenabrechnung gegeben.
Habe ihm auch mitgeteilt das diese genauso unwirksam ist wie die erste. Da keine der 4 Mindestanforderungen einer Nebenkostenabrechnung beinhaltet.
Daraufhin sagte er nur er mache das seit 20 Jahren und müsste erstmal selber sich Schlau machen.
ich sagte ihm jetzt auch das ich die Nebenkostenabrechnung Prüfen lassen werde von meinem Anwalt.unterschrift von ihm und meinen Namen steht natürlich bei der alten und der jetztigen mit drauf. Habe sie nur entfernt beim einscannen
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Noch nicht er ist mal wieder seit vorgestern nicht zu erreichen. Hab auch schon aufm AB gesprochen am Donnerstag das er mich bitte mal zurück rufen sollte bis jetzt aber 0 reaktion von ihm.Bevor ich die neue Nebenkosten bekommen habe war er auch 1 Woche wieder nicht zu erreichen.
Als er dann am 20.06 wieder da war hatte ich ihn gefragt was mit der neuen Nebenkostenabrechnung sei. Er meinte dann das er noch nichts von den Versorgern bekommen hätte um sie zu erstellen. Dann aufeinmal am 23.06 lag sie im Briefkasten im Umschlag mit dem Datum vom 23.06. Genau 1 Tag Später als wie die von letzten jahr die hab ich am 22.06.14 bekommen. -
800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?
Werde Montag mir einen Termin bei meinem Anwalt holen der macht auch Mietrecht. Vorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.
Alleine schon da mein Vermieter einen neuen Energieversorger für Gas ab dem 1.8.2015 genommen hat der günstiger sein sollte. -
800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?
Werde Montag mir einen Termin bei meinem Anwalt holen der macht auch Mietrecht. Vorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.
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Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine formell ordnungsgemäße Abrechnung i.S.d. § 259 BGB über die Betriebskosten vorliegt, wenn zumindest die nachgenannten 4 Punkte erfüllt sind:
1. Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten.
2. Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssels.
3. Die Berechnung des Anteils des Mieters.
4. Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.Eine Betriebskostenabrechnung, die formelle Fehler aufweist, die einjährige Einwendungsfrist, die dem Mieter ab Zugang der Betriebskostenabrechnung zusteht, nicht in Gang setzt. Ist die Abrechnung hinsichtlich einzelner Betriebskostenpositionen formell fehlerhaft, muss die Betriebskostenabrechnung in einen wirksamen und in einen unwirksamen Teil unterschieden werden.
Also verstehe ich das richtig wie du auch schon sagtest das sie Unwirksam ist also Formell unwirksam ist. Dann würde ja die Einwendungsfrist von 12 Monaten ja nicht greifen
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Ja das würde ich von ihr wiederbekommen.
Also sehe ich das jetzt mal so..... meine Ex möchte jetzt eine Abrechnung vom Vermieter für das Jahr 2014 , vom Vermieter die Frist ist abgelaufen.
Da ich ja den gesamten Jahresverbrauch aufgebrummt bekommen habe, kann er ja auch schlecht bei ihr ein Verbrauch eintragen, und somit würde sie ihre gesamten Vorrauszahlungen wiederbekommen müssen.
Will nur sichergehen das ich das jetzt richtig verstanden habe
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Alles klar soweit.
Dann frag ich mal wegen meiner ExFrau. Sie hat keine Nebenkostenabrechnung für 2014 wo sie drin gewohnt hat bekommen und die frist für den Vermieter ist ja demnach am 31.12.2015 abgelaufen.
Wie ich gelesen habe kann mich aber auch irren ( etwas verwirrend für mich) könnte meine ExFrau doch jetzt den Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung ansprechen bzw Anschreiben und gegebenfalls die Vorrauszahlungen der Nebenkosten zurückverlangen wo nur sie im Mietvertrag drinstand. -
Nein gezahlt habe ich nichts für 2015 bekomme diesmal laut ihm 195 wieder raus.
Aber was ist für die anderen 6 Monate wo meine Frau ja nur gezahlt hat und ich nicht mehr im Mietvertrag mit drin stand?
Da dürfte er doch nicht ihren verbrauch von den 6 Monaten bei mir mit einberechnen?
Den wie auf Bildern hat er den gesamten jahresverbrauch bei mir mit berechnet auch wo ich nicht mehr mit ihm Mietvertrag drinstand... -
Ja die sieht genauso aus. Aber wie schon erwähnt Wohnte meine ExFrau ja vom 1.1.2014-30.10.2014 mit den Kindern in der Wohnung und hat nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Also könnte ich die mehrwertsteuer von meinem vermieter zurückverlangen? -
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Auf die 6 Monate kommt er, wo ich noch vom 1.1.2014-30.04.2014 mitgewohnt habe, dann ausgezogen bin und mit neuem Mietvertrag am 1.11.2014 wieder eingezogen bin.
Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen 1.1.2014-30.6.2014 207,50 euro Monatlich mit Gas
Dann wurden meiner ExFrau ab dem 1.07.2014 die Nebenkosten erhöht auf 233,50 mit Gas.
Es ist eine 85qm Wohung mit einer Zentralheizungsanlage -
Ich lebte mit meiner Frau und unseren beiden Kinder bis zum 30.04.2014 in unserer gemeinsamen Wohung bis ich dann am 1.05.14 ausgezogen bin (Trennung), meine Frau blieb in der Wohnung mit den Kindern drin Wohnen.
Meine Frau hat die Wohnung Fristgerecht zum 30.10.2014 gekündigt da sie wegziehen wollte aber ohne die Kinder die seit dem 01.11.2014 bei mir Leben. Ich bin dann am 01.11.2014 wieder in die Wohnung (wo meine ExFrau mit den Kinder gelebt hat) wieder eingezogen mit neuem Mietvertrag.
Dann kam am 23.06.2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 wo ich 1200 Nachzahlen musste für einen Zeitraum von 6 Monaten 1.1.2014-30.04.2014 und 1.11.2014-31.12.2014.....
Meine Frau hat bis heute keine Nebenkostenabrechnung für den zeitraum vom 1.1.2014-30.10.2014 bekommen.
Jetzt habe ich für 1.1.2015-31.12.2015 die Nebenkostenabrechnung bekommen und mir ist aufgefallen das der Verbrauch von 2014 und 2015 fast Identisch ist.
Also hat mein Vermieter für 2014 den kompletten Verbrauch der Nebenkosten auf mich abgewälzt aber nur die hälfte der gezahlten Nebenkosten mitberechnet das sind mal über 900 Euro die verschwunden sind.
Was kann man dagegen jetzt noch unternehmen?
Kann meine ExFrau auf eine Abrechnung bestehen wo er ihr die über 900 Euro die verschwunden sind auszahlen muss, da er ja alles über mich abgerechnet hat?
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