Duschvorhang als Ersatz für Duschwand - akzeptieren?

  • Hallo

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen: in meiner Wohnung (neu eingezogen) ist die Duschwand gebrochen, ich vermute dass eine Reparatur nicht möglich sein wird.
    Der Vermieter hat gemeint, dass er dann einen Duschvorhang anbringen will. Muss ich das als Ersatz akzeptieren? Ich denke, dass das nicht der Zustand ist, den ich gemietet habe, würde jedoch gerne eine Meinung dazu hören, ob ich falsch dran bin...

    Danke euch!
    Dominik

  • Hallo,

    ist die Duschwand irgendwo erwähnt (Mietvertrag oder Übergabeprotokoll)? Wenn ja, besteht hier meiner Meinung nach auch ein Anspruch auf eine Duschwand.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass bereits eine Halterung gebrochen ist - also ja, ist quasi mit drin...
    Ist der Anspruch auf gleichwertigen Ersatz wirklich davon abhängig, ob es im Vertrag oder Protokoll erwähnt ist? ist ja verrückt....

  • Ob immer gleichwertiger Ersatz geleistet werden muß, wage ich zu bezweifeln. Persönlich betrachtet, könnte ich das schon nachvollziehen.
    Der Gesetzgeber spricht aber :

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

  • Naja, der vertragsgemäße Zustand ist ja anscheinend eine Duschwand. Nur: Was soll der Minderwert eines Vorhangs gg. einer Duschwand sein? Vielleicht 1% (wenn überhaupt): Haste deshalb Lust auf einen Rechtsstreit inkl. Prozessrisiko? Wohl kaum....

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