Mieterhöhung freifinanzierter Wohnraum

  • Guten Abend,

    ich bin neu hier und habe mich gerade in der großen Google-Welt schon dusselig gelesen zu diesem Thema.

    Unser Vermieter möchte für seine Doppelhaushälften auf dem Grundstück die Miete um knapp 15 % erhöhen. Es handelt sich um freifinanzierten Wohnraum, wo ja, soweit hab ich es bereits herausgefunden, ein Mietspiegel keine Gültigkeit hat.

    Zur Begründung führt er aus, dass Preise, Kosten, Löhne und Mieten seit der letzten Festsetzung unserer Miete laufend gestiegen sind, macht er von seinem Recht GEbrauch, die Miete gem. § 558 BGB von uns das für Räume vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit u. Lage ortsübliche Entgelt zu fordern.

    Er nimmt Bezug auf die Grundmieten für 6 nachstehende Wohnungen, die mit unserer bzw. auch den anderen Doppelhaushälften auf dem Gemeinschaftsgrundstück vergleichbar sind. Die Vergleichswohnungen haben,s oweit im Einzelnen nichts anderes vermerkt ist, die gleiche Zimmeranzahl und gleiche Grundausstattung wie unsere Whg. Zusätzlich werden alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung nach Art und Umfang für das Objekt anfalllenden Betriebskosten bezahlt.

    Die aufgeführten Wohnungen gibt er mit Anschrift, Baujahr, Wohnfläche, Grundmiete Euro/m² und dem Zeitpunkt, ab wann diese Miete dort gezahlt wurde, an.

    Weiter fordert er nun für 102,5 m² den neuen Mietpreis. Soweit so gut, nach Prüfung meines derzeitigen Mietervertrages ist dort keine Quadratmeteranzahl angegeben. Nach meinen Recherchen, darf er aber nur max. 10% falsch liegen bei der Angabe der Quadratmeterzahl bei der Erhöhung. Wie verhält es sich hierbei, wäre dies ein Formfehler?

    Eine weitere Frage ergibt sich aus der Angabe der Aufschlüsselung der Betriebskosten, was da alles dazugehört. Dort werden Dinge aufgeführt, die überhaupt nicht zutreffend sind.

    Wie verhält man sich nun? Ist dies alles rechtens? Wie kann bzw. soll ich denn herausfinden, ob die angegebenen Vergleichswohnungen tatsächlich mit unserer vergleichbar sind? Es handelt sich, so konnte ich es teilweise über Google herausfinden um DDH oder EFH mit unterschiedlichen Gartengrößen und mal mit Gemeinschaftsweg, mal ohne.

    Der nächste Punkt ist der, dass sämtliche Nachbarn irgendwelche Schreiben aufgesetzt haben, um den Entgegenzuwirken. U.a. mit der Begründung, dass in den Häusern seit 20 Jahren nichts gemacht wurde, wir haben z.B. noch Originallaminat und die Originalküche, die inzwischen abgeschrieben sein sollte. Zum Teil schlagen die anderen Mieter ihm eine viel geringere Erhöhung vor. Ich möchte nun aber auch nicht der Depp sein, der am Ende die volle geforderte Summe zahlt, weil ich keine Ahnung hatte vom Mietrecht bzw. weil die anderen etwas anderes aushandeln konnten.

    Könnte man unter Vorbehalt unterschreiben und seine Bedenken dazu äußern, dass man nicht nachvollziehen kann, welchen Standart die anderen Häuser hätten, die doch vergleichbar wären und die Betriebskostenaufschlüsselung fehlerhaft ist. Auch dass im Mietvertrag keine Quadratmeterzahl angegeben ist, nun aber mit 102,5 m² beziffert wird?

    Ich würde gern mal eure Meinungen und Ratschläge hören, was ihr machen würdet. Vielen lieben Dank!

    LG

  • Zitat

    Eine weitere Frage ergibt sich aus der Angabe der Aufschlüsselung der Betriebskosten, was da alles dazugehört. Dort werden Dinge aufgeführt, die überhaupt nicht zutreffend sind.

    Es reicht wenn im Mietvertrag steht das der Mieter Betriebskosten zahlen muß. Was da alles dazu gehört kann man nachlesen. Sogar im Internet.

    Welche Dinge gehören Deiner Meinung nach nicht dazu?

    Die Wohnfläche muß nicht im Mietvertrag stehen.

    Ob diese stimmt läßt sich ganz einfach prüfen. Zollstock, Bleistift, Papier, Taschenrechner und los gehts.

    Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung läßt man diese fachlich prüfen.


  • Es handelt sich um freifinanzierten Wohnraum, wo ja, soweit hab ich es bereits herausgefunden, ein Mietspiegel keine Gültigkeit hat.

    Hä? Der Mietspiegel gilt doch gerade für frei finanzierten Wohnraum. Handelt es sich hier evtl. um öffentlich geförderten Wohnraum? Da würde auch die Begründung zu passen mit der Erhöhung von Kosten, Löhne usw..

    Der genaue Wortlaut des Erhöhungsschreibens würde helfen (kannste den vielleicht als Bild hochladen?).

    Aber adhoc würde ich sagen: Von Deiner Beschreibung her hat der Vermieter hier wohl schonmal einiges richtig gemacht - ob es im gesamten reicht kann man nur sehen wenn das gesamte Schreiben vom Vermieter hier eingestellt wird.

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