Beiträge von Kölner

    Hallo zusammen,

    habe eine Frage zum Mietrecht:

    ich bin im April 2016 in eine Neubau-Doppelhaushälfte eingezogen und bekam bereits kurz vor meinem Einzug vom Vermieter mitgeteilt dass der angrenzende Nachbar Einspruch gegen die Genehmigung zur Gartengestaltung auf der Rückseite des Gebäude eingelegt hat.
    Mein Vermieter teilte mit dass sich die Gestaltung des Gartens auf der Rückseite des Hauses daher um ca. 4 Wochen nach meinem Einzug verzögern würde. Leider ist davon nicht nur der Gartenteil hinter dem Haus betroffen, sondern auch ein erheblicher Gartenteil seitlich und vor dem Haus sodass der gesamte Garten für mich praktisch nicht nutzbar ist.

    Mein Vermieter argumentiert damit dass auch die Flächen vor und neben dem Haus erst fertig gestellt werden können wenn hinter dem Haus weitergemacht werden kann da der dort benötigte Erdaushub über das gesamte Grundstück verteilt liegt.

    Stand jetzt, Ende Juni, ca. 3 Monate später unverändert.
    Auf Nachfrage teilt mein Vermieter mit dass die Entscheidung immernoch bei der Gemeinde aussteht und daher der Garten nicht weiter fertiggestellt werden kann.

    Wie seht ihr den Fall? Ist hier eine Mietminderung angemessen? In welcher Höhe? Kann ich gegebenenfalls zumindest fordern den Garten vor- und neben dem Haus fertig zu stellen und den Erdaushub abzutransportieren und später wieder anzuliefern wenn weitergebaut werden kann oder ist dies zu hoher Aufwand?

    Danke für jegliche Hilfe!

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