NKA-verstehe gewisse Positionen nicht / Gutschriften,Einnahmen Vorjahr / Grundsteuer?

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe mal wieder meine NKA bekommen und langsam blicke ich nicht mehr so recht durch. Ich erhalte von meinem Vermieter auch immer nur nach Aufforderung der Unterlagen diese. Daher möchte ich nun eure Hilfe aufsuchen.

    Anbei sende ich euch eine Auflistung meiner Abrechnung? Welche Kosten werden mir nun angerechnet und welche nicht?
    Ausgaben gemäß Betr.-KV, das wären hier laut Rechnung 2538,91EUR!

    Nun sind hier die Grundsteuer nicht aufgeführt und wird mir zudem mit angerechnet? Muss die Grundsteuer nicht auch hier in der NKA aufgeführt werden und wie setzt sich mein Anteil einer Grundsteuer zusammen?

    Ich bewohne ein Haus mit 4 Parteien. 2 davon sind Eigentümer und 2 Mieter (einer davon eben ich). Die 3 Parteien benutzen das gesamte Grundstück, doch ich habe kein Anrecht darauf, da ich auch Mieter im OG bin. Wird die Grundsteuer nun nach der Wohnfläche aufgeteilt oder?

    Weiterhin steht in der Nebenkostenabrechnung die Position: "Einnahmen und Gutschriften". Hier folgend mit 2 Positionen aufgeführt:
    Heizkosten bezahlt für Folgejahr = 124,79
    Wasser/Abwasser bezahlt im Folgejahr = 103,84

    Wie kann und soll ich diese Positionen verstehen? Stehen mir diese Beiträge nun zu, oder bekommt die der Vermieter?
    Ich frage deshalb, da hier der Name des Vermieters handschriftlich aufgeführt wurde und somit für mich als Kenntnis gegeben wurde, das er das bekommt (Marco)!

    Ich habe eine Vorauszahlung in 2015 von insgesamt 2777,50€ geleistet.
    Nun werden mir folgende Kosten gegengerechnet zur endgültigen NKA:
    -2538,91 (Ausgaben gem. Betr.KV)
    -297,56 (Grundsteuer)
    = Beitragsnachzahlung i.H.v. 58,97€ :(

    Ist dies korrekt, oder kann ich hier noch auf andere Positionen der NKA zurückkommen, wie zB der o.g. Punkt der "Einnahmen und Gutschriften"

    Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar und hoffe auf die Zeit die Ihr euch nehmt. Ich sage im voraus schonmal danke und verbleibe mit

    bestem Gruß
    Andy

    https://forum.mietrecht.de/'%5Bimg

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  • Für Dich ist nur wichtig was unter Betriebskosten gem. BetrKV steht und die Grundsteuer.

    Alles andere geht Dich nichts an.

    Zitat

    Ich habe eine Vorauszahlung in 2015 von insgesamt 2777,50€ geleistet.
    Nun werden mir folgende Kosten gegengerechnet zur endgültigen NKA:
    -2538,91 (Ausgaben gem. Betr.KV)
    -297,56 (Grundsteuer)
    = Beitragsnachzahlung i.H.v. 58,97€

    Ist dies korrekt,

    Etwas komisch formuliert aber korrekt.

  • Ich schließe mich anitari an.
    Die Abrechnung selbst sieht aus wie durch einen Verwalter erstellt. Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer der Wohnung jeweils selbst und darf sie an dich als Mieter weiterreichen.

  • ...
    Die Abrechnung selbst sieht aus wie durch einen Verwalter erstellt. ...

    und zwar durch einen WEG-Verwalter, allein die Überschrift Hausgeld spricht da Bände.

    Dein Vermieter ist offensichtlich zu faul mittels Textbaustein und C&P eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Mal genau auf den Empfänger der Abrechnung achten, nicht das die Rechnung gar nicht an dich gerichtet ist. Hier verwirren dich in erster Linie die Angaben die dich als Mieter gar nichts angehen. Wann die WEG irgendwelche Zahlungen vorstreckt oder stundet kann dir als Mieter erst mal herzlich egal sein, genauso wo sie die Mittel für Unterhalt und Instandhaltung bezieht und einplant...

    Die Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung muss dir dein Vermieter nicht zuschicken, du musst nur die Möglichkeit haben diese einsehen zu können oder sie auf Anforderung (!) und gegen Kostenersatz Kopien davon erhalten zu könne. Hier wird dein Vermieter diese selbst gar nicht vorliegen haben sondern die Hausverwaltung. Über deinen Vermieter wird dir dort sicher Einsicht gewährt werden können oder die entsprechenden Kopien zugesendet werden können. Frage im Zweifel danach.

    Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich davon ausgehen, dass die Hausgeldabrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist. Zu NK-Abrechnung siehe oben, also die Formalien. Ob man sich deswegen den Kopf heiß machen will, sollte man sich mal bei einem guten Tropfen überlegen.

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