Beiträge von Frau Antje

    Widersprüchlich ist halt die fristlose Kündigung mit Frist zum 31.8. - also entweder ab sofort oder gar nicht...

    Bei Beleidigungen oder Drohungen immer zwingend die Polizei hinzuziehen, dass dokumentiert ist, dass der Hausfrieden darniederliegt und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Parallel zum eigenen Lärmprotokoll jeden einzelnen Fall an die HV übermitteln, dass deren Posteingang quasi ein 2.tes Lärmprotokoll ergibt...

    Hallo-
    Wir wollten auch ab sofort da weg, aber es gibt Nachmieter, die erst zum 01.9.2016 dort einziehen möchten...Habe die Kündigung noch im Nachhinein geändert und auch gleichzeitig um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Ende der Woche hören wir, wie entschieden wurde...
    Ich glaube nicht, daß die Baugen. die Bude so lange leerstehen läßt. Außerdem ist meine Schwester dann schon so gut wie weg dort und nächtigt bei mir.
    Strafanzeige ist gestellt, Az der Staatsanwaltschaft vorhanden, zumal es auch eine deutliche Bedrohungslage gab.
    Auch der Vormieter meiner Schwester ist mit ihr als Nachmieter früh aus der Wohnung raus....Den könnte man vielleicht auch noch mal interviewen bzgl. seiner türkischen Nachbarn..
    Alles in allem glaube ich schon, daß solche Vorkommnisse, verbunden mit gesundheitlichen Problemen und- wie ich finde auch unter Bezugnahme von Art 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit- das geht nämlich da jetzt gar nicht, weil man immer auf dem Sprung vor der renitenten Nachbarin ist. Wie kann man denn so leben?
    Also, drückt uns mal die Daumen!:rolleyes:

    Hallo, ich brauche mal einen Tipp.
    Meine Schwester wohnt in einer Baugenossenschaftswohnung, hat einen auf 2 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen, d.h. sie könnte erst in zwei Jahren aus der Wohnung raus und zum 31.08.2016 fristlos ausserordentlich gekündigt (Gesundheitsgefährdung, neue Arbeit in einer anderen Stadt, Wiederholungsgefahr, Fortdauer des Kündigungstatbestandes).
    Sie wohnt seit 5 Monaten dort.
    Nun wohnen über ihr ausländischer Mieter zu fünft (2 Erw., 3 Ki) in einer 60-qm-2-Zi-Wohnung.
    Der Lärmpegel ist enorm, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Meine Schwester ist im Schichtdienst und findet keine Ruhe mehr.
    Sie hat sich im April bei der Baugenossenschaft beschwert und um Unterstützung gebeten- hat nichts gebracht, es ging und geht weiter.
    Die Mieterin (Typ "temperamentvolle Türkin") über ihr war wohl auch sauer wg. der Abmahnung durch die Baugen. und ist meiner Schwester körperlich bedrohlich gegenübergetreten und hat sie angeschrien und schwer beleidigt (u.a. "F"-Wort).:mad:
    Meine Schwester hat die Frau angezeigt.
    Weiterhin nimmt sie ab dem 1.7. eine neue Arbeit in einer anderen Stadt auf, weil sie durch die gesundh. Beschwerden durch den Schlafmangel bereits einige Probleme bekommen hat.
    Sie hat nun fristlos ausserordentlich gem. §543 BGB zum 31.08. gekündigt, den Sachverhalt konkret dargelegt, ein Attest beigefügt und einen Nachmieter präsentiert. Hilfsweise haben wir auch um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
    Ist diese Kündigung genug oder müssen wir noch Urteile bzw. grundrechtliche Schutzbereiche (z.B. Art. 2 (1) und (2) GG etc.) der Baugenossenschaft gegenüber definieren?
    Die Mitarbeiterin dort war ziemlich "beleidigt"und hat z.B. darauf hingewiesen, das sie die "Entfernung zur neuen Arbeitsstelle gut fahren könne, es wäre ja nicht so weit..." Zählt nicht einzig und allein der Umstand, daß der Arbeitsplatz in einer anderen Gemeinde ist?

    Danke für Eure Antworten!:)

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