Und diese Aspekt führt, meiner Meinung nach, zu einer leider gerechtfertigten Forderung der Hausverwaltung. Ein Termin zur Abnhame, oder zu was auch immer, hat mit deiner Kündigung eigentlich nichts zu tun. Eine Abnahme kann auch Monate später, oder überhaupt nicht erfolgen, unabhäging davon wie sinnvoll das ist.
Unterm Strich hast du die Wohnung entgegen deiner Kündigung einfach weiter genutzt.
Das denke ich auch. Mir war nicht bewusst, dass die Rückgabepflicht eindeutig bei mir liegt. Wieder was gelernt.
Danke für alle konstruktiven Beiträge! Dann weiß ich jetzt Bescheid.