Beiträge von Seratnian

    Und diese Aspekt führt, meiner Meinung nach, zu einer leider gerechtfertigten Forderung der Hausverwaltung. Ein Termin zur Abnhame, oder zu was auch immer, hat mit deiner Kündigung eigentlich nichts zu tun. Eine Abnahme kann auch Monate später, oder überhaupt nicht erfolgen, unabhäging davon wie sinnvoll das ist.
    Unterm Strich hast du die Wohnung entgegen deiner Kündigung einfach weiter genutzt.

    Das denke ich auch. Mir war nicht bewusst, dass die Rückgabepflicht eindeutig bei mir liegt. Wieder was gelernt.

    Danke für alle konstruktiven Beiträge! Dann weiß ich jetzt Bescheid.

    Danke euch allen für die schnellen Antworten!

    Meiner Meinung nach ist in dem Fall eigentlich nur wichtig, wann du die Mietsache nachweislich zurückgegeben hast. Dafür brauchst du keinen Termin der HV., sondern dafür bist du schon selber zuständig, z.Bsp. indem man den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten der HV. wirft, oder ihn direkt abgibt und sich quitieren lässt. Im grunde bedarf es dafür gar keiner Kommunikation, abgesehen von deiner schriftlichen und rechtssicheren Kündigung.

    Das ist ein interessanter Aspekt, werd ich in Zukunft beachten, für den jetzigen Fall ist es leider zu spät dafür.

    Mir ist ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit bekannt. Dort gab es beim Mietbeginn im Vertrag einen Zahlendreher.

    Damals wurde argumentiert, dass der Vertragspartner davon ausgehen muss, dass hier ein offensichtlicher Erklärungsirrtum vorliegt und er den richtigen Termin kennen muss.

    Okay, beim Mietbeginn kann ich das schon eher verstehen. Hier habe ich zwar kurz gestutzt, aber meine Kontaktperson bei der Hausverwaltung hat mir jedes Mal erzählt, wie viel sie zu tun haben und dass ich Glück habe, dass sie mich gerade kurz einschieben kann, da konnte ich mir das durchaus vorstellen, dass sie einen Monat lang keine Zeit haben.

    du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.

    Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?

    Wow, das sind mal klare Worte. Mir ist es eigentlich nicht peinlich, im Schutze der Anonymität in einem dafür vorgesehenen Forum eine Frage zu stellen, die mir auf der Seele brennt. Und dass ich alles richtig gemacht habe, denke ich nicht. Dann ging das wohl aus dem Ausgangspost nicht hervor... Allerdings wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht und ich möchte nicht die ganze Last davon tragen.

    Hi Leipziger,

    danke schonmal für die fixe Antwort!

    Bedeutet das, dass die Tatsache, dass mir ein Termin vorgeschlagen wurde, der weit in der Zukunft liegt, woraus ich geschlossen habe, dass bis dahin kein Termin zur Verfügung steht, egal ist? Das hieße ja, dass ein wichtiger Teil des Briefes rechtlich irrelevant ist.

    Ich bitte nur um eine Klarstellung, weil ich mit rechtlichen Dingen sehr unbewandert bin. Danke auch dafür!

    Hallo!

    Bei der heutigen Wohnungsübergabe ist folgendes Problem aufgetreten: Ich habe die Wohnung zum 30.04. gekündigt und dafür auch eine schriftliche Bestätigung bekommen. In dieser wurde ich gebeten, mich bezüglich einer Terminvereinbarung zum 31.05. bzw 01.06. mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Nachdem dieser Termin sehr weit in der Zukunft lag, habe ich die Kontaktaufnahme leider vergessen. Letzte Woche wurde ich dann angerufen und habe den heutogen Termin vereinbart. Dabei hat sich heraus gestellt, dass in dem Brief ein Schreibfehler aufgetreten ist, es war nämlich eigentlich ein Monat früher gewollt. Jetzt fordert die Hausverwaltung die komplette Mietzahlung seit dem 01.05..

    Ist das rechtens bzw. kann ich zumindest die Zahlung der Miete für den Zeitraum zwischen dem Auszug und dem fälschlicherweise angegebenen Termin verweigern?

    Danke für eure Hilfe!
    Seratnian

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