Erst Miete senken und vier Jahre später wieder volle Miete wollen.

  • Hallöchen,
    ich habe vor ca.5 Jahren eine Wohnung bezogen wo ich 382€ Warmmiete gezahlt habe,da ich bei meiner Nebenkostenabrechnung 500€ zurück bekommen habe,wurde meine Miete um 40€ gesenkt. ca.2 Monate vor meinem Auszug bekam ich plötzlich direkt eine Mahnung das ich noch Restmiete zu zahlen hätte. Ich habe die Sacharbeiterin mehrmals schriftlich kontaktiert und sie gebeten das sie diese Angelegenheit nochmal überprüfen soll, da meine Miete vor Jahren schon gesenkt wurde. Hat aber alle meine Schreiben ignoriert.
    Ich muss dazu sagen das die Wohnung das erste Jahr von einer gewissen Lüwo verwaltet wurde mir dann mitgeteilt wurde das die Wohnung wieder der Stadt Lüdenscheid übergeben wurde.
    Eine andere etwas nettere Kollegin der Stadt Lüdenscheid berichtete mir dann das die überhaupt nichts schriftlich darüber haben das die Miete gesenkt wurde und gingen die ganze Zeit davon aus dass ich 382€ bezalt habe. Und es jetzt wohl erst aufgefallen ist das es nicht so ist. Nach der letzten Mahnung habe ich der Sacharbeiterin nochmals geschrieben das ich diesmal von meinem Rechtschutz gebrauch machen werde und sich die Tage mein Anwalt bei ihr melden wird. Dieses Schreiben wurde natürlich auch ignoriert.
    Jetzt habe ich einen Brief vom Vollstrecker bekommen das ich diese Forderung binnen 3 Tage bezahlen soll ansonsten droht mir die Pfändung.

    Ich habe zwar am 29.Juni einen Termin beim
    Mieterschutzbund, habe aber Angst das die mir das Geld trotzdem von meinem Lohn Pfänden. Wie kann ich mich jetzt davor schützen???

  • Hallonochmal,

    die Frage ist übrigens auch, ob inder Vergangenheit nicht ehre nur die Nebenkostenvorauszahlung reduziert wurde und die Kaltmiete konstant geblieben ist.

    Zahlst du also
    Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung
    oder
    Kaltmiete + Nebenkostenpauschale
    oder
    Inklusivmiete (einen Festbetrag, in dem alle Kosten einkalkuliert wurden)?

    Dies wäre für eine korrekte Beantwortung deiner Frage von entscheidender Bedeutung.

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Zitat

    Jetzt habe ich einen Brief vom Vollstrecker bekommen das ich diese Forderung binnen 3 Tage bezahlen soll ansonsten droht mir die Pfändung.

    Vollstrecker?

    In deiner Fragestellung fehlt ein wesentlicher Aspekt.

    So wie ich das hier interpretiere, muss es für die Forderung des Vermieters bereits einen Vollstreckungsbescheid geben, d.h. die Forderung wurde tituliert.
    Nur so kann eine Pfändung überhaupt erfolgen.

    Zitat

    Wie kann ich mich jetzt davor schützen???

    Durch Zahlung.
    Gibt es hier einen Vollstreckungsbescheid, gilt die Forderung als anerkannt. Warum hast Du damals nicht Widerspruch dagegen eingelegt? Dann wäre die Sache vor Gericht gegangen. Ohne Widerspruch hast Du die Forderung anerkannt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    die Stadtverwaltung braucht keinen Titel um zu pfänden. Die können das einfach so, wie jede andere Behörde auch.
    Den Fragen zur Miete und zur schriftlichen Vereinbarung schließe ich mich an.

    Gruß
    Neospin

  • Ich habe ihr zwei mal geschrieben das sie das nochmal überprüfen soll und hat darauf nicht reagiert.ich renne doch nicht gleich bei jeder mahnung zum Anwalt.Erst kam eine Mahnung...Ein paar Tage später der Brief vom Vollstrecker.Und natürlich habe ich das schriftlich das die Miete um 40 Euro gesenkt wurde.tut mir leid Freunde aber ich glaube nicht das alles so rechtens abgelaufen ist.Deswegen gebe ich mich mit "einfach bezahlen" nicht gleich geschlagen.

  • Hallo Kisha,

    nochmal: welche Version der Miete zahlst du (siehe Post #3)? Kann es nicht wirklich so sein, dass deine Nebenkostenvorauszahlung (!) reduziert wurde und nicht etwas die Kaltmiete?

    Was stand denn in den Betriebskostenabrechnungen der anderen Jahre?
    Hätte es dir nicht bereits dort auffallen müssen?

    Ich habe ihr zwei mal geschrieben das sie das nochmal überprüfen soll und hat darauf nicht reagiert.ich renne doch nicht gleich bei jeder mahnung zum Anwalt.Erst kam eine Mahnung...Ein paar Tage später der Brief vom Vollstrecker.Und natürlich habe ich das schriftlich das die Miete um 40 Euro gesenkt wurde.tut mir leid Freunde aber ich glaube nicht das alles so rechtens abgelaufen ist.Deswegen gebe ich mich mit "einfach bezahlen" nicht gleich geschlagen.

    Sie hat es doch schon geprüft und nichts schriftliches gefunden...
    Hast Du der Dame dein Schriftstück in Kopie zukommen lassen? Dann wärst du doch aus dem Schneider. In diesem Fall würde ich mir keine Sorgen machen.

    Am besten direkt Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen und die Situation erläutern.

    Was genau steht in dem Schriftstück zur Mietpreisreduzierung?

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberautung

  • Ich habe ihr zwei mal geschrieben das sie das nochmal überprüfen soll und hat darauf nicht reagiert.ich renne doch nicht gleich bei jeder mahnung zum Anwalt.Erst kam eine Mahnung...Ein paar Tage später der Brief vom Vollstrecker.Und natürlich habe ich das schriftlich das die Miete um 40 Euro gesenkt wurde.tut mir leid Freunde aber ich glaube nicht das alles so rechtens abgelaufen ist.Deswegen gebe ich mich mit "einfach bezahlen" nicht gleich geschlagen.

    Hallo,

    mir ist immer noch nicht klar, was du mit Vollstrecker meinst.

    Wenn das der Gerichtsvollzieher ist, hat der sicher einen Vollstreckungstitel und du wirst bezahlen müssen.

    Da du aber sagst, dass der "Vollstrecker" so kurz nach der Mahnung gekommen ist, gehe ich davon aus, du meinst ein Inkassobüro; die können gar nichts pfänden.

    Dann ist es noch nicht zu spät. Wenn du deine Aussagen mit deinen Unterlagen belegen kannst, dann reicht es. Es spielt keine Rolle, was die Verwaltung alles nicht mehr hat. Wenn ich allerdings sehe, wie kompliziert es ist, von dir ein paar Fragen beantwortet zu bekommen, insbesondere die, ob die Miete oder die Nebenkosten gesenkt wurden, bezweifle ich, dass du wirklich verstanden hast, was da um dich herum wirklich passiert.

    Am besten du wartest den Termin beim Mieterbund ab.

    Gruß
    H H

  • [quote='1']Hallo,

    mir ist immer noch nicht klar, was du mit Vollstrecker meinst.

    Wenn das der Gerichtsvollzieher ist, hat der sicher einen Vollstreckungstitel und du wirst bezahlen müssen.

    Da du aber sagst, dass der "Vollstrecker" so kurz nach der Mahnung gekommen ist, gehe ich davon aus, du meinst ein Inkassobüro; die können gar nichts pfänden.

    Dann ist es noch nicht zu spät. Wenn du deine Aussagen mit deinen Unterlagen belegen kannst, dann reicht es. Es spielt keine Rolle, was die Verwaltung alles nicht mehr hat. Wenn ich allerdings sehe, wie kompliziert es ist, von dir ein paar Fragen beantwortet zu bekommen, insbesondere die, ob die Miete oder die Nebenkosten gesenkt wurden, bezweifle ich, dass du wirklich verstanden hast, was da um dich herum wirklich passiert.

    Am besten du wartest den Termin beim Mieterbund ab.

    Gruß
    H H[/QUOTE


    Hallo HH
    Vielen Dank für deine Fragen und Antworten.Ich hatte vorhin ein Interessantes Gespräch mit der Beschwerdestelle der Stadt Lüdenscheid.Denen ist wohl ein Fehler unterlaufen und haben alles wieder korrigiert.Der Brief von der Finanzverwaltung als Vollsteckungsbehörde ist nichtig :)
    Lieber HH... Ich habe auf jeden Fall soweit alles verstanden um zu wissen das das alles nicht rechtens abgelaufen ist.Und die Sachbearbeiterin der Finanzverwaltung gewaltig den Job verfehlt hat.

  • Zitat

    ..ob in der Vergangenheit nicht ehre nur die Nebenkostenvorauchzahlung reduziert wurde und die Kaltmiete konstant geglieben ist.


    Dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall, es gäbe anders keinen Sinn.

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