Hallo zusammen,
seit Dezember 2015 wohne ich nun zusammen mit meinem Hund in einer Mietwohnung.
Im Mietvertrag steht der Satz (§8 / 4.)
Wie kann ich diesen Satz verstehen?
Der erste Hund ist erlaubt, mündliche Absprache.
Darf der Vermieter mir die Haltung eines zweiten Hundes nun einfach so untersagen?
Die Wohnung wäre groß genug, für einen zweiten Hund, ein "gefährlicher" oder zu großer Hund würde für mich selber schon nicht in Frage kommen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus.