Fehlende Belege und Gartenarbeiten

  • Hallo zusammen,

    Die Treppenhausreinigung hat sich bei mir 2015 fast verdreifacht. Die Vermieterin kann mir keine Rechnung/Belege vorlegen, da die Putzfrau als Gfb bei ihr beschäftigt war und ihr immer telefonisch mitgeteilt wurde, wie viele Stunden geputzt wurden. Dementsprechend hat Sie die Putzfrau bezahlt bzw. das Gehalt überwiesen.

    Für jede Position in der Nebenkostenabrechnung muss doch ein Beleg vorliegen, oder?

    Außerdem wurden letztes Jahr hinter dem Haus wild wachsende Hecken und kleinere Bäume an einem Hang entfernt. Dieser Hang ist durch eine Betonwand und zusätzlichem Stahlzaun vom Haus getrennt. Ich wohne seit über sechs Jahren in dem Haus und dieser Hang wurde noch nie beschnitten, es ist auch keine gärtnerisch Angelegte Fläche und von den Mietern ohnehin nicht nutzbar.

    Darf mir die Vermieterin diese Arbeiten umlegen?

    Vielen Danke für eure Hilfe:)

    VG Tom

  • Hallo,

    Zitat

    Die Vermieterin kann mir keine Rechnung/Belege vorlegen

    Dann würde ich die Vermieterin mal fragen, auf welcher Grundlage sie welche Kosten umlegen will. in dem Zusammenhang würde ich dann auch gleich mal nach Tätigkeitsnachweisen fragen.

    Zitat

    Außerdem wurden letztes Jahr hinter dem Haus wild wachsende Hecken und kleinere Bäume an einem Hang entfernt.

    Was ist denn hinsichtlich der Grünflächenpflege im Mietvertrag vereinbart? Grundsätzlich sind das umlagefähige Betriebskosten, auch wenn die Flächen nicht konkret von Euch genutzt werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was ist denn hinsichtlich der Grünflächenpflege im Mietvertrag vereinbart? Grundsätzlich sind das umlagefähige Betriebskosten, auch wenn die Flächen nicht konkret von Euch genutzt werden können.


    Hier ist natürlich Streitpotenzial gegeben, der Fragesteller sollte "vorher" die Möglichkeiten ausloten.

  • Zitat

    Für jede Position in der Nebenkostenabrechnung muss doch ein Beleg vorliegen, oder?

    Ja. Für die Bezahlung der Putze, da es wohl nur einen mündlichen Vertrag gibt, wären das dann die Kontoauszüge. Aber das würde ich der BMn nicht auf die Nase binden.:p

    Kosten ohne Belege mußt Du nicht tragen, fertig. Ich würde den Betrag einfach raus rechnen.

    Entfernung von Hecken oder Baumfällung sind, im Gegensatz zum Beschneiden, einmalige Angelegenheiten.

    Es dürfen aber nur Betriebskosten umgelegt die laufend (regelmäßig) entstehen.

  • Das ist ja der "Springende Punkt"!
    Sie kann mir keine Rechnung oder Tätigkeitsnachweise vorlegen. Sie kann mir nur die Überweisungsträger zeigen, auf dem steht, wie viel sie an die Putzfrau überwiesen hat.
    So kann man doch keine Nebenkosten umlegen!?!

    Zur Gartenpflege steht nichts explizites im Mietvertrag. Es wird zum Thema Nebenkosten auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen und darin steht, das die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen umlagefähig sind. Nicht das Roden des Waldes hinterm Haus.

  • Das ist ja der "Springende Punkt"!
    Sie kann mir keine Rechnung oder Tätigkeitsnachweise vorlegen. Sie kann mir nur die Überweisungsträger zeigen, auf dem steht, wie viel sie an die Putzfrau überwiesen hat.
    So kann man doch keine Nebenkosten umlegen!?!


    Ich stimme dem zu. Aber glaubst du am Ende des Tages wirklich das es keine Unterlagen geben wird, wenn es drauf an kommt? Diese Frage sollte man sich stellen, und sich fragen ob es Sinn macht dagegen vor zu gehen, zumindest wenn die Summen logisch nachvollziehbar sind.
    Bei dem entfernen von Sträuchern und Hecken usw. sehe ich darin schon mehr Sinn. Aber auch da wird es auf den Einzelfall ankommen.

  • Zitat

    Zur Gartenpflege steht nichts explizites im Mietvertrag. Es wird zum Thema Nebenkosten auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen

    Das reicht. Damit gelten alle umlagefähigen Betriebskosten als vereinbart.


    Zitat

    Nicht das Roden des Waldes hinterm Haus.

    Die Kosten dafür sind auch nicht umlagefähig, da sie nicht laufend (regelmäßig) entstehen.

    Zitat

    Sie kann mir keine Rechnung oder Tätigkeitsnachweise vorlegen. Sie kann mir nur die Überweisungsträger zeigen, auf dem steht, wie viel sie an die Putzfrau überwiesen hat.

    Auch der Grund der Überweisungen, z. B. Treppenhausreinigung?

  • Ich muß noch mal nachhaken/-fragen.

    Sie legt lediglich die Überweisungträger/-scheine vor, nicht die Kontoauszüge?

    Denn nur die sind der Nachweis das die Zahlungen auch erfolgt sind, nicht die Überweisungträger/-scheine.

  • Ich glaube, dass es schon Sinn machen könnte, weil die Kosten für die Treppenhausreinigung sich auf 2.200,-€ belaufen! Ohne Belege nur Überweisungsnachweise.
    Im Jahr 2014 waren es noch 780,-€. Da hatte ich aber auch noch einen anderen Vermieter.
    Wenn die Putzfrau jede Woche zwei Stunden geputzt hätte (zwei Stockwerke, 6 Parteien), dann hätte Sie einen Stundenlohn von über 20,-€ gehabt....und wir wohnen in einer kleinen Kreisstadt.

  • Sie könnte mir schon die Kontoauszüge vorlegen, aber gilt das wirklich als Nachweis?
    Es müsste doch wenigstens ein Rapportzettel vorhanden sein oder ein Stundennachweis.

  • Ich glaube, dass es schon Sinn machen könnte, weil die Kosten für die Treppenhausreinigung sich auf 2.200,-€ belaufen! Ohne Belege nur Überweisungsnachweise.
    Im Jahr 2014 waren es noch 780,-€. Da hatte ich aber auch noch einen anderen Vermieter.
    Wenn die Putzfrau jede Woche zwei Stunden geputzt hätte (zwei Stockwerke, 6 Parteien), dann hätte Sie einen Stundenlohn von über 20,-€ gehabt....und wir wohnen in einer kleinen Kreisstadt.


    Ehrlich gesagt, kann man da aus der Entfernung wenig zu sagen. Ich hatte das auch schon mal das sich die Reinigung verdreifacht hat. Das lag ganz einfach daran, das vorher kaum gereinigt wurde. Andererseits sind 2200€ natürlich schon happig. Ist das wirklich nur die Reinigung?

  • Allein die Tatsache, dass irgend welche Zahlungen an irgendjemanden geflossen sind, ist kein Nachweis.

    Vielleicht beinhaltet die Überweisungssumme auch andere Tätigkeiten (z.B. den Wochenendeinkauf der Vermieterin)?

    Die Vermieter muss hier einen Nachweis in Form von Tätigkeitsberichten oder eines Arbeitsvertrags vorlegen. Gibt es keinen Arbeitsvertrag, dann muss es wenigstens einen Tätigkeitsnachweis nach § 2 NachwG geben.

    Nur aus diesem Nachweis können sich die umlagefähigen Kosten ergeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sie könnte mir schon die Kontoauszüge vorlegen, aber gilt das wirklich als Nachweis?
    Es müsste doch wenigstens ein Rapportzettel vorhanden sein oder ein Stundennachweis.


    Richtig. Und von dem Wirtschaftlichkeitsbebot hat die VMn noch nichts gehört?

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