Beiträge von Bale

    Ich glaube, dass es schon Sinn machen könnte, weil die Kosten für die Treppenhausreinigung sich auf 2.200,-€ belaufen! Ohne Belege nur Überweisungsnachweise.
    Im Jahr 2014 waren es noch 780,-€. Da hatte ich aber auch noch einen anderen Vermieter.
    Wenn die Putzfrau jede Woche zwei Stunden geputzt hätte (zwei Stockwerke, 6 Parteien), dann hätte Sie einen Stundenlohn von über 20,-€ gehabt....und wir wohnen in einer kleinen Kreisstadt.

    Das ist ja der "Springende Punkt"!
    Sie kann mir keine Rechnung oder Tätigkeitsnachweise vorlegen. Sie kann mir nur die Überweisungsträger zeigen, auf dem steht, wie viel sie an die Putzfrau überwiesen hat.
    So kann man doch keine Nebenkosten umlegen!?!

    Zur Gartenpflege steht nichts explizites im Mietvertrag. Es wird zum Thema Nebenkosten auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen und darin steht, das die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen umlagefähig sind. Nicht das Roden des Waldes hinterm Haus.

    Hallo zusammen,

    Die Treppenhausreinigung hat sich bei mir 2015 fast verdreifacht. Die Vermieterin kann mir keine Rechnung/Belege vorlegen, da die Putzfrau als Gfb bei ihr beschäftigt war und ihr immer telefonisch mitgeteilt wurde, wie viele Stunden geputzt wurden. Dementsprechend hat Sie die Putzfrau bezahlt bzw. das Gehalt überwiesen.

    Für jede Position in der Nebenkostenabrechnung muss doch ein Beleg vorliegen, oder?

    Außerdem wurden letztes Jahr hinter dem Haus wild wachsende Hecken und kleinere Bäume an einem Hang entfernt. Dieser Hang ist durch eine Betonwand und zusätzlichem Stahlzaun vom Haus getrennt. Ich wohne seit über sechs Jahren in dem Haus und dieser Hang wurde noch nie beschnitten, es ist auch keine gärtnerisch Angelegte Fläche und von den Mietern ohnehin nicht nutzbar.

    Darf mir die Vermieterin diese Arbeiten umlegen?

    Vielen Danke für eure Hilfe:)

    VG Tom

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