Ich weiß nicht, ob ich den richtigen Bereich erwischt habe und bitte um Nachsicht, sollte der Beitrag besser in eine andere Rubrik gehören.
Auf der Suche nach einer Antwort habe ich zunächst das Forum durchforstet und habe keine passende Antwort gefunden.
Es geht mir um die Räumung der Mietwohnung.
Ich habe bei Einzug in die Wohnung eine Waschmaschine des Mieters übernommen und auch eine kleine Ablöse gezahlt.
Die Waschmaschine steht in der Wohnung in einem kleinen Raum neben der Galerie. Die Tür ist so klein, dass die Waschmaschine nicht durch passt, ob die Treppe breit genug ist, weiß ich nicht einmal (es könnte knapp passen). Der Vermieter hat die Waschmaschine zurück gelassen, weil er sie natürlich nicht aus der Wohnung tragen konnte. Er sagte im Beisein eines Zeugen, dass die Waschmaschine bei Auszug zurück bleiben kann. Einen anderen Anschluss für die Waschmaschine (etwa im Bad) gibt es nicht, es ist die einzige Möglichkeit, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen.
Jetzt verlangt er die vollständige Räumung. Es wäre meine Waschmaschine und daher auch meine Sache, diese aus der Wohnung zu entfernen.
Ich muss einen Tischler beauftragen den Türrahmen fachgerecht ein- und auszubauen.
Natürlich habe ich bereits länger zu diesem Thema gelesen, aber nichts passendes gefunden. Hinsichtlich von
baulichen Veränderungen habe ich einen Beitrag gefunden, in dem gesagt wird, dass der Vermieter den Rückbau nicht verlangen kann, wenn ihm klar sein musste, dass eine Nutzung der Wohnung erst durch den Umbau richtig möglich wurde und der Rückbau mit hohen Kosten verbunden wäre. Es handelt sich aber eben um bauliche Veränderung.
Ich würde mich freuen, wenn es jemanden gibt, der hierzu eine Aussage treffen kann. Die Wohnungsabnahme soll nächste Woche stattfinden. Bislang war von der Waschmaschine keine Rede. Mit jedem Kontakt fällt dem Vermieter nun Neues ein. Mal sehen, was noch kommt.