Mieterhöhung oder Mietminderung?

  • Hallo miteinander,
    meine Vermieter haben eine Ortsübliche Mieterhöung an mir verfasst. Die Vergleiche stehen alle in einem anderen Landkreis. Wir wohnen in einer Gemeinde und die Vergleiche in Städte. Mietspiegel ist auch keiner mit bei gelegt.
    zudem hat das Haus (mit 3 Wohnungen) keine seperaten Wasser-, Strom- und Gaszähler für jede Wohnung. Im weiteren ist das Haus in einem fast schon Sanierungs zustand. Sprich alte Wasser-, Strom- und Heizungsleitungen (Stehen aus der Wand herraus Alt). Fassade mit großene Rissen. Alte Holzfenster usw. . Im weiteren ist seit 5 Monaten festgestellt worden das sich das Abwasserrohr (neben dem Haus verlaufent! Haus mit Sandstein Sockel) gesetzt hat und nunmehr undicht ist.
    Kann ich hier ein wiederspruch einlegen und/oder Eine mietminderung veranlassen?

    Danke euch schon mal im vorraus für eure Antworten.


  • ....hat das Haus (mit 3 Wohnungen) keine seperaten Wasser-, Strom- und Gaszähler für jede Wohnung.
    Im weiteren ist das Haus in einem fast schon Sanierungs zustand. Sprich alte Wasser-, Strom- und Heizungsleitungen (Stehen aus der Wand herraus Alt). Fassade mit großene Rissen. Alte Holzfenster usw.
    Im weiteren ist seit 5 Monaten festgestellt worden das sich das Abwasserrohr (neben dem Haus verlaufent! Haus mit Sandstein Sockel) gesetzt hat und nunmehr undicht ist.
    Kann ich hier ein wiederspruch einlegen und/oder Eine mietminderung veranlassen?

    Das haben Sie bereits vorher gewußt und damit wurde der Zustand akzeptiert. Keine Minderung!

    Ob die Mietanhebung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen!

  • Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB unterliegt strengen Regeln. Wenn die nicht eingehalten werden ist die Erhöhung für den Papierkorb.
    Welche Regeln es gibt ist in den 3 Links nachzulesen.

    http://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…terhoehung.html
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/101114.htm
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vergleichsmiete.htm

    Ob in eurem Fall eine Mietminderung möglich ist, kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Auch hier gibt es Regeln und die wichtigste lautet, dass Mängel, die bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren, nicht zur Minderung genutzt werden können. Zu dem Thema ist aber der örtliche Mieterverein der beste Ansprechpartner.

  • Schliesse mich meinen Vorbetern an.
    Tipp: Dem VM die ihm bereits bekannten Mängel am/im Haus schriftlich mitteilen und ihn fragen, ob die Mieterhöhung, die einer rechtlichen Grundlage entbehrt und der hiermit widersprochen wird, ausreicht, um das Gebäude/die Mietsache in einen vertragsgemässen Zustand zu versetzen. Auch auf § 535 BGB verweisen.

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