Kaution bei Untermiete

  • Hallo,

    ich bin gerade in ein Haus zur Untermiete eingezogen. Es wohnen noch 8 weitere Leute in dem Haus, einer davon ist der Hauptmieter des Hauses, der dann die Zimmer an den Rest zur Untermiete weiter vermietet.

    Problem ist, der Hauptmieter ist ein ziemlicher Arsch, der auch schon einer anderen Person im Haus gegenüber handgreiflich geworden ist.

    Ich habe meine Kaution noch nicht bezahlt (2 Kaltmieten), beziehungsweise das Konto noch nicht eingerichtet. Die anderen Leute im Haus haben mir gesagt sie haben auch alle noch keine Kaution gezahlt obwohl dies eigentlich im Mietvertrag steht. Und haben mir geraten das auch nicht zu tun, da sie meinen, dass ich an das Geld womöglich nie wieder komme weil der Hauptmieter eben so ist wie er ist vereinfacht gesagt.

    Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich die Kaution weiter nicht bezahle? Er mahnt voraussichtlich nicht ab. Kann er mich dann trotzdem von heute auf morgen rausschmeißen? Gilt die Kündigungsfrist für mich dann auch nicht?

  • Der Rückstand von 2 Monatsmieten (auch in Form einer Kaution) berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung. Du befindest dich mit den anderen Zimmergenossen auf sehr dünnem Eis.

  • Ist eine Kaution von mindestens 2 Kaltmieten vereinbart darf der Vermieter dem Mieter, ohne Abmahnung, außerordentlich kündigen wenn sie nicht spätestens am 3. Werktag 3 Monate nach Mietbeginn vollständig gezahlt ist.

    An der Kündigungsfrist des Mieters ändert das nichts.

  • OK und wie ist das mit der Kaution wenn ich sie gezahlt habe? Inwiefern kann er mir da Schwierigkeiten bereiten wenn ich sie beim Ausziehen wieder haben will? Es handelt sich um 700€ also wird es sich nicht lohnen einen Anwalt zu beauftragen um mein Recht zu erstreiten falls er sich einfach nur so problematisch wie möglich verhält.

  • OK und wie ist das mit der Kaution wenn ich sie gezahlt habe? Inwiefern kann er mir da Schwierigkeiten bereiten wenn ich sie beim Ausziehen wieder haben will? Es handelt sich um 700€ also wird es sich nicht lohnen einen Anwalt zu beauftragen um mein Recht zu erstreiten falls er sich einfach nur so problematisch wie möglich verhält.

    Zunächst mal zahlen, so etwa 2 Wochen warten und dann den Nachweis verlangen das der Vermieter die Kaution, wie gesetzlich vorgeschrieben, getrennt von seinem Vermögen insolvenzsicher auf einem Sparkonto angelegt hat. Erbringt er den Nachweis nicht den Betrag mit der Miete verrechnen.

    Alles immer schön nachweisbar. Also nix auf elektronischem Weg wie SMS, E-Mail oder Whatsapp.

  • Die Kaution sollte sowieso auf so einem Kautionskonto sein. Aber da muss er mir dann ja auch irgendwie eine Bestätigung geben damit die Bank das Geld wieder frei gibt.

  • Die Kaution sollte sowieso auf so einem Kautionskonto sein. Aber da muss er mir dann ja auch irgendwie eine Bestätigung geben damit die Bank das Geld wieder frei gibt.

    Was willst du hören, es ist wie immer. Wenn der Vermieter nachweisbare Ansprüche hat, die aus dem MV. entstehen, kann er sich natürlich aus der Kaution bedienen, dafür ist die Kaution ja da. Wenn du anderer Meinung bist, wirst du dagegen klagen müssen.

  • Wer hat denn dann die Beweispflicht? Der Mieter oder Vermieter? Wenn ich was kaputt mache ist das schon klar, dass ich dafür zahlen muss und damit hab ich kein Problem. Aber vor allem weil er in dem Zimmer den Boden neu macht und einen Boiler mit dem Schrank dazu rausreißt hab ich das Gefühl, dass er mir sehr leicht irgendeinen Scheiß anhängen kann.

  • Wer hat denn dann die Beweispflicht? Der Mieter oder Vermieter? Wenn ich was kaputt mache ist das schon klar, dass ich dafür zahlen muss und damit hab ich kein Problem. Aber vor allem weil er in dem Zimmer den Boden neu macht und einen Boiler mit dem Schrank dazu rausreißt hab ich das Gefühl, dass er mir sehr leicht irgendeinen Scheiß anhängen kann.


    Der Nachweis ergibt sich normalerweise schlicht aus dem Übergabeprotokoll, sprich dem Ist-Zustand und dann dem Zustand bei Auszug. Normale Abnutzung fällt nicht darunter, frage jetzt aber bitte nicht was "normale" Abnutzung ist, das Thema füllt ganze Schrankwände.
    Das Problem, das dir jemand was "anhängen" kann liegt daran das du mietest. Wenn du kaufst brauchst du keine Kaution zu zahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (17. Juni 2016 um 18:24)

  • Es gibt kein Übergabeprotokoll. Wie sieht die Sache dann aus? :D

    Hörensagen? Zeugen? Photos? Usw. usw. Ändert aber nichts an der Tatsache, das du auf Rückgabe der Kauton klagen mußt, wenn es Ansprüche gibt. Ist dann eben ein beiderseitiges Beweisproblem.

  • Hm, ok also sollte ich die Kaution zahlen um nicht von heute auf morgen auf der Straße zu landen auch wenn ich dann in Kauf nehmen muss sie nie wieder zu sehen. Na toll...

    Trotzdem Danke für die schnelle Beratung :)

  • Hm, ok also sollte ich die Kaution zahlen um nicht von heute auf morgen auf der Straße zu landen auch wenn ich dann in Kauf nehmen muss sie nie wieder zu sehen. Na toll...

    Trotzdem Danke für die schnelle Beratung :)


    Sie es mal anders herum, dein Vermieter hat eigentlich ein viel größeres Risiko. Schaden für 700€ ist schnell gemacht, und du bist im Zweifel über alle Berge.:rolleyes:

  • Es gibt kein Übergabeprotokoll. Wie sieht die Sache dann aus? :D


    Stichhaltige und wasserdichte Beweise... Ist der in Rede stehende Untervermieter der einzige am Ort?

  • Nein, wir wohnen hier zu 9 :D
    Aber ich weiß nicht ob die alle Aussagen über den Zustand meines Zimmer bevor ich eingezogen bin machen können. So oder so, müsste ich ja dann klagen wenn er mir die Kaution nicht wieder zurück geben will. Und dann sind wir wieder bei dem Problem, dass sich das bei der Geldsumme einfach nicht lohnt.

  • Nein, wir wohnen hier zu 9 :D
    Aber ich weiß nicht ob die alle Aussagen über den Zustand meines Zimmer bevor ich eingezogen bin machen können. So oder so, müsste ich ja dann klagen wenn er mir die Kaution nicht wieder zurück geben will. Und dann sind wir wieder bei dem Problem, dass sich das bei der Geldsumme einfach nicht lohnt.


    Nöö Yoo, bei 700 Eurönchen lohnt sich kein Aufwand... Die WGler sind ja alle Millionäre...

  • Nein, sind wir nicht, aber wenn die Anwaltskosten die 700€ übersteigen dann lohnt es sich nicht, ganz egal wie viel Geld man hat.


    Dafür gibt es Tabellen, bemühen musste Dich schon selbst...-> "BRAGO".

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