Fussbodenerneuerung nur bei Kündigungsverzicht ?

  • Meine Freundin wohnt schon 10 Jahre in ihrer Mietwohnung.Der Teppichboden im Wohnzimmer lag schon beim Vormieter, ist 15 Jahre oder noch älter und ist abgenutzt. Sie wollte daß der Vermieter diesen erneuert, aber sie hätte lieber statt dessen wegen Sauberhalten glatten Boden, also Belag oder bevorzugt Laminat. Das Ganze würde 600 EUR kosten, also keine Unsummen. Der Vermieter würde Laminat verlegen, will aber daß sie eine Zusatzvereinbarung unterschreibt, gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Ende 2018. Rechnet man danach die gesetzlichen 3 Monate dazu, wäre sie 2 Jahre und 9 Monate an diese Wohnung gebunden. Diese Frist scheint mir recht lang. Im Moment will sie natürlich nicht ausziehen, aber wer kann schon in die Zukunft sehen. Ist so eine Bedingung überhaupt zulässig? Mir kommmt das vor wie Erpressung, keine Unterschrift, kein Fussboden...

  • Der Vermieter würde Laminat verlegen, will aber daß sie eine Zusatzvereinbarung unterschreibt, gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Ende 2018. Rechnet man danach die gesetzlichen 3 Monate dazu, wäre sie 2 Jahre und 9 Monate an diese Wohnung gebunden.
    Ist so eine Bedingung überhaupt zulässig?


    Ja, sie ist es.

  • Eine Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB obliegt hier dem Vermieter. Ob hier nun ein Austausch notwendig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Wenn ja, dann muss der Vermieter einen neuen Belag verlegen, auch ohne Kündigungsverzicht. Ist ein Austausch nicht notwendig, kann hier durchaus eine solche Vereinbarung erfolgen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mir kommmt das vor wie Erpressung, keine Unterschrift, kein Fussboden...

    Mir kommt das vor, wie eine Verinbarung die man so treffen kann, oder man kann es auch lassen. Wenn der Teppichboden ansonsten abgenutzt ist, kommt halt ein neuer rein.

  • Meine Freundin wohnt schon 10 Jahre in ihrer Mietwohnung.Der Teppichboden im Wohnzimmer lag schon beim Vormieter, ist 15 Jahre oder noch älter und ist abgenutzt. Sie wollte daß der Vermieter diesen erneuert, aber sie hätte lieber statt dessen wegen Sauberhalten glatten Boden, also Belag oder bevorzugt Laminat. Das Ganze würde 600 EUR kosten, also keine Unsummen. Der Vermieter würde Laminat verlegen, will aber daß sie eine Zusatzvereinbarung unterschreibt, gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Ende 2018. Rechnet man danach die gesetzlichen 3 Monate dazu, wäre sie 2 Jahre und 9 Monate an diese Wohnung gebunden. Diese Frist scheint mir recht lang. Im Moment will sie natürlich nicht ausziehen, aber wer kann schon in die Zukunft sehen. Ist so eine Bedingung überhaupt zulässig? Mir kommmt das vor wie Erpressung, keine Unterschrift, kein Fussboden...

    Hallo,

    wesentlich wird sein, ob der Teppichboden auch in der Tat Bestandteil der Mietsache ist und im Mietvertrag als solches auch hinterlegt!

    Denn nun könnte der Vermieter die Behauptung aufstellen, der Mieter hätte zu jedem Zeitpunkt einen eigenen Boden verlegen können, eben nur mit der Grundlage, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt wird.

    Das wäre nun auch eine Möglichkeit, der Unterschrift zu entgehen, ihr verlegt den Boden selber und stellt den vorherigen Zustand bei Auszug wieder her, sofern das möglich ist.

    Ansonsten würde ich mir durchaus überlegen, in unserer schnelllebigen Zeit ob ich mich für diesen Zeitraum binden lassen will.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich danke allen die erwas beigetragen haben . Es bestätigt eher meine gefühlsmässige Auffassung. Der Boden gehört zur Mietsache, Instandsetzung ist Sache des Vermieters. Aber er kann auch wieder Teppichboden verlegen, Anspruch auf Laminat hat sie nicht.
    Ich werde ihr mal raten, einen Kompromiss anzubieten. Ein Jahr Kündigungsverzicht z.B. damit könnte man leben.

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