Sonderkündigungsrecht - Frist 2 Monate?

  • Guten Tag zusammen,

    ich wohne zur Zeit in einer Wohnung in der ich vor 2 Jahren noch mit meinen Eltern zusammen gelebt habe. Beide sind damals verstorben und ich musste die Wohnung übernehmen, da ich keine neue bis jetzt gefunden hatte.

    Ich wohne direkt unter dem Dach und dort ist seit über 2 Jahren ein Loch durch das Wasser läuft, wenn es regnet. Der Vermieter und die Hausverwaltung (neu seit September 2015) waren letztes Jahr einmal kurz da und haben Fotos gemacht. Meine Mutter hatte es damals schon gemeldet aber es wurde sich nie drum gekümmert.

    Der Mietvertrag ist von anfang 2001 und ich bin nur als "Anhängsel" dort aufgeführt ( ...Eheleute Herr Beispiel sowie Frau Beispiel + Kind Beispiel.) Mir wurde nie ein neuer Vertrag ausgestellt, auch nicht als die Miete erhöht wurde.


    Nun meine Frage: Würde meine "Sonderkündigung" mit einer Frist von 2 Monaten durchkommen?

  • Zitat

    Würde meine "Sonderkündigung" mit einer Frist von 2 Monaten durchkommen?

    Mit welcher Begründung denn?

    Ein Sonderkündigungsrecht hättest Du kurz nach dem Tod Deiner Eltern gehabt. Aber auch das mit gesetzlicher Frist.

    Du hast den Mietvertrag geerbt und bist Mieter wie jeder andere auch.

  • Mit welcher Begründung ?

    Aufgrund des Loches im Dach.

    Ich habe auch selber recherchiert und gelesen, dass es ein triftiger Grund für eine Sonderkündigung sein muss (wenn man sich nicht so mit dem Vermieter einigen kann).

  • Aufgrund des Loches im Dach.

    Ich habe auch selber recherchiert und gelesen, dass es ein triftiger Grund für eine Sonderkündigung sein muss (wenn man sich nicht so mit dem Vermieter einigen kann).

    Sonderkündigungsrecht gibt es nur in 2 Fällen.

    1. Mieterhöhung

    2. Tod des Mieters

    Was Du meinst ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung.

    Triftiger Grund hierfür wäre für den Mieter der Entzug der Mietsache, Nichtnutzbarkeit der Mietsache wegen schwerster baulicher Mängel oder wenn von der Mietsache eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Bewohner ausgeht.

    So wie ich das lese trifft alles nicht zu.

    Also kündige fristgerecht, ist momentan zum 30.09.2016 möglich, und gut ist.

  • Nun meine Frage: Würde meine "Sonderkündigung" mit einer Frist von 2 Monaten durchkommen?


    Wie bereits geschrieben: Nein. Du könntest jedoch den Vermieter mit Fristsetzung per Einwurfeinschreiben veranlassen, den Schaden an der Mietsache zeitnah zu beheben, um Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Dabei auch auf § 535 BGB verweisen.

  • Das hört sich nicht sehr toll an, da ich eine neue Wohnung zum 1.9. bekommen würde -.-

    Außerdem habe ich die Seite wieder gefunde auf der ich das mit der Kündigung gefunden habe:

    Zitat

    m Laufe des Mietverhältnisses treten erhebliche Mängel auf

    Hierbei handelt es sich um den in der Praxis am häufigsten auftretenden Kündigungsgrund. Die Gerichte haben zum Beispiel in folgenden Fällen ein Kündigungsrecht des Mieters bejaht:

    durch die Decke tritt ständig Wasser ein (LG Stuttgart, Urteil v. 15.12.1997, Az. 27 O 452/97, NZM 1998 S. 483);

  • PK0001:

    "Das hört sich nicht sehr toll an, da ich eine neue Wohnung zum 1.9. bekommen würde -.-"
    - Verstehe schon. aber der 30.09 folgt ja schnell auf den 01.09., und in dieser Zeit kannste die bisherige+neue Wohnung herrichten und den Umzug vollziehen.

    "Außerdem habe ich die Seite wieder gefunde auf der ich das mit der Kündigung gefunden habe"
    - Bei Sturzbächen und/oder wenn das Gesundheitsamt/der Amtsarzt die Wohnung für unbewohnbar erklärt, schon.

  • Es ist aber auch eine Frage des Geldes... und das habe ich nicht!
    Ich komme GERADE SO den Monat durch.
    Ich habe eigentlich gedacht das ich damit die Wohnung einfach loswerde: Kaputtes Dach (und viele weitere mängel) + Erbe ausgeschlagen + völlig veralteter Mietvertrag der so schon ewig nicht mehr fungiert (Betrag in DM, Mieterhöhung, ich nur als "Anhängsel" da ich noch ein Kind war, Kabelanschluss wurde einfach gekündigt, Treppenhaus wird nicht mehr geputzt)

    Bin völlig überfordert mit der Situation und dort steht auch noch drin das ich für die Schönheitsreperaturen aufkommen soll -.-


  • Ich habe eigentlich gedacht das ich damit die Wohnung einfach loswerde: Kaputtes Dach (und viele weitere mängel) + Erbe ausgeschlagen + völlig veralteter Mietvertrag der so schon ewig nicht mehr fungiert (Betrag in DM, Mieterhöhung, ich nur als "Anhängsel" da ich noch ein Kind war, Kabelanschluss wurde einfach gekündigt, Treppenhaus wird nicht mehr geputzt)

    Da denkst Du falsch.

  • PK0001:

    "Es ist aber auch eine Frage des Geldes... und das habe ich nicht!"
    - Rechtsprechung interessiert sich nicht dafür.

    "Ich habe eigentlich gedacht das ich damit die Wohnung einfach loswerde: Kaputtes Dach (und viele weitere mängel)"
    - Du kannst versuchen, Dich per Aufhebungsvertrag mit dem VM zu einigen.

    "+ Erbe ausgeschlagen"
    - Verstehe schon, jedoch juristisch gesehen sind das Sentimentalitäten, die das Gesetz nicht interessieren.

    "+ völlig veralteter Mietvertrag der so schon ewig nicht mehr fungiert (Betrag in DM, Mieterhöhung,"
    - Bedeutet existierender Mietvertrag.

    "ich nur als "Anhängsel" da ich noch ein Kind war,"
    - DU bist jetzt der Mieter.

    "Kabelanschluss wurde einfach gekündigt,"
    - Wayne... interessiert das jetzt?

    "Treppenhaus wird nicht mehr geputzt)"
    - Da Dein Mietverhältnis ja jetzt (hast Du bereits rechtswirksam nachweislich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt?) wohl zuende gehen wird., sollte dies wohl kein Thema mehr sein.

    "Bin völlig überfordert mit der Situation und dort steht auch noch drin das ich für die Schönheitsreperaturen aufkommen soll -.-"
    - Du wirst die Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein übergeben müssen. Empfehle rechtzeitig vorher eine Vorabnahme.

    PS: Ich kann keinen Grund zu einer Beanstandung des von Dir gemeldeten Beitrages erkennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. Juni 2016 um 19:49)

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