Beiträge von turrican

    Hallo Gemeinde,

    zu meiner Wohnung gehört ein Garten, der erst dieses Jahr einen eigenen Mietvertrag bekommen hat. Vorher war der Garten zwar zugehörig zu der Wohnung, aber nicht Teil der Mietsache.
    Zu dem neuen Mietvertrag gehört nun leider auch eine Gartenordnung.
    In dieser steht folgendes:
    "Folgendes kann aufgrund des einheitlichen, gartenarchitektonischen Bildes nicht gestattet werden: Die Errichtung von Baulichkeiten (z.B. Schuppen, Lauben, Ställen, Schwimmbecken, gemauerten Grilleinrichtungen)"

    Meine Frage lautet nun: Darf ich den Pool, den ich bereits die Jahre zuvor im Garten hatte (8000 Liter, 3,66m im Durchmesser, ein Pool zum Hinstellen, auf- und abgebaut in unter 15 Minuten) aufstellen? Der Hausmeister sagte mir, ich muss ihn abbauen, allerdings sehe ich in meinem Pool keine errichtete Baulichkeit und schon gar kein Schwimmbecken.

    Danke für eure Antworten

    stephan

    Hallo Community,

    dies ist mein erster Beitrag. Also hallo erst einmal.
    In meiner Wohnung fiel der Badezimmerlüfter des Gästebads aus. Auf meine Meldung hin, kam ein Monteur, baute kurzerhand den Lüfter aus der Küche aus und montierte ihn ins Gästebad.
    Leider wird mir in der Küche kein anderer Lüfter eingebaut, weil diese zu teuer seien.
    Zudem hatte der alte Lüfter eine Schaltung, die den Lüfter erst nach kurzer Zeit anlaufen ließ und den Lüfter nachlaufen ließ, wenn das Licht bereits aus ist. Der jetzige Lüfter geht sofort mit dem Licht an und auch mit dem Licht wieder aus, was in meinen Augen Sinnfrei ist, da der Gestank ja noch da ist, wenn man das Bad verlässt.
    Ich frage mich nun, ob der Vermieter das wirklich darf... schließlich habe ich die Wohnung mit den Lüftern gemietet. Oder nicht?!

    Danke für eure Antworten.

    stephan

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