Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich möchte jetzt nach 2 1/2 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen. Der Vermieter verlangt von mir die Wände und Decken weiss zu streichen, die Küche auszubauen und das verlegte Laminat und die Auslegware zu entfernen, da Irgendwo drunter ein Dielenboden ist, der nach meinem Auszug ausgedämmt werden soll. So weit so gut, aber: Die Wohnung wurde von irgendeinem Vormieter vor ca. 5-7 Jahren so renoviert, gestrichen, der Boden verlegt usw. ich weiß jetzt aber nicht genau, wie der Ursprungszustand der Wohnung bzw. des Bodenbelages ist. Der Wohnraummietvertrag ist auch wie bei meinem Vorredner von Haus& Grund- Version 09/13. In dem steht auch unter $11 :
"Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses so sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entspricht (also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegenüber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.
Also nur zur veranschaulichung- im WZ sind 3 Wände in Orange, in der Küche gelb,sowie im SZ die Decke rot gestrichen. Wie gesagt ich war's nicht.
Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da der Vermieter damals bei der Übergabe nicht anwesend war.
Was sollte ich jetzt tun?
Schönheitsreparaturen zum Auszug aus Mietwohnung
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Björn -
15. Juni 2016 um 20:13 -
Erledigt
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Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da der Vermieter damals bei der Übergabe nicht anwesend war.
Was sollte ich jetzt tun?
Beweise suchen...
Hallo Björn,
wenn Du den Zustand bei Mietbeginn nicht beweisen kannst, gilt: Rückgabe der Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein. Farbige Wände gelten als Beschädigungen. -
Danke für die schnelle Antwort.
Kann ich nicht einfach das übergabeprotokoll vom Vermieter anfordern, welches er natürlich nicht haben kann und ihn damit in die Beweispflicht nehmen? Ich kann ja nicht wissen, wie die Wohnung vor 7 Jahren mal ausgesehen hat?
Mfg -
Danke für die schnelle Antwort.
Kann ich nicht einfach das übergabeprotokoll vom Vermieter anfordern, welches er natürlich nicht haben kann und ihn damit in die Beweispflicht nehmen? Ich kann ja nicht wissen, wie die Wohnung vor 7 Jahren mal ausgesehen hat?
Aber Dein VM wird Stein und Bein schwören, ebenso sein ihm bekannter Malermeister (Stammtischgenosse), dass sich die Wohnung zur Zeit der Übergabe an Dich in einem hervorragenden Zustand befand... (denk' nach!:o)
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