Guten Abend,
ich habe jetzt seit Stunden im Netz geschaut, um endlich eine Antwort zu finden.
Und zwar geht es darum:
In meinem Vertrag ist ein Kündigungsverzicht von einem Jahr festgehalten.
So steht in im Vertrag:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2015
Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.08.2016 (max. 4 Jahre) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Die Kündigung habe ich am 24.04.2016 per Einschreiben an die Post übergeben und wurde am 27.04.2016 persönlich angenommen. In der Kündigung habe ich zum 31.08.2016 gekündigt. Der VM will mich aber erst später aus dem Mietvertrag entlassen.
Jetzt ist meine Frage: Ich habe die 3 Monate Frist eingehalten (27.04. - 31.08. sogar noch eher) Demnach wäre ich doch zum 31.08. aus dem Vertrag raus oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße
Lukas