Kündigungsverzicht - VM entlässt mich nicht nach Kündigung

  • Guten Abend,
    ich habe jetzt seit Stunden im Netz geschaut, um endlich eine Antwort zu finden.
    Und zwar geht es darum:
    In meinem Vertrag ist ein Kündigungsverzicht von einem Jahr festgehalten.

    So steht in im Vertrag:
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2015

    Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.08.2016 (max. 4 Jahre) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist.

    Die Kündigung habe ich am 24.04.2016 per Einschreiben an die Post übergeben und wurde am 27.04.2016 persönlich angenommen. In der Kündigung habe ich zum 31.08.2016 gekündigt. Der VM will mich aber erst später aus dem Mietvertrag entlassen.
    Jetzt ist meine Frage: Ich habe die 3 Monate Frist eingehalten (27.04. - 31.08. sogar noch eher) Demnach wäre ich doch zum 31.08. aus dem Vertrag raus oder sehe ich das falsch?

    Liebe Grüße
    Lukas

  • Das sieht der Vermieter falsch bzw. versteht seine eigene Klausel nicht.

    Zitat

    Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.08.2016 (max. 4 Jahre) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
    Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Die beiden Sätze der Klausel widersprechen sich.

    Was Dich in die glückliche Lage versetzt Dir die, für Dich, günstigere Variante auszusuchen. Nämlich zum (nicht nach) Ablauf des Zeitraumes (31.08.2016) kündigen zu können. Was Du ja auch mehr als fristgerecht getan hast.

    Fast jeder Paragraf im Mietrecht endet mit dem Satz:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Satz 1 der Kündigungsverzichtsvereinbarung wäre zu Deinem Nachteil, folglich gilt Satz 2.

  • Hallo LukasBergi,

    hätte der VM lediglich im MV geschrieben: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2015 Die Parteien gehen das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit ein, verzichten jedoch wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr bis zum 31.08.2016 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages." Dann hätte er "gewonnen", und eine Kdg wäre erst zum 30.11.2016 möglich gewesen. :o

  • Danke für die schnellen Antworten.
    Ich gehe jetzt mal davon aus,dass ich im Recht bin zum 31.08. aus dem Vertrag raus zu sein.

    Kann ich dann einfach zu dem Datum ausziehen und nicht weiter zahlen oder muss ich rechtlich dagegen vor gehen M

  • Danke für die schnellen Antworten.
    Ich gehe jetzt mal davon aus,dass ich im Recht bin zum 31.08. aus dem Vertrag raus zu sein.

    Kann ich dann einfach zu dem Datum ausziehen und nicht weiter zahlen oder muss ich rechtlich dagegen vor gehen M

    Du mußt die Wohnung spätestens 1 Tag nach Vertragsende, also am 01.09., die Wohnung an den Vermieter zurück geben.

    Weiteres Vorgehen ist nicht nötig.

    Na ja, vielleicht etwas Nachhilfeunterricht in Deutsch für den Vermieter.:p

  • Ich gehe jetzt mal davon aus,dass ich im Recht bin zum 31.08. aus dem Vertrag raus zu sein.
    Kann ich dann einfach zu dem Datum ausziehen und nicht weiter zahlen oder muss ich rechtlich dagegen vor gehen M


    Yes, you can, solltest aber den VM am 30.08. anrufen zwecks Rückgabe der Mietsache (und Fertigung eines Übergabeprotokolls!).

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