Hallo zusammen,
ich würde mich freuen, wenn ihr mir beim Thema Frist Nebenkostenabrechnung helfen könntet.
Zum 31.05.2014 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
Heute (11.06.2016) stellt mir mein damaliger Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr
2012, 2013 und die 5 Monate von 2014.
(In der monatlichen Zahlung war neben der Miete bereits ein Betrag für die Nebenkosten enthalten)
Wenn ich mich richtig eingelesen habe, sind alle Zeiträume verjährt, richtig?
D.h. ich muss keine Nebenkosten nachzahlen.
Ich freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße
Heinz