Frist für Nebenkostenabrechnung?

  • Hallo zusammen,

    ich würde mich freuen, wenn ihr mir beim Thema Frist Nebenkostenabrechnung helfen könntet.

    Zum 31.05.2014 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
    Heute (11.06.2016) stellt mir mein damaliger Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr
    2012, 2013 und die 5 Monate von 2014.
    (In der monatlichen Zahlung war neben der Miete bereits ein Betrag für die Nebenkosten enthalten)

    Wenn ich mich richtig eingelesen habe, sind alle Zeiträume verjährt, richtig?
    D.h. ich muss keine Nebenkosten nachzahlen.
    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Viele Grüße
    Heinz

  • Zitat

    Wenn ich mich richtig eingelesen habe, sind alle Zeiträume verjährt

    Verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachzahlungen.

    Ich gehe mal davon aus das Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist.

    Hier die Rechtsgrundlage

    § 556
    Vereinbarungen über Betriebskosten

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

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