Im Anhang lade ich das letzte Schreiben der gegnerischen Anwältin hoch
Beiträge von sara68
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Unser Kündigungsschreiben war leider vor dem Grundbucheintrag und somit nicht gültig, deshalb hat unser Anwalt obige Kündigung direkt nach dem Grundbucheintrag geschrieben, sodass es gültig ist.
Die Mieterin bewohnt das Haus seit 2 Jahren.
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Vielen Dank erst mal für die zahlreichen Rückmeldung.
Ich habe mich auf die Aussage des Maklers verlassen, dass nach dem Grundbucheintrag wir problemlos einziehen können wenn wir die 3 Monate Kündigung sfrist einhalten. Er hat uns mitgeteilt, dass die jetzige Mieterin des Hauses Bescheid weiß, dass sie ausziehen muss. (...Ich weiß, es war sehr leichtsinnig)
Ich denke, wenn die Mieterin tatsächlich ein Monat nach dem eigentlichen Termin auszieht macht das die Situation kein bisschen besser, denn wir haben niemanden wo wir hin könnten. Daher müssten wir ein Monat im Hotel hausen und unsere Sachen im Lager verstauen.. Da sind enorme Kosten die wir per Schadensersatz zurückholen müssen. So leicht soll sie uns nicht davon kommen, ich wüsste nicht womit sie das verdient haben
Im Anhang habe ich die begründete Kündigung, das von meinem Anwalt verfasst wurde hinzugefügt
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"Ihr habe natürlich die Chance einen Riesendruck aufzubauen. Schließlich ist die Mieterin schadenersatzpflichtig, wenn Sie nicht rechtzeitig räumt. Das ist sicher ein wenig Pokerspiel, da ihr den Schadenersatz sicher einklagen müsstet. Da kommt es bestimmt auch darauf an, wer der Mieter ist. In erster Linie, ob er auf den Prozesskosten und dem Schadenersatz sitzenbleibt, oder nicht. Da müsste er auch euren Anwalt bezahlen, wenn es nicht auf irgendeinen müden Vergleich hinausläuft"
-ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht? Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.
Ist es eigentlich wichtig welche Partei die zuerst eine Anzeige stellt?
Denn ich habe wirklich Angst vor weiteren kosten, habe mir unwissentlich einen Anwalt zu der Sache zu Beginn geholt und durfte für 3 Briefeschreiben 1600 euro zahlen.Lustig war die Bedingung ihrer Anwältin, wir sollen 1500 euro Umzugskosteb für sie zahlen, damit sie zum eigentlichen Termin ausziehen kann. Daraus kann man ja implizieren, dass sie bereits eine Unterkunft hat.
Wieso im himmelswillen zieht sie dann nicht aus.. das ist doch pure Gelsabzocke ach ja ihr Argument war, dass die Mieterin alleinerziehend mit 3 Kindern, sämtliche Krankheiten hat und deshalb unter "Schutz" steht.
Das kann doch alles nicht wahr sein


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"Gleichzeitig würde ich mich an meine Vermieter wenden und dem sagen, dass ich die Wohnung wohl erst später räumen kann. Dein Vermieter hat dann aber das gleiche Problem wie du."
- das haben wir bereits versucht, aber er hat bereits einen Nachmieter gefunden und möchte das Mietverhältnis nicht verlängern.
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Dein Beitrag hättest du die sehr gut sparen können Berny!
ich bin neu hier im Forum und wollte soviele Meinungen wie möglich hören/lesen, daher habe ich in 2 VERSCHIEDENEN (!) Themenbereiche mein Beitrag gepostet!
Ich bin auf dieser Seite gestoßen, weil ich verzweifelt nach Rat suche (Danke für deine "Rücksicht"!) oder vielleicht einfach mal mich mit jemanden über mein Anliegen unterhalten wollte! Dafür sind Foren wie diese da!
und ich wusste nicht, dass man gezwungen ist "spannende" Geschichten hier zu erzählen, vielleicht wäre es ja spannender für dich wenn ich schon auf der Straße gelandet wäre damit du dir eine "spannende Geschichte" gemütlich hinter dem Monitor durchlesen kannst (?!)
Du bist sehr rücksichtslos! Ich würde dir raten dich außerdem noch in einem Benehmforum anzumelden!
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Hallo, ich und mein Lebensgefährte haben kürzlich unseren Traum von Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Grundbuch- Eintrag erfolgte im März, wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt.
Nun das Problem, die Mieterin möchte nicht ausziehen, frühster Termin wäre der 30. Juli, teilte uns ihre Anwältin mit.
Eine Räumungsklage hatten wir in Betracht gezogen, aber unsere Haftpflichtversicherung teilte uns mit, dass wir nur als Mieter versichert sind. Wir können und so keinen Anwalt leisten.
Ich bin wirklich an Rande der Verzweifelung, zumal der Termin immer näher rückt.Haben wir als Eigentümer das Recht darauf am 30. Juni in unser Haus zu kommen? oder werden sich meine Befürchtungen bewahrheiten und wir landen wortwörtlich auf der Straße?
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Hallo, ich und mein Lebensgefährte haben kürzlich unseren Traum von Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Grundbuch- Eintrag erfolgte im März, wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt.
Nun das Problem, die Mieterin möchte nicht ausziehen, frühster Termin wäre der 30. Juli, teilte uns ihre Anwältin mit.
Eine Räumungsklage hatten wir in Betracht gezogen, aber unsere Haftpflichtversicherung teilte uns mit, dass wir nur als Mieter versichert sind. Wir können und so keinen Anwalt leisten.
Ich bin wirklich an Rande der Verzweifelung, zumal der Termin immer näher rückt.Haben wir als Eigentümer das Recht darauf am 30. Juni in unser Haus zu kommen? oder werden sich meine Befürchtungen bewahrheiten und wir landen wortwörtlich auf der Straße?
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