Hohe Heizkostennachzahlung nach Umzug ohne Zwischenablesung

  • Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben von 2009 bis 29.05.2015 eine Wohnung gemietet. Danach wurde die Wohnung direkt wieder von 2 Personen bezogen.
    An jeder Heizung war ein Gerät für das Ablesen angebracht.

    Es wurde keine Zwischenabrechnung gemacht und im unterschriebenen Übergabeprotokoll steht:
    "Für die Heizkostenabrechnung 2015 entfallen 57% auf die Monate Januar bis Mai und 43% auf die Monate Juni bis Dezember"

    Bei der Abrechnung für 2015 kam dann das böse Erwachen, hier der Originaltext der Vermieterin:
    "Die allgemeinen Nebenkosten waren geringer als im Vorjahr. Allerdings sind die Heizkosten enorm gestiegen. Von EUR 287,73 auf EUR 686,97 ( + 139 % ). Der Verbrauch ist ebenfalls überproportional von 2.558 auf 8.652 Einheiten ( +238 % ) gestiegen. Auf wen dieser Verbrauch zurückzuführen ist, läßt sich bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr leider nicht feststellen."

    Da bei uns der Verbrauch immer sehr gering war, habe ich grob ausgerechnet, dass wir nun wohl über 200€ der Heizkosten unserer Nachmieter bezahlen durften... Bei den Nachmietern stoßen wir natürlich auf taube Ohren...

    Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen, ob wir im Nachhinein noch irgendwelche Ansprüche geltend machen können oder es jetzt einfach so akzeptieren müssen?
    Ich habe z.B. gelesen, dass wir 15% weniger Heizkosten hätten bezahlen können, weil die Zwischenablesung nicht stattgefunden hat. Aber selbst wenn das möglich gewesen wäre, vielleicht jetzt nicht mehr, weil schon alles bezahlt wurde?!?

    Vielen Dank schon mal!

    Grüße

  • Das in den den Monaten Januar - April über 50 % der Jahresheizkosten anfallen ist schon richtig.

    Und richtig ist auch das Mieter deren Nutzungszeitraum überwiegend bzw. ausschließlich in der Heizperiode war, mit Sicherheit mit einer Nachzahlung rechnen müssen.

    Um Dir helfen zu können muß man die vertragliche Vereinbarung zu Betriebs- und Heizkosten kennen, wie die Heizkosten abgerechnet werden und wissen ob es sich um ein 2FH handelt in dem auch der Vermieter wohnt.

    Am besten wäre es wenn Du die entsprechende Mietvertragsseite und die Abrechnung als Bild(er) einstellst. Natürlich anonymisiert und bitte nicht zu klein.

  • Hallo ronnieo,

    leider habt Ihr vesäumt, die Zählerstände der HKVs zu dokumentieren bzw. dafür zu sorgen, dass der VM diese auch an den Provider weiterleitete.
    Nach der Heizgradtabelle fallen in der Tat von Jan-Mai 57% und von Juni-Dez. 43% der Jahresheizkosten an. Die Abrechnung war also korrekt, ein Abzug von 15% dürfte m.E. nicht rechtens sein.
    Wie der Nachmieter mglw. geaast hat, kann ich nicht beurteilen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wir haben in einem Mehrparteienhaus gewohnt. Alles einzelne Wohnungen.
    Bilder vom Vertrag sind beigefügt.

    Abrechnung gab es per Mail:
    Hallo ,

    wir haben gerade die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr gemacht.

    Die Nebenkosten betragen insgesamt EUR 2.103.04 gegenüber EUR 1.806,16 im Vorjahr.

    Die allgemeinen Nebenkosten waren geringer als im Vorjahr. Allerdings sind die Heizkosten enorm gestiegen. Von EUR 287,73 auf EUR 686,97 ( + 139 % ) . Der Verbrauch ist ebenfalls überproportional von 2.558 auf 8.652 Einheiten ( +238 % ) gestiegen. Auf wen dieser Verbrauch zurückzuführen ist, läßt sich bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr leider nicht feststellen.

    Es ergit sich für Sie folgende Abrechnung:

    Nebenkosten ohne Heizung:
    1.416,07 : 12 x 5 = EUR 590,03
    Heizkosten 57 % = EUR 392,14
    Gesamtkosten: = EUR 982,17

    Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto IBAN bis zum 29. April.


    Nebenkostenabrechnung
    01.1.2015 bis 31.12.2015

    Nr. Datum Empfänger Betrag Laufender Saldo
    Ausgabenkategorien
    Durchlaufende Posten

    349 30.12.2015 Bürgersteigreinigung -19,70 -19,70
    350 30.12.2015 Deichbeitrag -7,08 -26,78
    351 30.12.2015 Grundsteuer -205,48 -232,26
    352 30.12.2015 Hausmeister -106,36 -338,62
    353 30.12.2015 Heizkosten -686,97 -1.025,59
    354 30.12.2015 Kabelgebühr -97,05 -1.122,64
    355 30.12.2015 Müllabfuhr -158,61 -1.281,25
    356 30.12.2015 Schornsteinreinigung -34,81 -1.316,06
    358 30.12.2015 Versicherungen -119,43 -1.435,49
    359 30.12.2015 Wasser,Kanal,Strom -356,99 -1.792,48
    360 30.12.2015 sonstige Kosten -33,03 -1.825,51
    357 30.12.2015 Treppenhausreinigung -277,53 -2.103,04

    Gesamt -2.103,04 -2.103,04


    Viele Grüße

  • ronnieo,

    zu den Nebenkosten: Dem Mieter steht zu, die der NK-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen. Der VM kann diejenigen Posten auf den M umlegen, welche im MV vereinbart wurden ODER lt. BetrkVO.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wir haben in einem Mehrparteienhaus gewohnt. Alles einzelne Wohnungen.
    Bilder vom Vertrag sind beigefügt.

    Abrechnung gab es per Mail:
    Hallo ,

    wir haben gerade die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr gemacht.

    Die Nebenkosten betragen insgesamt EUR 2.103.04 gegenüber EUR 1.806,16 im Vorjahr.

    Die allgemeinen Nebenkosten waren geringer als im Vorjahr. Allerdings sind die Heizkosten enorm gestiegen. Von EUR 287,73 auf EUR 686,97 ( + 139 % ) . Der Verbrauch ist ebenfalls überproportional von 2.558 auf 8.652 Einheiten ( +238 % ) gestiegen. Auf wen dieser Verbrauch zurückzuführen ist, läßt sich bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr leider nicht feststellen.

    Es ergit sich für Sie folgende Abrechnung:

    Nebenkosten ohne Heizung:
    1.416,07 : 12 x 5 = EUR 590,03
    Heizkosten 57 % = EUR 392,14
    Gesamtkosten: = EUR 982,17

    Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto IBAN bis zum 29. April.


    Nebenkostenabrechnung
    01.1.2015 bis 31.12.2015

    Nr. Datum Empfänger Betrag Laufender Saldo
    Ausgabenkategorien
    Durchlaufende Posten

    349 30.12.2015 Bürgersteigreinigung -19,70 -19,70
    350 30.12.2015 Deichbeitrag -7,08 -26,78
    351 30.12.2015 Grundsteuer -205,48 -232,26
    352 30.12.2015 Hausmeister -106,36 -338,62
    353 30.12.2015 Heizkosten -686,97 -1.025,59
    354 30.12.2015 Kabelgebühr -97,05 -1.122,64
    355 30.12.2015 Müllabfuhr -158,61 -1.281,25
    356 30.12.2015 Schornsteinreinigung -34,81 -1.316,06
    358 30.12.2015 Versicherungen -119,43 -1.435,49
    359 30.12.2015 Wasser,Kanal,Strom -356,99 -1.792,48
    360 30.12.2015 sonstige Kosten -33,03 -1.825,51
    357 30.12.2015 Treppenhausreinigung -277,53 -2.103,04

    Gesamt -2.103,04 -2.103,04


    Viele Grüße

    Und jetzt bitte noch die Abrechnung als Bild.

    Deine Auflistung ist völlig unbrauchbar.

    Oder ist das was in der Mail steht?

  • Hallo anitari,

    ja, die Auflistung im Text ist das, was wir von der Vermieterin bekommen haben.
    Eine andere Abrechnung gibt es im Moment nicht.

    Grüße
    ronnieo

  • Hallo anitari,

    ja, die Auflistung im Text ist das, was wir von der Vermieterin bekommen haben.
    Eine andere Abrechnung gibt es im Moment nicht.

    Grüße
    ronnieo

    Das ist keine formell korrekte Abrechnung, lediglich eine Auflistung.

    Eine formell korrekte Abrechnung sollte in etwa wie auf dem Bild aussehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler, welche mußt Du dem VM nicht auf die Nase binden, zu widersprechen.

    2. Zu schweigen, bis 01. Januar 2017 warten und dann die Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2015 fordern.

  • Das ist keine formell korrekte Abrechnung, lediglich eine Auflistung.

    Eine formell korrekte Abrechnung sollte in etwa wie auf dem Bild aussehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler, welche mußt Du dem VM nicht auf die Nase binden, zu widersprechen.

    2. Zu schweigen, bis 01. Januar 2017 warten und dann die Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2015 fordern.


    ... und dann kann der VM sowieso nichts mehr nachfordern.

  • ... und dann kann der VM sowieso nichts mehr nachfordern.

    Jepp ;)

    Und noch besser, kommt der Vermieter dem nicht nach, kann TE sämtliche Vorauszahlungen für den Zeitraum zurück fordern.

  • Jepp ;)
    Und noch besser, kommt der Vermieter dem nicht nach, kann TE sämtliche Vorauszahlungen für den Zeitraum zurück fordern.


    "Jetzt" schon, oder erst nach Beendigung des Mietverhältnisses..?

  • Vielen dank für eure Beiträge!

    Wenn mit TE der Mieter, also wir, gemeint ist, dann hat sober Recht, wir haben die Rechnung bereits bezahlt. Wir waren da vielleicht einfach zu gutgläubig und haben uns nicht richtig vorher informiert.

    Nach den Beiträgen zu urteilen, haben also wohl unsere Chance vertan die Heizkosten irgendwie fair abgerechnet zu bekommen...

  • Vielen dank für eure Beiträge!

    Wenn mit TE der Mieter, also wir, gemeint ist, dann hat sober Recht, wir haben die Rechnung bereits bezahlt. Wir waren da vielleicht einfach zu gutgläubig und haben uns nicht richtig vorher informiert.

    Nach den Beiträgen zu urteilen, haben also wohl unsere Chance vertan die Heizkosten irgendwie fair abgerechnet zu bekommen...

    Vielleicht noch nicht.

    Denn binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung könnt Ihr noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.

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