Unrenovierte Wohnung übernommen, nun Auszug bevorstehend

  • Hallo Forum.

    Wir hatten 2012 eine Wohnung unrenoviert übernommen. Sprich die komplette 4 Raum incl. Flur war auf Beton.

    Nur die Decken wurden vom Vermieter tapeziert und gestrichen.

    Der Vermieter bot uns Geld an um selber renovieren zu können. Firma wäre teurer gewesen und wir brauchten dringend eine neue Wohnung.

    Jetzt nach 3 Jahren hat sich die Familie vergrößert und wir beabsichtigen einen Umzug in eine größere Wohnung.

    Laut Gesetz ist es ja seit 2015 so, dass eine unrenovierte Wohnung auch so wieder übergeben werden kann ohne jegliche Schönheitsreparaturen.

    Dennoch habe ich auch auf einigen Seiten gelesen, dass wenn ein Ausgleich des Vermieters erfolgt sei, müssen Schönheitsreparaturen ganz normal durchgeführt werden bei Auszug.

    Unter Ausgleich wurde erwähnt: z.B. 2 Monate Mietfrei.

    Zählt das sogenannte Geld was wir vom Vermieter bekommen hatten um selber streichen zu können/müssen ebenfalls dazu?

    Der Vermieter verlangt nun eine komplett neue Renovierung der Wohnung. Sprich: Tapete abreißen, neue Tapete ran und weißen.

    Als Entgegenkommen bot er uns an: Das wir die Tapete wieder komplett abreißen sollen und Geld zurück, was uns damals gegeben wurde, um die Wohnung bewohnbar zu machen.

    Hoffe hier ist wer, der mir helfen kann. Danke schon mal.

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Brandenburger (4. Juni 2016 um 11:20)

  • Wie sieht denn die Wohnung nach den 4 Jahren überhaupt aus, ist denn Renovierungsbedarf vorhanden, oder habt ihr Tapeten geklebt, die ein Weitervermieten erschweren? Beantworte die Fragen, dann ist auch ein Antwort aus dem Forum möglich. Und wieviel Geld ist damals geflossen?

  • Wie sieht denn die Wohnung nach den 4 Jahren überhaupt aus, ist denn Renovierungsbedarf vorhanden, oder habt ihr Tapeten geklebt, die ein Weitervermieten erschweren? Beantworte die Fragen, dann ist auch ein Antwort aus dem Forum möglich. Und wieviel Geld ist damals geflossen?

    Wir hatten nur Rauhfaser angebracht und geweißt. ich gehe von normalen Abnutzungsspuren aus. Lässt sich bei 4 Kindern auch nicht vermeiden. Die Kids hatten hier und da mal etwas Tapete abgerissen, was ich aber natürlich auch ausbessern würde. Ebenso würde ich auch erneut alles weißen. Das wäre nicht das Problem.

    Wir hatten damals 650 Euro bekommen.

  • Der Vermieter verlangt nun eine komplett neue Renovierung der Wohnung.

    Als Entgegenkommen bot er uns an: ....


    Das passt einfach nicht zusammen. Nachteilige Regelungen zulasten des Mieters sind sowieso unzulässig. Ich würde sagen, dass der Nieter die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben hat.

  • Für das Renovieren der Wohnung haben Sie zwei mietfreie Monate erhalten. Damit wurden Sie entschädigt.
    Und damit haben Sie auch keine unrenovierte Wohnung übernommen.

    Zählt das sogenannte Geld was wir vom Vermieter bekommen hatten um selber streichen zu können/müssen ebenfalls dazu?

    Wenn es kein Begrüßungsgeld war, denke ich schon.

  • Für das Renovieren der Wohnung haben Sie zwei mietfreie Monate erhalten. Damit wurden Sie entschädigt.
    Und damit haben Sie auch keine unrenovierte Wohnung übernommen.

    Zählt das sogenannte Geld was wir vom Vermieter bekommen hatten um selber streichen zu können/müssen ebenfalls dazu?

    Wenn es kein Begrüßungsgeld war, denke ich schon.

    Damit wurde leider niemand entschädigt. Denn das Geld war nur rein für die Renovierung gedacht. (nur für das Material).

    Laut der Auflistung (Vorbesichtigung der Wohnung) rechnet der Vermieter, wenn es eine Firma macht, mit 960 Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von Brandenburger (4. Juni 2016 um 11:46)

  • Da Raufaser zum mehrmaligen Streichen gedacht ist, bringe die Schäden in Ordnung und gut ist. Mehr kann der Vermieter bei 650,- Euro beim besten Willen nicht verlangen. Und die Pflicht zum Abreißen der Tapeten hat der BGH für ungültig erklärt: https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1542818.html

    Erstmal danke für die Antwort.

    Genau so dachte ich mir das auch. Im Nutzungsvertrag steht nichts bezüglich der Tapetenklausel. Es wurde gestern nur "mündlich" verlangt. Das dürfte dann aber erst Recht unwirksam sein.

    Wie schaut es denn aus bezüglich der Rückforderung der 650 Euro? Kann der Vermieter einfach so, das Geld zurück verlangen?

    Einmal editiert, zuletzt von Brandenburger (4. Juni 2016 um 12:01)


  • Kann der Vermieter einfach so, das Geld zurück verlangen?


    Der kann auch verlangen, dass du 3x nackt ums Haus läuft. Nur machen musst du es nicht. Du hast die nackten Wände mit Raufaser tapeziert und gestrichen, dafür waren die 650,- Euro gedacht. Du musst nur Schäden beseitigen und die Wohnung besenrein übergeben. Einen komplett neuen Anstrich bist du nicht schuldig, außer du hast die Wände mit kräftigen Farben gestrichen. Das muss der VM nicht annehmen.

    http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf

  • Hallo Brandenburger,

    wie hoch war denn die Kaltmiete? Das wäre interessant zu wissen, um die 650,-- EUR in ihrer Verhältnismäßigkeit besser einordnen zu können.

    Wie schon mal hier ausgeführt, gilt eine unrenovert übernommene Wohnung, für deren Renovierung der Mieter bei Einzug eine angemessene (!) Ausgleichszahlung erhalten hat, als "bei Einzug renoviert übergeben" und müsste dann eben bei Auszug auch wieder renoviert übergeben werden, wenn (!) die Abnutzung über das "normale Maß" hinaus geht.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

  • Wie schon mal hier ausgeführt, gilt eine unrenovert übernommene Wohnung, für deren Renovierung der Mieter bei Einzug eine angemessene (!) Ausgleichszahlung erhalten hat, als "bei Einzug renoviert übergeben" und müsste dann eben bei Auszug auch wieder renoviert übergeben werden, wenn (!) die Abnutzung über das "normale Maß" hinaus geht.


    Wo steht das, wo kann ich das nachlesen?

  • Hallo Brandenburger,

    wie hoch war denn die Kaltmiete? Das wäre interessant zu wissen, um die 650,-- EUR in ihrer Verhältnismäßigkeit besser einordnen zu können.

    Wie schon mal hier ausgeführt, gilt eine unrenovert übernommene Wohnung, für deren Renovierung der Mieter bei Einzug eine angemessene (!) Ausgleichszahlung erhalten hat, als "bei Einzug renoviert übergeben" und müsste dann eben bei Auszug auch wieder renoviert übergeben werden, wenn (!) die Abnutzung über das "normale Maß" hinaus geht.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.


    Es waren 2x 325 Euro. Das hatte ich auch gelesen. Nur dabei stand: Wenn es ein Ausgleich wie z.B. 2 Kaltmieten als Entschädigung gab. Eine Entschädigung sieht aber m. M. nach ganz anders aus. Wir hatten von dem Geld nichts.

    Wir hatten das Geld nur ins Material gesteckt. (Arbeitsstunden wurden uns keine gezahlt).
    Wir werden die Wohnung natürlich ordentlich (für einen Laien) zurück geben.
    Sprich wie Mainschwimmer geschrieben hatte. Schäden in Ordnung bringen (Tapete ausbessern, und weißen).


    Das Problem hier ist auch:

    Der Vermieter hatte gesehen, dass im Wohnzimmer z.B. an einer Tapete eine Ecke nicht an der Wand klebt. Daraufhin hieß es dann: Im Wohnzimmer komplett alle Wände neu tapezieren und streichen.

    Im Kinderzimmer ist die Tapete in der Ecke von zwei Wänden etwas gerissen. Kann man natürlich ausbessern. Aber nein, es soll dort ebenso komplett alles neu tapeziert und gestrichen werden.

    In der Küche hing eine kleine Ecke (ca 2 cm) über den Fliesen. Der Vermieter guckte: Die Küche müssen sie auch komplett neu tapezieren und streichen. Fliesen sind ebenso zu entfernen.

    Hier finde ich, übertreibt es der Vermieter dermaßen.

    Immer wenn ich ausgezogen war, musste ich nur Schäden ausbessern und streichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Brandenburger (4. Juni 2016 um 20:09)

  • Hallo, Berny,

    Wo steht das, wo kann ich das nachlesen?

    Link: http://openjur.de/u/764551.html (hier insbesondere ab Absatz 53 ff).

    Demnach ist ein Nachlass von einer halben Monatsmiete als "Entschädigung" für die Renvierung nicht ausreichend.

    Der Fragesteller hat -wenn ich mich recht erinnere- 2 Monatsmieten erlassen bekommen. Ob das ausreicht (meiner Meinung nach, ja.) müssten die Gerichte entscheiden...

    Hier noch ein Link: http://www.rechtsindex.de/mietrecht/4849…eitsreparaturen

    Ist immer viel Text, im Kontext steht aber immer, dass ein angemessener Ausgleich gezahlt werden müsste - wie hoch der ist, muss wahrscheinlich immer individuell vom Richter anerkannt werden. Ich habe noch nichts gefunden, wo mal ein Betrag steht, den man als Richtlinie nehmen könnte..

    Also: wenn vom Vermieter ein angemessener Ausgleich für eine unrenoviert übergebene Wohnung gezahlt wurde, sind Schönheitsreparaturklauseln -wenn rechtskonform vereinbart- wirksam, da die Wohnung durch die Ausgleichszahlung praktisch so zu stellen wäre, als wäre sie bei Einzug renoviert.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo Brandenburger,

    Es waren 2x 325 Euro. Das hatte ich auch gelesen. Nur dabei stand: Wenn es ein Ausgleich wie z.B. 2 Kaltmieten als Entschädigung gab. Eine Entschädigung sieht aber m. M. nach ganz anders aus. Wir hatten von dem Geld nichts.

    Wir hatten das Geld nur ins Material gesteckt. (Arbeitsstunden wurden uns keine gezahlt).
    .

    Meiner Meinung nach sind 2 Kaltmieten als Ausgleichszahlung ausreichend. Da die Renovierungen ja nicht zwingend von einem Fachmann ausgeführt werden müssen, müsste der Betrag ausreichen, um selbst zu renovieren. Für 650,-- EUR kann man wirklich vieeeel Farbe und Tapete kaufen.

    "Wir hatten von dem Geld nichts."

    Was soll das denn heißen? Wie sieht deiner Meinung nach eine Entschädigung aus?
    Ihr sollt ja davon auch keinen Urlaub finanzieren können, das Geld war für die Renovierug gedacht...

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine Meinung - keine Rechtsberatung

  • Meiner Meinung nach sind 2 Kaltmieten als Ausgleichszahlung ausreichend.

    Auch wenn dies eventuell so sein mag, sollte es trotzdem ausreichen, Schäden zu beseitigen und alles zu streichen.

    Die Tapeten haben normale Abnutzungsspuren, warum also alle Tapeten abreißen (was ich eh nicht müsste), erneut alles tapezieren und streichen? ich stehe da etwas auf dem Schlauch.

    MfG

  • Der Vermieter hatte gesehen, dass im Wohnzimmer z.B. an einer Tapete eine Ecke nicht an der Wand klebt. Daraufhin hieß es dann: Im Wohnzimmer komplett alle Wände neu tapezieren und streichen.

    Im Kinderzimmer ist die Tapete in der Ecke von zwei Wänden etwas gerissen. Kann man natürlich ausbessern. Aber nein, es soll dort ebenso komplett alles neu tapeziert und gestrichen werden.

    In der Küche hing eine kleine Ecke (ca 2 cm) über den Fliesen. Der Vermieter guckte: Die Küche müssen sie auch komplett neu tapezieren und streichen. Fliesen sind ebenso zu entfernen.

    Hier finde ich, übertreibt es der Vermieter dermaßen.


    Wie heisst es in einem Lied von Neil Diamond?: "The higher the top, the longer the drop". Ich schätze, dass ein Gericht diese VM-Träume kippen würde.

  • Meiner Meinung nach sind 2 Kaltmieten als Ausgleichszahlung ausreichend. Da die Renovierungen ja nicht zwingend von einem Fachmann ausgeführt werden müssen, müsste der Betrag ausreichen, um selbst zu renovieren. Für 650,-- EUR kann man wirklich vieeeel Farbe und Tapete kaufen.


    Richtig. Mein neuer Mieter bspw. hat auch 2 Nettomieten erlassen bekommen, zusätzlich habe ich sämtliche Auslagen (Materialeinkäufe) bezahlt, und alle sind's zufrieden.;)

  • Richtig. Mein neuer Mieter bspw. hat auch 2 Nettomieten erlassen bekommen, zusätzlich habe ich sämtliche Auslagen (Materialeinkäufe) bezahlt, und alle sind's zufrieden.;)

    Das wäre für mich z.B. eine Entschädigung. ;)

    2 Kaltmieten erlassen bekommen und zusätzlich sämtliche Materialkosten vom Vermieter.

  • Auch wenn dies eventuell so sein mag, sollte es trotzdem ausreichen, Schäden zu beseitigen und alles zu streichen.

    Die Tapeten haben normale Abnutzungsspuren, warum also alle Tapeten abreißen (was ich eh nicht müsste), erneut alles tapezieren und streichen? ich stehe da etwas auf dem Schlauch.

    MfG

    Man müßte die tapezierten Wände sehen. Sind die Tapeten nur so auf die Wand geklatscht, dass man jeden "Stoß" merkt? Das wäre in keinem Fall fachmännisch und ich als VM würde auch darauf bestehen, dass solche
    Tapezierung rückgängig gemacht wird. Übrigens, auch eine Rauhfasertapete kann man nicht unendlich überstreichen, max. 5-6 mal, meine Meinung. Ich frage mich, wer die Tapeten letztendlich erneuern soll?

  • Man müßte die tapezierten Wände sehen. Sind die Tapeten nur so auf die Wand geklatscht, dass man jeden "Stoß" merkt? Das wäre in keinem Fall fachmännisch und ich als VM würde auch darauf bestehen, dass solche
    Tapezierung rückgängig gemacht wird. Übrigens, auch eine Rauhfasertapete kann man nicht unendlich überstreichen, max. 5-6 mal, meine Meinung. Ich frage mich, wer die Tapeten letztendlich erneuern soll?

    Da ich nicht vom Fach bin, kann ich diese auch nicht wirklich fachmännisch anbringen. ;)

    Die Tapeten wurden von 2 ganz normalen Laien angebracht. Trotzdem Stoß an Stoß. :) Nichts überlappt, außer eventuell mal an den Wandecken. War in den Ecken auch nicht so einfach, da die Wände alle schief sind. In den Ecken ist hier und da mal ein Riss zu sehen.

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