Mietvertragsverlängerung bei Kostenübernahme für Renovierungsarbeiten

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage bzw. Anliegen. Kurz zum Sachverhalt. Wir sind am 01.01. umgezogen. Dies wurde nötig, da im Februar unsere Tochter geboren ist. Anfang Dezember hatten wir die Zusage für die Wohnung erhalten. Kurz vor Weihnachten fand die Wohnungsübergabe statt. Dies erfolge in den späten Nachmittagsstunden. Die Lichtverhältnisse waren schlecht und die Marklerin brachte eine Lame mit, damit man etwas in der Wohnung sehen konnte. Zwischen Weihnachten und Neujahr war der Umzug geplant. Die Wände wollten wir zuvor streichen. Jedoch stellte der Maler sofort fest, dass die Tapete zich-fach überstrichen wurde und kaum noch an den Wänden hielt. Der Maler riet uns, dies sofort bei der Hausverwaltung und dem Vermieter zu melden, da unter diesen Bedingungen alles neu Tapeziert werden musste. Aufgrund der Feiertage erhielten wir erst zum Jahresbeginn eine Antwort von der Hausverwaltung. Auch die Auslegware in zwei Zimmern war stark abgenutzt. Dies war leider bei der Wohnungsübergabe nicht so genau zu erkennen. Wir renovierten die Wohnung über die Weihnachtsfeiertage und investierten dafür unser privates Geld. Die Tapetenbahnen konnte man mit einem Zug komplett von den Wänden lösen und die Tapetenbahnen "standen durch die Farbschichten fast von allein. Außerdem waren kleine Putzschäden an den Wänden sichtbar. Diese wurden fachgerecht beseitigt. Das Ausmaß der Schäden wurde erst währen der Tapetenentfernung sichtbar. Wir hatten keine Wahl und mussten die Arbeiten durchführen, denn der Umzug stand am 30. und 31.12. an. Ich machte von allen Schäden Fotografien. Diese sandte ich dem Wohnungseigentümer/Vermieter und der Hausverwaltung zu. Die reinen Materialkosten für Farben, Tapete, Auslegware usw. beliefen sich auf 786 Euro. Die Rechnungen übergab ich dem Wohnungseigentümer und bat ihn, diese Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Ich erklärte mich bereit die Handwerkerkosten in Höhe von rund 600 Euro zu übernehmen. Ende Mai kam der Wohnungseigentümer/Vermieter zu uns und machte uns das Angebot, 500 Euro zu übernehmen. Mehr gäbe er grundsätzlich nicht war seine Antwort. Im Gegenzug für die 500 Euro verlangte er, dass wir einen 5 Jahres-Mietvertrag unterschreiben. Diese Mietvertragsergänzung erhielten wir wenige Tage danach von der Hausverwaltung.
    Der Wohnungseigentümer/Vermieter meinte, dass die Wohnung sehr gut renoviert wurde.

    Meine Frage wäre nun, ist dies überhaupt zulässig? Darf er für die 500 Euro eine Verlängerung von 5 Jahren verlangen?

    Das ganze fühlt sich für uns wie ein Knäbelvertrag an. Nach dem Motto, entweder ihr unterschreibt oder ihr bleibt auf den gesamten Kosten sitzen.
    Mein Fehler war, dass ich bei der Wohnungsübergabe, die Mängel an den Wänden und der Auslegware aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse in der späten Nachmittagsstunden und der Winterzeit nicht so genau erkannt hatte. In der Wohnung war ohnehin zu diesem Zeitpunkt keine Lampen montiert. Der Vermieter hat nun eine super renovierte Wohnung und hat bisher nichts dazu bezahlt.

    Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?
    Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solch eine Vertragsverlängerung?


    Beste Grüße!

    Andi

  • Guten Morgen,

    eine Beteiligung an den Kosten steht dem VM frei, denn ihr habt die Wohnung so übernommen und es wird wahrscheinlich auch ein Protokoll dazu existieren.

    Wenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:
    - Den Vertrag unterschreiben und die Klausel bei Auszug für Nichtig erklären lassen
    - Den Vertrag nicht zu unterschrieben und die Kosten allein zu tragen.

    Gruß
    Neospin

  • Hallo!

    Vielen Dank für Ihre Antwort Neospin.
    Im Mietvertrag steht, dass wir uns verpflichten, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben oder jemanden anderen als Nachmieter finden, falls wir eher ausziehen sollten. Ich denke das Problem ist hierbei unter anderem, dass der Eigentümer unseren organisierten Nachmeiter z.B. gar nicht akzeptieren müsste.
    In unserem jetzigen Vertrag steht schon, dass wir uns für 2 Jahre verpflichten in der Wohnung zu bleiben.
    2 Jahre sind absehbar. Nur 5 sind zu viel. Unsere Eltern sind Rentner, mit ihnen kann schnell etwas geschehen was einen eheren Auszug nötig machen würde. Wir möchten gern noch ein zweites Kind. Dafür wäre diese kleine 3 Raum-Wohnung etwas zu klein. Oder es könnte evtl. zu einem Jobwechsel kommen, was einen frühzeitigen Auszug nötig machen würde. Dies hatten wir dem Eigentümer auch mitgeteilt. Das interessierte ihn aber wenig. Er meinte, dass die Hausverwaltung uns den 5 Jahresvertrag zusenden würde und wir dann unterschreiben könnten oder eben nicht. Bei letzterem gäbe es dan aber gar kein Geld. Für mich ist das ein Knbäbelvertrag. Ich erwarte ja nicht eine gesamte Kostenübernahme seitens des Vermieters, sonder eine Beteiligung an den Kosten wäre ausreichend.
    Doch unter diesen Bedingungen finde ich es nicht gerade fair.

    Können sie mir mitteilen, wo ich mehr zu ihrer erwähnten "4-Jahresklausel" erfahre?


    Mit freundlichen Grüßen

    Andi


    Guten Morgen,

    eine Beteiligung an den Kosten steht dem VM frei, denn ihr habt die Wohnung so übernommen und es wird wahrscheinlich auch ein Protokoll dazu existieren.

    Wenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:
    - Den Vertrag unterschreiben und die Klausel bei Auszug für Nichtig erklären lassen
    - Den Vertrag nicht zu unterschrieben und die Kosten allein zu tragen.

    Gruß
    Neospin

  • Hallo A:Nuck,
    zusätzlich zu den zutreffenden Aussagen meines Vorredners: Dein Freund Goo*** hilft Dir bei der Suchen nach "Mietrecht 4-Jahresklausel".
    So leid es mir tut, aber der VM ist nicht verpflichtet, Dir irgendwie entgegenzukommen.:eek:

  • Hallo,

    habt Ihr die Wohnung vorab nicht besichtigt? Grundsätzlich habt Ihr nur auf das Anspruch, was im Mietvertrag steht. Ist dort kein renovierter Zustand vereinbart, müsst Ihr auf eigene Kosten und ohne Beteiligung des Vermieters renovieren.

    Zitat

    Wenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.

    Das stimmt nicht. Die entsprechenden Urteile des BGH beziehen sich auf unzulässige Kündigungsausschlüsse in Formularmietverträgen.
    Hier liegt eine separat ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wonach der Vermieter sich an den Renovierungskosten beteiligt und die Mieter dafür X-Jahre in der Wohnung bleiben.

    Solche individuellen Vereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und können somit auch wirksam vereinbart werden.

    Zitat

    Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?

    Den Mietvertrag prüfen und schauen, was zum Renovierungszustand vereinbart wurde. Steht diesbezüglich nichts geschrieben, dann könnt Ihr nur das Angebot des Vermieters annehmen (was ich persönlich nicht tun würde).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Moin,


    Das stimmt nicht. Die entsprechenden Urteile des BGH beziehen sich auf unzulässige Kündigungsausschlüsse in Formularmietverträgen.
    Hier liegt eine separat ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wonach der Vermieter sich an den Renovierungskosten beteiligt und die Mieter dafür X-Jahre in der Wohnung bleiben.

    Solche individuellen Vereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und können somit auch wirksam vereinbart werden.

    da hast Du vollkommen recht. Ein individuell vereinbarter Kündigungsverzicht ist von den 4 Jahren nicht betroffen. Es handelt sich aber schon um einen formularmäßigen Mietvertrag, wenn dieser von der Verwaltung mehr als einmal verwendet wurde.

    A:Nuck
    Überlegt Euch gut, ob Ihr einen solchen Vertrag unterschreiben wollt. Sollte es vor Ende der Laufzeit zum Auszugswunsch kommen, wird es für Euch deutlich teurer als die jetzt bezahlten 1.500 €.

    Zitat von A:Nuck

    Im Mietvertrag steht, dass wir uns verpflichten, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben oder jemanden anderen als Nachmieter finden, falls wir eher ausziehen sollten. Ich denke das Problem ist hierbei unter anderem, dass der Eigentümer unseren organisierten Nachmeiter z.B. gar nicht akzeptieren müsste.


    Das kommt ganz auf die Klausel an. Hier wird zwischen "echter" und "unechter" Nachmieterklausel differenziert.

    Stelle mal die besgaten Klauseln aus dem Vertrag hier ein. Also die mit den 5 Jahren und dem Nachmieter. dann kann man das sicher ganz anders beurteilen.

    Gruß
    Neospin

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