Beiträge von A:Nuck

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage bzw. Anliegen. Wir sind am 01.01.2016 in Unsere Wohnung eingezogen. Nun haben wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir für die Renovierungsarbeiten in der Wohnung 300 Euro erhalten, jedoch müssen wir hierzu einen 3 Jahres-Mietvertrag unterzeichnen. Dazu wurde uns ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag zugesandt.
    Doch darin steht, dass wir erst am 31.03.2019 die Wohnung kündigen können. Demzufolge erst nach 3 1/4 Jahren anstatt den 3 Jahren. Ich habe das Datum in dem Nachtrag durchgestrichen und dazu geschrieben, dass die 3 Jahre am 31.12.2018 enden und nicht am 31.03.2016. Daraufhin bekamen wir Post von der Hausverwaltung mit dem Hinweis, dass erst 3 Monate nach dem Mietbeginn, -datum (01.01...) gekündigt werden kann. So steht es auch im Mietvertrag wurde uns mitgeteilt. So genau haben wir uns den Vertag nicht durchgelesen da wir davon ausgegangen sind, dass sowieso immer 3 Monate bzw. 5 Monate vor Mietende kündigen muss.
    Ist denn solch eine Klausel überhaupt zulässig? So zwingt man uns 3 Monate länger (31.03...) in der Wohung zu bleiben anstatt am 01.01... ausziehen zu können.

    Ich hoffe es kann mir jemand einen Hinweis zur Gesetzeslage geben. Dazu habe ich leider in den Foren usw. nichts gefunden.

    Beste Grüße

    Andreas

    Hallo!

    Vielen Dank für Ihre Antwort Neospin.
    Im Mietvertrag steht, dass wir uns verpflichten, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben oder jemanden anderen als Nachmieter finden, falls wir eher ausziehen sollten. Ich denke das Problem ist hierbei unter anderem, dass der Eigentümer unseren organisierten Nachmeiter z.B. gar nicht akzeptieren müsste.
    In unserem jetzigen Vertrag steht schon, dass wir uns für 2 Jahre verpflichten in der Wohnung zu bleiben.
    2 Jahre sind absehbar. Nur 5 sind zu viel. Unsere Eltern sind Rentner, mit ihnen kann schnell etwas geschehen was einen eheren Auszug nötig machen würde. Wir möchten gern noch ein zweites Kind. Dafür wäre diese kleine 3 Raum-Wohnung etwas zu klein. Oder es könnte evtl. zu einem Jobwechsel kommen, was einen frühzeitigen Auszug nötig machen würde. Dies hatten wir dem Eigentümer auch mitgeteilt. Das interessierte ihn aber wenig. Er meinte, dass die Hausverwaltung uns den 5 Jahresvertrag zusenden würde und wir dann unterschreiben könnten oder eben nicht. Bei letzterem gäbe es dan aber gar kein Geld. Für mich ist das ein Knbäbelvertrag. Ich erwarte ja nicht eine gesamte Kostenübernahme seitens des Vermieters, sonder eine Beteiligung an den Kosten wäre ausreichend.
    Doch unter diesen Bedingungen finde ich es nicht gerade fair.

    Können sie mir mitteilen, wo ich mehr zu ihrer erwähnten "4-Jahresklausel" erfahre?


    Mit freundlichen Grüßen

    Andi


    Guten Morgen,

    eine Beteiligung an den Kosten steht dem VM frei, denn ihr habt die Wohnung so übernommen und es wird wahrscheinlich auch ein Protokoll dazu existieren.

    Wenn Du mit 5 Jahresvertrag einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren meinst, ist dieser unzulässig. Hier sind maximal 4 Jahre erlaubt.

    Du hast nun 2 Möglichkeiten:
    - Den Vertrag unterschreiben und die Klausel bei Auszug für Nichtig erklären lassen
    - Den Vertrag nicht zu unterschrieben und die Kosten allein zu tragen.

    Gruß
    Neospin

    Hallo,

    ich habe folgende Frage bzw. Anliegen. Kurz zum Sachverhalt. Wir sind am 01.01. umgezogen. Dies wurde nötig, da im Februar unsere Tochter geboren ist. Anfang Dezember hatten wir die Zusage für die Wohnung erhalten. Kurz vor Weihnachten fand die Wohnungsübergabe statt. Dies erfolge in den späten Nachmittagsstunden. Die Lichtverhältnisse waren schlecht und die Marklerin brachte eine Lame mit, damit man etwas in der Wohnung sehen konnte. Zwischen Weihnachten und Neujahr war der Umzug geplant. Die Wände wollten wir zuvor streichen. Jedoch stellte der Maler sofort fest, dass die Tapete zich-fach überstrichen wurde und kaum noch an den Wänden hielt. Der Maler riet uns, dies sofort bei der Hausverwaltung und dem Vermieter zu melden, da unter diesen Bedingungen alles neu Tapeziert werden musste. Aufgrund der Feiertage erhielten wir erst zum Jahresbeginn eine Antwort von der Hausverwaltung. Auch die Auslegware in zwei Zimmern war stark abgenutzt. Dies war leider bei der Wohnungsübergabe nicht so genau zu erkennen. Wir renovierten die Wohnung über die Weihnachtsfeiertage und investierten dafür unser privates Geld. Die Tapetenbahnen konnte man mit einem Zug komplett von den Wänden lösen und die Tapetenbahnen "standen durch die Farbschichten fast von allein. Außerdem waren kleine Putzschäden an den Wänden sichtbar. Diese wurden fachgerecht beseitigt. Das Ausmaß der Schäden wurde erst währen der Tapetenentfernung sichtbar. Wir hatten keine Wahl und mussten die Arbeiten durchführen, denn der Umzug stand am 30. und 31.12. an. Ich machte von allen Schäden Fotografien. Diese sandte ich dem Wohnungseigentümer/Vermieter und der Hausverwaltung zu. Die reinen Materialkosten für Farben, Tapete, Auslegware usw. beliefen sich auf 786 Euro. Die Rechnungen übergab ich dem Wohnungseigentümer und bat ihn, diese Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Ich erklärte mich bereit die Handwerkerkosten in Höhe von rund 600 Euro zu übernehmen. Ende Mai kam der Wohnungseigentümer/Vermieter zu uns und machte uns das Angebot, 500 Euro zu übernehmen. Mehr gäbe er grundsätzlich nicht war seine Antwort. Im Gegenzug für die 500 Euro verlangte er, dass wir einen 5 Jahres-Mietvertrag unterschreiben. Diese Mietvertragsergänzung erhielten wir wenige Tage danach von der Hausverwaltung.
    Der Wohnungseigentümer/Vermieter meinte, dass die Wohnung sehr gut renoviert wurde.

    Meine Frage wäre nun, ist dies überhaupt zulässig? Darf er für die 500 Euro eine Verlängerung von 5 Jahren verlangen?

    Das ganze fühlt sich für uns wie ein Knäbelvertrag an. Nach dem Motto, entweder ihr unterschreibt oder ihr bleibt auf den gesamten Kosten sitzen.
    Mein Fehler war, dass ich bei der Wohnungsübergabe, die Mängel an den Wänden und der Auslegware aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse in der späten Nachmittagsstunden und der Winterzeit nicht so genau erkannt hatte. In der Wohnung war ohnehin zu diesem Zeitpunkt keine Lampen montiert. Der Vermieter hat nun eine super renovierte Wohnung und hat bisher nichts dazu bezahlt.

    Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?
    Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solch eine Vertragsverlängerung?


    Beste Grüße!

    Andi

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