Hallo,
ich habe folgende Frage bzw. Anliegen. Kurz zum Sachverhalt. Wir sind am 01.01. umgezogen. Dies wurde nötig, da im Februar unsere Tochter geboren ist. Anfang Dezember hatten wir die Zusage für die Wohnung erhalten. Kurz vor Weihnachten fand die Wohnungsübergabe statt. Dies erfolge in den späten Nachmittagsstunden. Die Lichtverhältnisse waren schlecht und die Marklerin brachte eine Lame mit, damit man etwas in der Wohnung sehen konnte. Zwischen Weihnachten und Neujahr war der Umzug geplant. Die Wände wollten wir zuvor streichen. Jedoch stellte der Maler sofort fest, dass die Tapete zich-fach überstrichen wurde und kaum noch an den Wänden hielt. Der Maler riet uns, dies sofort bei der Hausverwaltung und dem Vermieter zu melden, da unter diesen Bedingungen alles neu Tapeziert werden musste. Aufgrund der Feiertage erhielten wir erst zum Jahresbeginn eine Antwort von der Hausverwaltung. Auch die Auslegware in zwei Zimmern war stark abgenutzt. Dies war leider bei der Wohnungsübergabe nicht so genau zu erkennen. Wir renovierten die Wohnung über die Weihnachtsfeiertage und investierten dafür unser privates Geld. Die Tapetenbahnen konnte man mit einem Zug komplett von den Wänden lösen und die Tapetenbahnen "standen durch die Farbschichten fast von allein. Außerdem waren kleine Putzschäden an den Wänden sichtbar. Diese wurden fachgerecht beseitigt. Das Ausmaß der Schäden wurde erst währen der Tapetenentfernung sichtbar. Wir hatten keine Wahl und mussten die Arbeiten durchführen, denn der Umzug stand am 30. und 31.12. an. Ich machte von allen Schäden Fotografien. Diese sandte ich dem Wohnungseigentümer/Vermieter und der Hausverwaltung zu. Die reinen Materialkosten für Farben, Tapete, Auslegware usw. beliefen sich auf 786 Euro. Die Rechnungen übergab ich dem Wohnungseigentümer und bat ihn, diese Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Ich erklärte mich bereit die Handwerkerkosten in Höhe von rund 600 Euro zu übernehmen. Ende Mai kam der Wohnungseigentümer/Vermieter zu uns und machte uns das Angebot, 500 Euro zu übernehmen. Mehr gäbe er grundsätzlich nicht war seine Antwort. Im Gegenzug für die 500 Euro verlangte er, dass wir einen 5 Jahres-Mietvertrag unterschreiben. Diese Mietvertragsergänzung erhielten wir wenige Tage danach von der Hausverwaltung.
Der Wohnungseigentümer/Vermieter meinte, dass die Wohnung sehr gut renoviert wurde.
Meine Frage wäre nun, ist dies überhaupt zulässig? Darf er für die 500 Euro eine Verlängerung von 5 Jahren verlangen?
Das ganze fühlt sich für uns wie ein Knäbelvertrag an. Nach dem Motto, entweder ihr unterschreibt oder ihr bleibt auf den gesamten Kosten sitzen.
Mein Fehler war, dass ich bei der Wohnungsübergabe, die Mängel an den Wänden und der Auslegware aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse in der späten Nachmittagsstunden und der Winterzeit nicht so genau erkannt hatte. In der Wohnung war ohnehin zu diesem Zeitpunkt keine Lampen montiert. Der Vermieter hat nun eine super renovierte Wohnung und hat bisher nichts dazu bezahlt.
Was kann ich nun tun um nicht auf den gesamten Kosten in Höhe von 1500 Euro sitzen zu bleiben?
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solch eine Vertragsverlängerung?
Beste Grüße!
Andi