kündigen weil mieter (selbstverschuldeten) schimmel nicht entfernt?

  • hi!

    folgender fall:

    ich wohne in einer wg und bin hauptmieter.
    anfang des jahres (februar)hat mir mein wg-partner eröffnet dass er schimmel in seinem zimmer hat (an der decke zwischen fenster und vorhangleiste).
    er lüftet sehr selten, wenn dann nur kipplüftung und hat den ganzen tag den vorhang zu. entsprechend habe ich ihm gesagt, dass der schimmel selbstverschuldet ist und er ihn entfernen soll. (hab beim vermieter nachgefragt. es gibt bereits ein gutachten, dass die bausubstanz i.O. ist)

    leider hat sich seit dem nichts getan... der schimmel ist immernoch da...

    das bringt mich langsam in ne unangenehme lage, da ich ja als haputmieter für die whg verantwortlich bin... und so lange schimmel.. ist sicher auch nicht gut für die wand. deshalb die frage, kann ich meinen mitbewohner kündigen weil er der schimmel in seinem zimmer nach 4 monaten noch nicht entfernt hat?

    übrigends steht auch in unserem mietvertrage, dass der die wohnung + einrichtung pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und schimmel zu vermeiden hat

  • ich bin wie erwähnt hauptmieter. also ja mein untermieter...

    Dann müßtest Du Deinen Mieter nachweisbar auffordern den selbst verschuldeten Mangel zu beheben.

    Dann könnte Dein Mieter behaupten er hat ihn nicht selbst verschuldet.

    Dann müßtest Du nachweisen das der Mieter ihn doch verschuldet hat.

    Kannst Du folgen?

    Einfachste Lösung mach von Deinem erleichterten Kündigungsrecht als Vermieter (BGB § 573a) Gebrauch und kündige dem Mieter zum nächstmöglichen Termin.

    Das wäre noch bis Übermorgen zum 30.11.2016 möglich.

    Ich geh mal davon aus das das Zimmer unmöbliert vermietet ist.

  • Einfachste Lösung mach von Deinem erleichterten Kündigungsrecht als Vermieter (BGB § 573a) Gebrauch und kündige dem Mieter zum nächstmöglichen Termin.

    Das wäre noch bis Übermorgen zum 30.11.2016 möglich

    Wieso 30.11.16, warum 6 Monate Kündigungszeit?

  • Dann müßtest Du Deinen Mieter nachweisbar auffordern den selbst verschuldeten Mangel zu beheben.

    Dann könnte Dein Mieter behaupten er hat ihn nicht selbst verschuldet.

    Dann müßtest Du nachweisen das der Mieter ihn doch verschuldet hat.

    wie gesagt gibt es bereits ein gutachten. keine kältebrücken o.ä.
    die wohnung ist aber anfällig für schimmel wenn man nicht ordentlich lüftet. das wurde uns von anfang an auch so gesagt. nicht nur vom vermieter, sondern auch vom vormieter, den ich kennen gelernt habe.

    aussage auch vom vormieter: 3 mal tägl. lüften (+ im winter kondenswasser aufwischen) und es ist alles gut. lt. urteil ist das dem mieter auch zumutbar..


    -> ich denke damit ist die sache bewiesen. ihm steht natürlich frei ein weiteres gutachten in auftrag zu geben. aber wenn das zum gleichen ergebnis kommt, bleibt er auf den kosten sitzen. ich denke nicht dass er das riskiert


    mich interessiert eher ob das nicht entfernen von schimmel unter §0543 II 2. fällt?


  • die wohnung ist aber anfällig für schimmel wenn man nicht ordentlich lüftet. das wurde uns von anfang an auch so gesagt. nicht nur vom vermieter, sondern auch vom vormieter, den ich kennen gelernt habe.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.


    Na also, was wollen Sie noch! Das BGB gilt auch für Sie.

  • Zitat

    mich interessiert eher ob das nicht entfernen von schimmel unter §0543 II 2. fällt?


    Schimmel ist ein Mangel, fällt nicht unter Schönheitsreparaturen sondern unter Schadensersatz. Für Schaden ist lt.Mietgesetz der VM zuständig, d.h. Du als VM hast die Mängel in Ordnung zu bringen und der Mieter hat die Pflicht, die Rechnung zu begleichen. So gesehen brauchst Du keine Frist setzen.

    So kenne ich die Vorgehensweise bislang.

  • Und hier haben wir bspw. vom Gesetzgeber eine Erklärung, wie sich das mit (siehe anderer Thread) mit dem Vertragsschluss bzw. Vertragsabschuss verhält: "§ 536b BGB
    Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, ..."

  • heißt also, dass entweder er den schimmel entfernt oder ich jmd. beauftrage und er die kosten übernehmen muss?

    kann ich das entscheiden oder er? und wie lange muss ich ihm zeit lassen wenn er ihn selbst entfernen will?

    Einmal editiert, zuletzt von wggeist (5. Juni 2016 um 19:09)

  • heißt also, dass entweder er den schimmel entfernt oder ich jmd. beauftrage und er die kosten übernehmen muss?
    kann ich das entscheiden oder er? und wie lange muss ich ihm zeit dafür lassen?


    Das wird nicht funktionieren. Im Zweifelsfall könnte ein Dachverständiger feststellen, wer den Schimmel zu verantworten hat. Wenn Du jmd. beauftragst, ihn zu entfernen, ist das wie mit der Musik, die jmd. bestellt (hat).

  • was wird nicht funktionieren? und warum? iwas werde ich tun müssen. und sry ich habs nicht mit sprichwörtern.

    und wie gesagt ein expert wird auch nichts anderes herausfinden. mir geht es darum das problem anzugehen. ob davor noch ein gutachten kommt oder nicht sei dahin gestellt. danach ist der schimmel noch da und meine frage bleibt die gleiche:

    kann er entscheiden, ob er den schimmel wegmacht oder ob wir jmd. es machen lassen. und wenn er es entfernen will wie lange kann er sich zeit lassen.

  • wggeist,

    Du müsstest dem Mieter nachweisen, dass er die Schimmelbildung verursacht hat UND eine Gefahr für die Bausubstanz besteht. Sollte dies Dir nicht gelingen, kann der Mieter mit diesem Mangel bis an's Ende der Mietzeit leben.

  • was wird nicht funktionieren? und warum? iwas werde ich tun müssen. und sry ich habs nicht mit sprichwörtern.

    und wie gesagt ein expert wird auch nichts anderes herausfinden. mir geht es darum das problem anzugehen. ob davor noch ein gutachten kommt oder nicht sei dahin gestellt. danach ist der schimmel noch da und meine frage bleibt die gleiche:

    kann er entscheiden, ob er den schimmel wegmacht oder ob wir jmd. es machen lassen. und wenn er es entfernen will wie lange kann er sich zeit lassen.

    Wenn Du meinst, der M.soll den Schimmel beseitigen, setze ihm eine Frist mit Androhung, nach Ablauf der Frist kümmerst Du dich um den Schimmel auf seine Kosten, wenn der M. für den Schimmel eindeutig verantwortlich ist.

  • Wenn Du meinst, der M.soll den Schimmel beseitigen, setze ihm eine Frist mit Androhung, nach Ablauf der Frist kümmerst Du dich um den Schimmel auf seine Kosten, wenn der M. für den Schimmel eindeutig verantwortlich ist.


    ... setzt voraus, dass der M den VM bzw. die Handwerker überhaupt in seine Wohnung hineinlässt...

  • ... setzt voraus, dass der M den VM bzw. die Handwerker überhaupt in seine Wohnung hineinlässt...

    Ich meine, Schimmerl in der Wohnung muß behoben werden. Wenn nicht, hätte dies u.a. auch gesundheitliche Folgen. Welches Ausmaß der Schimmel nun hat weiß man ja nicht. Zutritt zu einer Mietwohnung kann man in dringenden Fällen auch gerichtlich erzwingen. Ob dies in diesem Fall nötig ist?

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