Hallo,
beigefügt ein Auszug aus meinem Mietvertrag…….
Bin ich als Mieter verpflichtet einen z.B. tropfenden Wasserhahn im Bad oder einen Lichtschalter auf eigene Kosten zu ersetzen??
Ich habe zwei Wände in grau gestrichen.
Bin ich verpflichtet dies auch nach nur zwei Jahren Mietzeit „hell“ zu übergeben (auf eigene Rechnung)?
Kann der Vermieter nicht ausgeführte "kleinere" Instandsetzungsarbeiten von der Mietkaution abziehen (auch wenn der Wasserhahn schon bei Einzug getropft hatte) ??