"kleinere" Instandsetzungsarbeiten selber durchführen

  • Hallo,

    beigefügt ein Auszug aus meinem Mietvertrag…….

    Bin ich als Mieter verpflichtet einen z.B. tropfenden Wasserhahn im Bad oder einen Lichtschalter auf eigene Kosten zu ersetzen??

    Ich habe zwei Wände in grau gestrichen.
    Bin ich verpflichtet dies auch nach nur zwei Jahren Mietzeit „hell“ zu übergeben (auf eigene Rechnung)?

    Kann der Vermieter nicht ausgeführte "kleinere" Instandsetzungsarbeiten von der Mietkaution abziehen (auch wenn der Wasserhahn schon bei Einzug getropft hatte) ??

  • Zitat

    Bin ich als Mieter verpflichtet einen z.B. tropfenden Wasserhahn im Bad oder einen Lichtschalter auf eigene Kosten zu ersetzen??

    Laut der wirksamen Kleinreparaturklausel ja. Sofern die Kosten den Betrag von 100 € nicht übersteigen.

    Zitat

    Ich habe zwei Wände in grau gestrichen.
    Bin ich verpflichtet dies auch nach nur zwei Jahren Mietzeit „hell“ zu übergeben (auf eigene Rechnung)?

    Hellgrau ist aus meiner Sicht eine neutrale Farbe. Also nein.

    Ob Dein Vermieter das auch so sieht weiß ich nicht.


    Zitat

    Kann der Vermieter nicht ausgeführte "kleinere" Instandsetzungsarbeiten von der Mietkaution abziehen (auch wenn der Wasserhahn schon bei Einzug getropft hatte) ??

    Kann er wenn Du der Forderung das in Ordnung zu bringen nicht nachkommst.

    Ist irgendwo festgehalten das der Wasserhahn schon bei Mietbeginn getropft hat.

    Übrigens viel Spaß mit den Wasserkosten.

  • Die Sache mit dem streichen der Wände ist sicher keine Schönheitsreparatur sondern wohl eher als Beschädigung zu sehen, insofern würde ich sage, ja, hell übergeben werden müssen die Wände, kommt aber wohl auf den "Grauton" an.
    Und eine tropfender Wasserhahn und eine Lichtschalter sind wohl die Klassiker der Kleinreparaturenklausel. Ergo wäre das dann wohl auch dein Part.

  • nein.
    Aus dem Übergabeprotokol gehen keine "defekte" hervor. (mündlich interessiert wohl keinen...)
    Kann es sein das der Mietvertrag sehr "vermieterfreundlich" formuliert ist ??

  • nein.
    Kann es sein das der Mietvertrag sehr "vermieterfreundlich" formuliert ist ??


    Eher im Gegenteil, wenn ich mir die Klausel mit den Schönheitsreparaturen so anschaue? Ansonsten eigentlich alles Standard.

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