Wer kennt Urteile, dass NIEMALS 19 Monate der Betriebskosten der Heizung in EINEM Jahr abgerechnet werden dürfen? Die anderen Nebenkosten sind - soweit ich weiß - aus 12 Monaten errechnet.
Vor vielen Jahren hatten wir eine Ölheizung und da kam die Ölrechnung sicher im gleichen Jahr der Lieferung. Nach der Umstellung auf Gas, kam diese Rechnung Anfang Mai des Folgejahres.
So setzte sich in den vergangenen Jahren die Jahresabrechnung zusammen: beispielsweise für 2006
01.06.2005 - 31.05.2006 : Heizkosten
01.01.2006 - 31.12.2006 : alle anderen Nebenkosten
So wurde es in den vergangenen zig Jahren gehandhabt.
Seit einigen Jahren kommt nun die Gasrechnung monatlich.
Der neue Besitzer will nun die Heizkosten des betroffenen Jahres ausdehnen zum 31.12., so dass da 19 Monate zusammenkommen.
Wer kennt diesbezüglich Urteile?
Ich bedanke mich mal vorab.
Knobler