Auszug aus WG, Untermieter finden

  • Guten Tag,
    ich habe folgende Frage:
    Ich wohne in einer zweier WG (vonovia...) und ich und mein Mitbewohner sind beide Hauptmieter.
    Zum 1.7. werde ich in eine neue Wohnung ziehen (6er WG) und will deswegen hier raus. Mein Mitbewohner jedoch will gerne noch mindestens bis Ende September bleiben und dann evtl. ins Ausland (zeitweise).
    Kann ich jetzt für die Zeit Juli,August,September einen Zwischenmieter suchen und sicher sein, dass Vonovia damit einverstanden ist?

    Im Mietvertrag steht, dass das entgeltliche Überlassen einzelner Räume oder der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss und sich dies nach den Bestimmungen des § 553 BGB richtet.

    Dieser Lautet ja: "(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."

    Ich als Laie interpretiere das so, dass ich ein berechtigtes Interesse habe mein Zimmer unterzuvermieten und deshalb von der Vonovia verlangen kann, dass sie der Untervermietung zustimmen.

    Liege ich richtig? Wie gehe ich am besten vor, damit das alles glatt geht?

    Schöne Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
    Fred.

  • Also, "Ich will hier raus" ist sicher nicht das was man juristisch unter einem "berechtigtem Interesse" versteht. Kurz gesagt, sicher sein kannst du dir gar nicht, ich würde erst mal fragen.
    Einzeln kündigen geht auch nicht, das könnt ihr nur zusammen, wenn ihr beide im MV als Hauptmieter steht.

  • Hallo Fred,

    Auszug gilt ueblicherweise nicht als berechtigtes Interesse. Das ist fuer Faelle gedacht, wenn sich unerwartet Deine finanzielle Sitaution verschlechtert, ein Student ein Auslandssemester macht, etc.

    Mal ganz davon abgesehen. Davon ausgehend, dass es einen Mietvertrag gibt, den ihr beide unterschrieben habt, ist das auch fuer Dich ein ziemliches Risiko. Du haftest voll fuer Miete, Nebenkosten, Schaeden und alles, was sonst noch in so einer Wohnung passieren kann, obwohl Du dort gar nicht mehr wohnst. Der Vermieter kann es sich in so einem Fall naemlich aussuchen, bei wem er die Hand aufhaelt. Fuer den Fall, dass es sich Dein Mitbewohner anders ueberlegt und doch wohnen bleibt, gilt das bis Du in die Grube kippst. Oder Du den Mitmieter per Gerichtsbeschluss zur Zustimmung zur Kuendigung zwingst.

    Wenn ich mich auf so etwas einlassen wuerde, dann nur, wenn Ihr beiden tatsaechlich schon vor Deinem Auszug zu Ende September kuendigt. Dann ist das Risiko etwas ueberschaubarer. Und in dem Fall wuerde ich persoenlich den Vermieter auch gar nicht informieren. Muesste man zwar eigentlich, aber selbst, wenn er das in den 3 Monaten merkt: Mehr als die Wohnung kuendigen, weil Ihr gegen den Vertrag verstossen habt, kann der Vermieter eh nicht.

    Geht aber nur, wenn das Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung von Dir akzeptiert. Wollen die das von der Vonovia, kann sich Dein Mieter nicht anmelden.

    cu
    Guenni

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