Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne in einer zweier WG (vonovia...) und ich und mein Mitbewohner sind beide Hauptmieter.
Zum 1.7. werde ich in eine neue Wohnung ziehen (6er WG) und will deswegen hier raus. Mein Mitbewohner jedoch will gerne noch mindestens bis Ende September bleiben und dann evtl. ins Ausland (zeitweise).
Kann ich jetzt für die Zeit Juli,August,September einen Zwischenmieter suchen und sicher sein, dass Vonovia damit einverstanden ist?
Im Mietvertrag steht, dass das entgeltliche Überlassen einzelner Räume oder der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss und sich dies nach den Bestimmungen des § 553 BGB richtet.
Dieser Lautet ja: "(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."
Ich als Laie interpretiere das so, dass ich ein berechtigtes Interesse habe mein Zimmer unterzuvermieten und deshalb von der Vonovia verlangen kann, dass sie der Untervermietung zustimmen.
Liege ich richtig? Wie gehe ich am besten vor, damit das alles glatt geht?
Schöne Grüße und vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
Fred.