Guten Tag
Mal angenommen:
Der (neue) Vermieter (VM) schickt dem Mieter (M), einen Infobrief in dem sich der Vermieter als neuer Vermieter (Eigentümer), im Zuges eines Eigentümerwechsels vorstellt, mitunter die Nachricht/Hinweis, dass das Dach des Mietshauses in dem M lebt (M lebt direkt unter dem Dachgeschoss) im kommenden Frühjahr 2017 (jetzt ist es Sommer 2016) neu eingedeckt und das Dachgeschoss ausgebaut wird.
M geht stark davon aus, dass die Miete erhöht wird und möchte ausziehen. Davon abgesehen meint M, er kann sich auf das Sonderkündigungsrecht für Wohnen berufen und mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen (wegen des Ausbaus). Der VM meint aber, dass dies nicht stimme bzw. nicht ginge, da der Termin für den Dachausbau noch nicht mit den Handwerkern vereinbart ist bzw. es nur vage für Frühjahr 2017 angesetzt ist und der VM besteht deswegen auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Hat M recht? Hat M ein Sonderkündigungsrecht, obwohl der Ausbau vage im Frühjahr 2017 angekündigt ist?
Hat der VM mit seiner groben Terminankündigung ein Sonderkündigungsrecht für M herbeigeführt?