Eigenbedarf nach Wohnungsverkauf

  • Guten Tag,

    wir haben leider die Nachricht erhalten, dass unser Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden soll.
    Nun habe ich ein paar Dinge dazu gelesen, u.a., dass es eine Sonderregelung gibt, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird - bin aber nicht sicher, ob der Fall auf uns zutrifft. Darum wende ich mich nun hoffnungsvoll an das Forum:

    Das Haus (ca. 8 Wohnungen, 1 Arztpraxis, 2 Büros), in dem wir wohnen, gehört einer GmbH, die nun an den Sohn des GmbH-Besitzers die gesamte erste Etage (unsere Wohnung und die Räume der Arztpraxis) verkauft hat. Nun hat der Käufer angemeldet, dass er mit seiner Frau in unsere Wohnung einziehen möchte.

    Ist dies ein Fall von "Umwandlung des Mietshauses in Eigentumswohnungen" oder muss dafür das gesamte Haus an private Eigentümer verkauft werden? Grundsätzlich sind wir nun schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung (und werden dies auch weiterhin tun, wenn die angekündigte Kündigung nicht rechtens wäre), aber eine allfällige Sperrfrist von drei Jahren würde den Zeitdruck doch etwas nehmen :)

    Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!

  • Zitat

    Nun hat der Käufer angemeldet, dass er mit seiner Frau in unsere Wohnung einziehen möchte.

    Als Käufer kann er anmelden was er will. Erst wenn er rechtmäßiger Eigentümer und somit Vermieter ist, kann er Euch evtl. wegen Eigenbedarf kündigen.

    Habt Ihr überhaupt schon eine offizielle Information über den Eigentümerwechsel?

  • Hallo anitari, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Es ist so, dass der neue Eigentümer uns mündlich angekündigt hat, von seinem Kündigungsrecht zwecks Eigenbedarf bis Ende des Jahres Gebrauch zu machen. Eine offizielle Information (schriftlich) haben wir noch nicht - weder über den Eigentümerwechsel, noch über die Kündigung.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank auch für deine schnelle Antwort. Ich werde mich dann nochmal melden, sobald etwas Schriftliches vorliegr.

    Kann man denn vorab schon sagen, ob diese Sperrfrist von drei Jahren bei Umwandlung in Eigentumswohnung hier anzulegen sein könnte? Letzten Endes ist die Wohnung ja von einer GmbH in den Besitz einer Privatperson übergegangen. Oder zählt dieser Fall wirklich nur, wenn alle Wohnungen im gesamten Haus verkauft werden?

    Beste Grüße
    Siw

  • Hallo SiW,

    das hat nichts damit zu tun, ob eine oder alle Wohnungen verkauft werden oder ob eine GmbH Eigentuemer ist oder nicht. Eine Umwandlung, die den Kuendigungsausschluss zur Folge hat, ist das nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt aus einem ganzen Mietgebaeude (ein Eintrag fuer das ganze Gebaude im Grundbuch) rechtlich gesehen einzelne Eigentumswohnungen (jede Wohnung einzeln im Grundbuch) gemacht wurden.

    Also Grundbuchauszug besorgen. Spaetestens, wenn Ihr die Kuendigung in der Hand habt, sollte das kein Problem sein.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,
    das hilft doch schonmal weiter und ich glaube ich habe es verstanden :) Das würde dann nun heissen, dass wenn vor dem Verkauf das Haus mit einem einzigen Eintrag im Grundbuch zu finden war und nach dem Verkauf jetzt z.B. unsere Wohnung (oder die 1. Etage, falls soetwas geht) einzeln aufgeführt ist, dass dann eine "Umwandlung in Eigentumswohnungen" vorliegt - nicht jedoch, wenn vorher schon alle Wohnungen (oder Etagen?) einzeln im Grundbuch eingetragen waren.

    LG und Danke!
    Siw

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!