Guten Tag,
wir haben leider die Nachricht erhalten, dass unser Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden soll.
Nun habe ich ein paar Dinge dazu gelesen, u.a., dass es eine Sonderregelung gibt, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird - bin aber nicht sicher, ob der Fall auf uns zutrifft. Darum wende ich mich nun hoffnungsvoll an das Forum:
Das Haus (ca. 8 Wohnungen, 1 Arztpraxis, 2 Büros), in dem wir wohnen, gehört einer GmbH, die nun an den Sohn des GmbH-Besitzers die gesamte erste Etage (unsere Wohnung und die Räume der Arztpraxis) verkauft hat. Nun hat der Käufer angemeldet, dass er mit seiner Frau in unsere Wohnung einziehen möchte.
Ist dies ein Fall von "Umwandlung des Mietshauses in Eigentumswohnungen" oder muss dafür das gesamte Haus an private Eigentümer verkauft werden? Grundsätzlich sind wir nun schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung (und werden dies auch weiterhin tun, wenn die angekündigte Kündigung nicht rechtens wäre), aber eine allfällige Sperrfrist von drei Jahren würde den Zeitdruck doch etwas nehmen ![]()
Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!