Beiträge von SiW

    Hallo Guenni,
    das hilft doch schonmal weiter und ich glaube ich habe es verstanden :) Das würde dann nun heissen, dass wenn vor dem Verkauf das Haus mit einem einzigen Eintrag im Grundbuch zu finden war und nach dem Verkauf jetzt z.B. unsere Wohnung (oder die 1. Etage, falls soetwas geht) einzeln aufgeführt ist, dass dann eine "Umwandlung in Eigentumswohnungen" vorliegt - nicht jedoch, wenn vorher schon alle Wohnungen (oder Etagen?) einzeln im Grundbuch eingetragen waren.

    LG und Danke!
    Siw

    Hallo Berny,
    vielen Dank auch für deine schnelle Antwort. Ich werde mich dann nochmal melden, sobald etwas Schriftliches vorliegr.

    Kann man denn vorab schon sagen, ob diese Sperrfrist von drei Jahren bei Umwandlung in Eigentumswohnung hier anzulegen sein könnte? Letzten Endes ist die Wohnung ja von einer GmbH in den Besitz einer Privatperson übergegangen. Oder zählt dieser Fall wirklich nur, wenn alle Wohnungen im gesamten Haus verkauft werden?

    Beste Grüße
    Siw

    Hallo anitari, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Es ist so, dass der neue Eigentümer uns mündlich angekündigt hat, von seinem Kündigungsrecht zwecks Eigenbedarf bis Ende des Jahres Gebrauch zu machen. Eine offizielle Information (schriftlich) haben wir noch nicht - weder über den Eigentümerwechsel, noch über die Kündigung.

    Guten Tag,

    wir haben leider die Nachricht erhalten, dass unser Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden soll.
    Nun habe ich ein paar Dinge dazu gelesen, u.a., dass es eine Sonderregelung gibt, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird - bin aber nicht sicher, ob der Fall auf uns zutrifft. Darum wende ich mich nun hoffnungsvoll an das Forum:

    Das Haus (ca. 8 Wohnungen, 1 Arztpraxis, 2 Büros), in dem wir wohnen, gehört einer GmbH, die nun an den Sohn des GmbH-Besitzers die gesamte erste Etage (unsere Wohnung und die Räume der Arztpraxis) verkauft hat. Nun hat der Käufer angemeldet, dass er mit seiner Frau in unsere Wohnung einziehen möchte.

    Ist dies ein Fall von "Umwandlung des Mietshauses in Eigentumswohnungen" oder muss dafür das gesamte Haus an private Eigentümer verkauft werden? Grundsätzlich sind wir nun schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung (und werden dies auch weiterhin tun, wenn die angekündigte Kündigung nicht rechtens wäre), aber eine allfällige Sperrfrist von drei Jahren würde den Zeitdruck doch etwas nehmen :)

    Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!

    Hallo zusammen!

    Wir sind vor 7,5 Jahren zu zweit (WG) in eine frisch renovierte Wohnung gezogen. Der Laminatboden in meinem Zimmer war schon damals (anscheinend) schlecht verlegt und rutschte hin und her (, s.d. zwischen den einzelnen Platten Abstände bis zu 2 cm zu sehen waren) - die Platten waren (und sind immernoch) so locker, dass man sie mit dem Fuß wieder in die richtige Position schieben konnte. Dies passt aber auch zum Gesamtbild der unprofessionellen Renovierung (Fußleisten sind schlecht geschnitten und schlecht drangeklebt/genagelt) - die Leisten die auf der Türschwelle lagen, gingen nach einem halben Jahr ab etc..

    Damals haben wir gar nicht darüber nachgedacht und einfach (teilweise) die betroffenen Platten mit einem Streifen Klebeband zusammengeklebt und das Problem vergessen (ich weiss, dass das nicht so clever war (am besten hätte man das sicher direkt bei der Hausverwaltung gemeldet) - junge Studenten halt).

    Nun befindet sich der Laminatboden an einer Stelle (genau die Kante zwischen zwei Platten) - dort wo der Schreibtischstuhl (mit Rollen) stand - in sehr schlechtem Zustand. Die Oberfläche ist dort jeweils an den Ecken abgeplatzt, so dass man das Pressholz sieht (ca. in der Größe eines 20-Cent-Stückes). Natürlich kommt dies auch durch den Schreibtischstuhl, ich vermute aber auch, dass das nicht passiert wäre, wenn der Laminat "richtig" verlegt worden wäre und es eben nicht diese großen Lücken zwischen den einzelnen Platten gegeben hätte (zusätzlich sind die Kanten jedes Mal zusammengestoßen, wenn man den Laminat wieder zusammengeschoben hat). Ob man das durch ein "Reparatur-Kit" beheben kann, s.d. man es gar nicht mehr sieht, glaube ich eher nicht.

    Ich überlege nun, was ich tun soll. Sicherlich wird die Dame der Hausverwaltung dies bei der Übergabe bemängeln. Soll ich es einfach bei der Übergabe darauf ankommen lassesen? Oder soll ich nun schon vorher mit ihr sprechen und das Problem schildern (evtl. Fotos mit verrutschtem Laminat und Schaden mitschicken) und anbieten, dass ich es auf eigene Kosten versuche mit einem Reparatur-Kit zu beheben (sofern das überhaupt geht)? :confused:

    Grundsätzlich möchte ich natürlich einen Rechtsstreit vermeiden, darum frage ich nun hier nach einer Einschätzung der Lage bzw. einer Empfehlung, wie hier das beste Vorgehen ist. Streichen, Fußleisten lackieren und sonstige Schönheitsreparaturen werden wir auf jeden Fall vornehmen.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe! :)

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