Fristlose Miet-Kündigung oder nur Mietminderung?

  • Hallo zusammen,

    natürlich habe auch ich ein Problem mit meiner Mietsituation, ich schildere das mal: am 01.07.2010 habe ich meine erste eigene Wohnung bezogen, am Anfang war alles okay, nur nun fängt der Winter an und die Heizung ist kaputt gegangen. Gut, kann und darf ja mal vorkommen. Sie wurde repariert und im ganzen Haus scheint sie wieder zu funktionieren, nur leider nicht mehr in meinem Wohn/Schlafzimmer. Es wird nun seit mehr als einem Monat nicht wärmer als 16 Grad und ich frier mir hier natürlich gut was weg! Nachdem meine Vermieterin nun 3 mal den Heizungsreperateur (mir ist das richtige Wort grad entfallen) gerufen hat und die zu nichts gekommen sind, auch als ich ihr gesagt habe das sie sich eine zweite Meinung einholen sollte, ist nichts geschehen. Sie hatte dann die Heizung höher stellen lassen, aber stattdessen kommt jetzt bei mir NUR NOCH super-heißes Wasser aus den Leitungen, das duschen kaum noch möglich ist!
    Natürlich bin ich mit dieser Situation mehr als verärgert und habe deswegen schon mit meiner Mutter darüber gesprochen und sie bot mir an wieder bei sich einzuziehen.

    Nun ist meine Frage ob ich nach so langer Zeit frieren und unter der Dusche gekocht werden, fristlos die Wohnung kündigen kann oder "nur" die Miete mindern kann?

    Natürlich würde ich mich über schnelle Antworten sehr freuen, umso schneller ich hier raus bin, umso besser :)

    Vielen Dank schon mal im vorraus.
    Varis

  • nur leider nicht mehr in meinem Wohn/Schlafzimmer. Es wird nun seit mehr als einem Monat nicht wärmer als 16 Grad und ich frier mir hier natürlich gut was weg!

    Schwer zu glauben, dass nur ein Heizkörper im Haus betroffen sein soll. Hat der Installateur den Heizkörper entlüftet, wohnen Sie unterm Dach, also an der höchsten Stelle im Haus?

    Nachdem meine Vermieterin nun 3 mal den Heizungsreperateur (mir ist das richtige Wort grad entfallen) gerufen hat und die zu nichts gekommen sind, auch als ich ihr gesagt habe das sie sich eine zweite Meinung einholen sollte, ist nichts geschehen.

    Sie sollen mit Ihrer VM nicht darüber diskutieren, sondern schriftlich beweisbar (Einschreiben, pers.Übergabe gegen Unterschrift)eine kurze Frist zur Behebung des Mangels setzen. Sie können und sollten natürlich auch die Miete mindern, denn dieser Mangel ist wirklich gravierend.

    Sie hatte dann die Heizung höher stellen lassen, aber stattdessen kommt jetzt bei mir NUR NOCH super-heißes Wasser aus den Leitungen, das duschen kaum noch möglich ist!

    Schon mal dran gedacht, beim Duschen auch den Kaltwasserhahn aufzudrehen?

    fristlos die Wohnung kündigen kann oder "nur" die Miete mindern kann?

    Das mit der fristlosen Kündigung sollten Sie besser schnell vergessen. Wegen der Mietminderung finden Sie weiter unten ein paar hilfreiche Links.

    Varis[/FONT]

    Mietvertrag (Deutschland) ? Wikipedia

    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online

    Mietminderungstabelle

  • Zitat

    nur leider nicht mehr in meinem Wohn/Schlafzimmer. Es wird nun seit mehr als einem Monat nicht wärmer als 16 Grad


    hi,
    ist es möglich das du eine gardine-vorhang- oder rollo vor deinem fenster hast? im raum selber ist es kalt, am regler schön warm und der macht dann zu.
    ein heizungsventil schaltet ab wenn drummherum die vorgesehene themperatur erreicht ist. es sei denn es steht auf allerhöster stufe.

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